VORSICHT offensichtlicher Betrug in den Kleinanzeigen EMT 928 Plattenspieler

  • Das ist klar.

    Ich habe ja noch gar nix gefordert.

    Ich dachte, mit dem Stellen der Strafanzeige, hätte ich auch gleichzeitig eine Forderung an den Betrüger gestellt. Dem ist aber scheinbar nicht so.


    Von der Strafe für den Betrüger habe ich ja nix, ich will eigentlich nur meine Kohle zurück.


    OK, ich merke gerade, daran noch zu glauben, ist schon eher dämlich, als naiv.

  • Nein, Strafanzeige behandelt nur die Gesetzlichkeit. Die Strafe hat er ja dann auch bekommen. Deine Forderung mußt Du dann separat eintreiben, das ist eine Zivilangelegenheit. Der übliche Weg wäre ein gerichtlicher Mahnbescheid (Formulare gibts beim örtlichen Amtsgericht) und dieser muß dann in die Vollstreckung gebracht werden. Widerspricht der Gemahnte, kommt es zu einer "Einmündung" in ein Gerichtsverfahren, tut er das nicht, hast Du einen Titel. Bleiben Eintreibungsversuche fruchtlos, auch per Gerichtsvollzieher, bleibt der Titel bestehen. Verjährungsfrist weiß ich jetzt nicht, können aber 30 Jahre sein. In diesem Fall, könntest Du aber sicher auch den Titel eingerahmt übers Sofa hängen, denn sonst wäre er wohl eher mangels Eintreibbarkeit eher Altpapier.

    Gruß André
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  • Eigentlich sollte man seine Forderung trotzdem konsequent bis zum Ende (Titel) durchsetzen.

    Bin auf dem Gebiet Zivilrecht nicht wirklich firm, meine aber zu wissen, dass der Weg bis zum Titel mit weiteren Unkosten verbunden ist, was natürlich dazu führt, dass er in einer Vielzahl der Fälle eben nicht beschritten wird.


    Gruß Micha

  • Wenn man so einen Tiltel hat, über die Schuld ( € ) könnte den man den ja verkaufen, ein Russisches Inkasso nimmt sich das dann vor, mit 5 in Ledermäntel gekleideten netten Herren.....die dann mit dem Herren Frühstücken und sie ihm das dann genau erklären........wie, was, wann und wo......bis es finster wird ^^


    Gruß

    Mike

  • Mein Beitrag war auch an Schnäppchenjäger die mehr Geld ausgegeben haben......und es dann in die Hose ging, gedacht.......;)


    Aber mal ehrlich, bei solchen Angeboten/Schnäppchen, müsste es doch erst mal Klick im Kopf machen, aber wie schon erwähnt, da setzt halt manchmal das Hirn aus, egal welcher Betrag


    Gruß

    Mike

  • Eigentlich sollte man seine Forderung trotzdem konsequent bis zum Ende (Titel) durchsetzen.

    Bin auf dem Gebiet Zivilrecht nicht wirklich firm, meine aber zu wissen, dass der Weg bis zum Titel mit weiteren Unkosten verbunden ist, was natürlich dazu führt, dass er in einer Vielzahl der Fälle eben nicht beschritten wird.


    Gruß Micha

    Moin,

    bringt bei solchen Leuten auch nicht viel. Ich habe drei Titel, vor meiner Forderung kommen noch, ein Küchenstudio, ein Teppichladen, ein........werde das wohl nicht mehr erleben.

    was sich nicht umbauen lässt, ist kaputt :D
    Gruß
    Werner

  • Aber mal ehrlich, bei solchen Angeboten/Schnäppchen, müsste es doch erst mal Klick im Kopf machen, aber wie schon erwähnt, da setzt halt manchmal das Hirn aus, egal welcher Betrag

    Schöner Spruch.


    In meinem Fall ging`s um einen gebrauchten CD-Player. Es gab drei bei ebay-Kleinanzeigen, zwischen 120,-€ und 155,-€.


    Die Betrüger sind nicht dämlich. Die Preise ihrer angeboten Sachen bewegen sich durchaus im Rahmen. Im unteren Teil des Rahmens, aber noch eindeutig drin.

    Da ist erst mal gar nix auffällig.

  • Von der Strafe für den Betrüger habe ich ja nix, ich will eigentlich nur meine Kohle zurück.

    Wenn du dir zivilrechtlich den Titel holst und immer wieder erneuerst, kann sich der Knabe die nächsten 30 Jahre weder einen gutbezahlten Job noch einen teuren Fernseher leisten. Da kommt turnusmäßig immer wieder der Gerichtsvollzieher rum und schaut nach was brauchbarem. Das ist sehr unangenehm für ihn, kostet dich aber Geld für den Anwalt. Inwieweit du diese Kosten dann auch noch zivilrechtlich geltend machen kannst weiß ich nicht. Geht der Knabe in Privatinsolvenz, isser eh nach 7 Jahren durch. Allerdings habe ich mir sagen lassen, dass die meisten Schuldner bei kleineren Beträgen dann nachgeben und lieber zahlen. Mußt du wissen was du dir zumutest.


    PS: Eine Inkasso Firma kostet glaub ich erstmal überhaupt kein Geld, die bekommen ja Prozente von der einzutreibenden Summe bzw. schlagen die ja auch noch ihre Gebühren drauf und nicht zu knapp. Die können richtig nerven. PayPal praktiziert das erfolgreich mit säumigen Schuldnern. Ich hatte auf Arbeit einen Klieneten, der hatte versäumt € 17 bei PayPal zu begleichen, im ersten Brief der Inkasso Bude waren wir dann mit Gebühren schon bei € 60 und da er nicht zuckte, waren es bald knapp über € 100. Die hat er dann auch abdrücken müssen, sonst hätten die sein Konto gepfändet. Das Konto bleibt dann bis zur Begleichung der vollen Summe quasi blockiert. Dadurch entstehen dann wieder andere Probleme mit dem Vermieter oder dem Stromanbieter. Wer sowas einmal durch hat, ist meist für die Zukunft geheilt.

    2 Mal editiert, zuletzt von T.U.F.K.A.U. ()

  • Kleiner Nachtrag: Habe mir gerade sagen lassen, Inkasso Firmen bieten dem Schuldner als allerletzte Möglichkeit noch einen Vergleich zu Lasten des Gläubigers an. Das heißt, € 120 sind offen, als Vergleich soll er €90 zahlen und € 45 kommen dann beim Gläubiger an. So nach dem Motto, besser als nix.

  • Das machen auch Insolvenzverwalter, in dem sie den Gläubigern einen Teilausgleich mit Teilverzicht anbieten, wo viele auch drauf einsteigen, bevor sie gar nichts mehr bekommen.

    Gruß André
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