Cash-9 Platten - Album bei Media-Markt

  • Schade schade,


    Nachdem ich gestern obiges neues Cash-Album, das am 24. 11. erscheint, bei Media Markt für 79 € (statt 330 €) bestellt habe, kommt heute deren Stornierung. Wäre auch zu schön gewesen ...


    Grüße von Tom

  • Hatten für die Vinyl-Box wohl fälschlich den CD-Box-Preis angesetzt. Käme irgendwo hin.


    Weiß jemand was möglichen Pressungen? Deutsche Händler haben oft eine EUR-Ausgabe im Programm. Gibt es auch anderes?


    P.S discogs gibt nur eine US-Ausgabe ohne weitere Infos an. Lost Highway wäre auch nicht gerade nicht mein Lieblingslabel, was Pressqualität betrifft.

    Viele Grüsse,
    Mario


    It is good taste, and good taste alone, that possesses the power to sterilize and is always the first handicap to any creative functioning. (Salvador Dali)

  • Hallo Mario,

    die US-Box, die ja schon raus ist, scheint soweit gut gepresst zu sein, jedenfalls habe ich das den Kommentaren im Steve Hoffmans-Forum dazu entnommen. Da die erste American-Box von 2015 ja auch in einer USA- und in einer EU-Version erhältlich war, machen sie es vielleicht wieder so. Denn bei der ersten Box waren die Pressmatrizen gleich gewesen, beide Ausgaben hatten CB für Chris Bellman im Deadwax. Die EU-Ausgabe war soweit ich weiß von GZ-Vinyl, aber gut und sauber gepresst. Die amerikanische stammte von RTI, die habe ich selbst, war ebenfalls gut gepresst. Ich habe mal beide Ausgaben auszugsweise gehört, ich fand die völlig gleich vom Klang und die Pressqualität war vielleicht einen Hauch besser bei RTI, kann aber auch nur der Stichprobe geschuldet sein.

    Wenn die EU-Ausgabe also auch wieder von der Qualität der 2015er Box sein sollte, dürfte sicher der Aufwand eines US-Importes kaum lohnen.

    PS: habe schon die CD-Box, bin in Versuchung, ist aber auch ein stolzer Preis für 9 Platten...

    Viele Grüße

    Martin

    eine Stereoanlage, zwei Ohren und viele Platten

  • klein Ergänzung zum oben gesagten:

    HHV , die ja immer angeben, aus welchem Herstellungsland eine Pressung ist, listen als Pre-Order die EU-Ausgabe. Ich nehme an, dass die anderen Händler dann wohl auch überweigend nur die EU-Ausgabe hier vertreiben werden. Für die US-Ausgabe müßte man dann wohl selbst importieren...


    Gruß

    Martin

    eine Stereoanlage, zwei Ohren und viele Platten

  • Per PayPal gezahlt? Dann könnte man theoretisch eine Erfüllung des Vertrages verlangen, sofern die Zahlung tatsächlich ausgeführt wurde und es sich nicht um die (seltene) Form der Reservierung eines Geldbetrages bei PayPal handelte.

    Viele Grüße, Christian.


    Shibata ist keine Wintersportart.

  • Wieso Aufriss? Macht doch im Falle einer PayPal-Zahlung nur wenig Aufwand, dem Händler die Rechtslage in einer E-Mail zu verdeutlichen. Und die Rechtslage ist nun einmal so, dass durch die sofortige PayPal-Zahlung bei Bestellabgabe der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist. Eine gewisse Chance besteht dadurch, eine positive Reaktion des Händlers zu erreichen bzw. ein Entgegenkommen zu bewirken.

    Viele Grüße, Christian.


    Shibata ist keine Wintersportart.

  • Aha, da spricht wieder mal ein Hobby-Jurist. Und Du meinst wirklich, dass sich Media Markt von einer E-Mail eines enttäuschten Kunden in die Buchse macht und für derartige Fälle keine Vorkehrungen über AGB's getroffen hat?


    Nachtrag, hab's in deren AGB's gefunden:

    Ein Vertrag kommt erst durch die Annahmeerklärung von MediaMarkt zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung oder Versandbestätigung) versendet wird, spätestens jedoch durch den Versand der Bestellung. MediaMarkt wird die Annahme entweder durch Versenden einer Versandbestätigung oder durch Versand der Ware innerhalb von fünf Werktagen ab Eingang der Bestellung des Kunden erklären. Gibt MediaMarkt innerhalb dieser Frist keine Annahmeerklärung ab, wurde die Bestellung des Kunden nicht angenommen.

