"Rechtliche Belehrung" – Widerrufsrecht - Fernabsatzgesetz

  • Liebes Forum,


    Ich erbitte Eure „rechtliche Belehrung oder Beratung“, betr. dem Deutschen Widerrufsrecht bzw. Fernabsatzgesetz.


    Ich habe - aus der Schweiz – zwei Audio Geräte von einem deutschen Händler bestellt, und per Vorauskasse bezahlt.


    Die Bestellung erfolgte per Email, und wurde mit einer PDF-Rechnung bestätigt. Das Geschäft ist nicht ein typischer Internet-Händler, mit Warenkorb-Seite, etc. Ausserdem kannte ich den Inhaber von einer früheren Transaktion und hatte einen guten Eindruck.


    Nun zögert sich die Lieferung seit Monaten hinaus; die in der Rechnung aufgeführten Lieferdaten sind schon seit vielen Wochen, oder gar Monaten, überfällig. Ich weiss allerding, dass bei beiden Gerätschaften längere Lieferfristen möglich sein könnten (aber nicht mehrere Monate !!) ; ausserdem scheint ein Gerät nur in kleinen Chargen produziert zu werden.

    Auf meine diversen Emails werde ich jeweils vertröstet „dass die Geräte unterwegs sein“, „bald eintreffen“, etc.


    Nun meine Fragen:

    1. Wie muss ich vorgehen, um gegebenfalls die Bestellungen stornieren zu können ? Besonders: Welche Fristen, Rechtsformen in der Kommunikation, etc. sind zu beachten ?

    2. Ist die eventuelle Herstellung nur auf direkte Bestellung ein Grund, dass ich NICHT aus dem Vertrag austeigen kann ?

    3. Ist das Faktum, dass ich aus der Schweiz bestellt habe, ein weiteres Hindernis ? (ausgenommen, dass ich im Rechtsfalle halt via deutsche Anwälte / Institutionen vorgehen müsste)


    Danke für Eure "Rechts-Beratung"

    Gruss

    Urs

    Eine wenig beachtete „Schellack-Weisheit“ besagt:

    Die Wahre Seele der Musik versteckt sich hinter Knistern und Rauschen….

  • Hallo Urs, kurze Frage, geht der Händler noch seinen Geschäften nach oder wurde bereits ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder beantragt?

    Viele Grüße


    Jörg


    Ich höre damit und meine kleine Plattensammlung seht ihr bei DISCOGS.



  • Jörg,


    Danke für Deine Rück-Frage

    Insolvenzverfahren ? Wie finde ich das raus ?


    Gruss


    Urs

    Eine wenig beachtete „Schellack-Weisheit“ besagt:

    Die Wahre Seele der Musik versteckt sich hinter Knistern und Rauschen….

  • Christoph,


    Besten Dank !

    Mein Händler - sowohl als Firma, wie auch als Person - erscheint da (noch ???) nicht.

    Daher "Danke" für Infos zu meinen obigen Fragen


    Urs

    Eine wenig beachtete „Schellack-Weisheit“ besagt:

    Die Wahre Seele der Musik versteckt sich hinter Knistern und Rauschen….

  • Hallo,


    ist doch allgemeines Vertragsrecht. Musst erst rechtskräftig nachweisbar unter Verzug setzen da der Vertrag ja erst mal für beide bindend ist.

    Schriftlich nix eMails senden ... Einschreiben mit Rückschein oder mind. Übergabeeinschreiben mit Mahnung und angemessener Fristsetzung mit genauem Datum der Frist und darauf hinweisen das mit Ablauf der Frist vom Kaufvertrag zurück getreten wird wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages durch den Verkäufer. Sollte der Verk. dann nicht reagieren muss ebenso ( schriftlich nachweisbar ) dann extra vom Kaufvertrag zurück getreten werden wegen Nichterfüllung des Verk. und mit Fristsetzung das Geld zurück gefordert werden. Wenn der Verk. dann auch nicht reagiert Gerichtliches Mahnverfahren über Deutsche Gerichte / Behörden Online auf den Weg bringen ...


    ;) Wellenfront

    Auch Gewerblich tätig.


    Viele tun halt vieles um bestmögliche Klangwiedergabe möglichst wirkungsvoll zu verhindern !

  • Wellenfront,


    Danke - "Einschreiben" als letzter konkreter Schritt macht Sinn.

    ich versuch's mal mit Email als "Drohung" - alle unserer Kommunikation war per Email bisher


    Urs


    Ich nehme an, das "Widerrufssrecht" und die eigentliche Kündigung des Kaufvertrages sind nicht dasselbe.

    (wir kennen in der Schweiz dieses 14 Tage "Widerrufsrecht" bei Internetbestellungen so nicht)

    Eine wenig beachtete „Schellack-Weisheit“ besagt:

    Die Wahre Seele der Musik versteckt sich hinter Knistern und Rauschen….

  • meine Empfehlung ist:

    unabhängig von dem geltenden Vertragsrecht, welches von "Wellenfront" bereits beschrieben wurde, wuerde ich mich beim Schweizer Hersteller melden und fragen , ob (bzw wann) der Händler überhaupt Deine Geräte in Auftrag gegeben hat, oder ob Deine Zahlung nur zur Liquidität des Händlers beigetragen hat.


    Dies passiert leider häufiger, als man annimmt....

    Evtl kann Dir der Hersteller auch etwas zum Liefertermin sagen...., manchmal reagieren Hersteller auf direkte Kundenreklamationen schneller , als wenn sich ein Händler beschwert.

    ...Und dann gibt es noch "den" schwierigen Schweizer Hersteller, der aktuell aus gesundheitlichen Gründen nur sehr schleppend liefert und gerade viele Händler in Schwierigkeiten bringt.

    Gruss

    Juergen


    HEIMSTATT DER MUSIK

    Veranstalter musikalischer Events,
    Händler für hochwertige audiophile Genussmittel mit analogem Schwerpunkt


    AAA- Mitglied

  • Jürgen, es geht nicht um einen schweizer Hersteller. Wenn ich das richtig verstanden habe wurde die Ware aus der Schweiz in Deutschland bestellt.

    Viele Grüße


    Jörg


    Ich höre damit und meine kleine Plattensammlung seht ihr bei DISCOGS.



  • Hallo Urs,


    Grundsätzlich gilt der Konsumentenschutz, auch das deutsche (oder österreichische) Fernabsatzgesetz auf für Kunden aus der Schweiz, wenn nicht explizit eine andere Vereinbarung getroffen wird. Das gilt natürlich nur, wenn Du als Privatperson (Endverbraucher) kaufst und nicht als Firma.

    Ich habe schon erlebt, dass deutsche Händler schweizer Kunden ausschließen oder vermeintlich "ungerecht" behandeln (z.B. €100,- Schweiz-Zuschlag, der nach Abschluss des Geschäftes zurückerstattet wird). Daher gehe ich davon aus, dass Du gute Chancen hast.


    Normalerweise wird bei Sonderanfertigungen / Sonderbestellung darauf hingewiesen, dass ein Storno oder eine Rückgabe ausgeschlossen sind.

    Ich würde Dir auf jeden Fall raten, erstmal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers zu lesen (vlt. steht ja was drin dazu) und dann freundlich aber bestimmt darauf hinzuweisen, dass Du beabsichtigst, nach einer Fristsetzung vom Kauf zurückzutreten.


    Ist der Händler selber der Produzent oder nur Vermittler der Ware? Wenn er nicht selber Produzent ist, ist er dann auf jeden Fall ein armer Hund, denn er hat kein Recht, die Bestellung beim Hersteller zu stornieren oder die Ware nach Lieferung zurückzusenden (für ihn gilt kein Konsumentenschutz).

    So einen Fall hatte ich schon mal vor ca. 15 Jahren mit Autoteilen, die mir eine deutsche Firma aus der Schweiz besorgen wollte. Mit 40 Wochen Lieferverzögerung sind sie dann drauf (Teile und Zoll) sitzen geblieben. Ich hatte das Auto dann schon entsorgt. Es war beim Hersteller niemand erreichbar und weder der Händler noch ich bekamen irgendwelche Infos. Der Händler hatte mein Storno akzeptiert, der Hersteller lehnte das Storno seitens des Händlers auf der Rechnung schriftlich ab.

    schöne Grüße aus Wien


    Stefan

  • Danke Euch für Eure Unterstützung.


    Das "Einschreiben betr. Abmahnung von Lieferverzug" geht heute weg ....

    Gruss

    Urs

    PS: Noch als Background-Info: Ich habe in Deutschlang bestellt, weil eines der Geräte in der Schweiz eh keine Vetretung hat und das andere von Schweizer Importeur nur auf fixe Bestellung erhältlich war.

    Und da war der Deutsche Händler halt flexibler und offerierte einen markant besseren Preis…Nota bene verzollt & geliefert zum Schweizer Zoll... hat beim letzten Mal bestens geklappt.

    Leider, Leider ist er diesmal extrem flexibel mit der Lieferung und seine Termin-Versprechen sind flexibler als Gummi…. :cursing:

    Eine wenig beachtete „Schellack-Weisheit“ besagt:

    Die Wahre Seele der Musik versteckt sich hinter Knistern und Rauschen….