  • asche: Entschuldige bitte, aber den Schuh mit dem Hobbyjuristen solltest Du Dir bitte selbst anziehen. MediaMarkt kann in seine AGB schreiben, was es will. Die AGB jeder Firma werden von der Gesetzeslage und der Rechtssprechung "überstimmt". Und danach ist es so, dass bei einer PayPal-Zahlung oder bei einer Sofortüberweisung der Vertrag auch ohne ausdrückliche Annahmeerklärung des Händlers sofort zustande kommt. Bitte glaub mir einfach, dass dies so ist. Als Inhaber eines Onlinehandels beschäftigt mich diese Rechtslage beruflich.


    Und falls Du doch Zweifel haben solltest, hier noch eine unabhängige Quelle: Zitat: "Da der Vertrag die Grundlage für die Pflichten der Parteien bildet, darf der Händler vom Kunden keine Zahlung verlangen, bevor der Vertrag zustande gekommen ist. Genauso wie der Händler ohne Vertrag nicht liefern muss. Mit anderen Worten - verlangt der Händler Zahlung, so darf der Kunde dies als Annahme seiner Bestellung verstehen (AG Dieburg, Urteil v. 21.2.2005, 22 C 425/04). Der Vertrag kommt dadurch zustande.


    Dies wirkt sich insbesondere bei den Zahlungsmitteln aus, die eine sofortige Zahlung ermöglichen: PayPal, Sofortüberweisung, Paydirekt etc. Wird die Zahlungstransaktion eingeleitet, so ist (auch) der Händler an dem Vertrag gebunden. Ähnlich verhält es sich bei der Zahlung per Vorkasse: Sobald der Händler den Kunden unter Hinweis auf seine Bankdaten zur Zahlung aufgefordert hat, hat er sich mit dem Angebot des Kunden einverstanden erklärt."

    siehe: https://shop.trustedshops.com/…sschluss-klauseln-richtig


    Im Übrigen könnte MediaMarkt vermutlich den Vertrag nur wegen Irrtums anfechten. Ob allerdings ein Preis von 80 Euro für eine Sammlung von 9 LPs von einem Gericht als Irrtum wirklich anerkannt würde, kann man nur spekulieren.


    Wie gesagt: Am einfachsten wäre, den MediaMarkt anzuschreiben und auf die Tatsache hinzuweisen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Als Kompromiss könnte man ja vorschlagen, auf den "echten" Preis der Box einen saftigen Rabatt von 20% oder 30% zu gewähren. Dann hätten beide Seiten ihren Vorteil und niemand einen wirklichen Schaden. Der Käufer hätte immer noch einen guten Preis und der Verkäufer immer noch etwas (wenn auch nicht viel) verdient und einen zufriedenen Kunden, der mit ihm auch künftig Geschäfte machen wird.

    Viele Grüße, Christian.


    Shibata ist keine Wintersportart.

  • Ich könnte mir vorstellen, dass das ganze als Irrtum zu bewerten ist.


    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums


    Grüße

    Thomas

    Bleibe gesund, lebe lang, stirb schnell.... ♫.♬..♫..♬..♫.


  • Christian, danke für deine erleuchtenden Erläuterungen. Ich meine aber, dass wenn man eine Entscheidung eines Wald- und Wiesen-Amtsgerichts zitiert, immer noch selbst klagen müsste um seinen Anspruch - soweit er überhaupt besteht - durchzusetzten.


    Aber das war ja auch gar nicht dein empfohlenes Vorgehen, sondern man sollte einfach Media Markt anschreiben, mit dem Gerichtsurteil wedeln und großzügigerweise die Platten mit einem satten Rabatt einfordern ...


    Und somit ändern deine Erläuterungen nichts an meiner Meinung und wir werden wohl nie erfahren, wie es ausgegangen wäre, da der einzige mit dem nicht gesicherten Anspruch gar kein Interesse an der von dir vorgeschlagenen Vorgehensweise hat. Und das wolltest Du einfach nicht akzeptieren und hast hier rumgeschlaumeiert. Das gleiche wirst Du mir natürlich auch vorwerfen, aber AGB's auszuhebeln dürfte nicht so einfach sein.


    Sei's drum, Du hättest es einfach dabei belassen sollen ... Und auch wenn Du schreiben wirst, ich hätte es nun auch gut sein lassen können, ist mir das egal und ich denke eh, dass diese ganze Diskussion in die Rille gehört.

    Gruß,

    Andreas

  • Per PayPal gezahlt? Dann könnte man theoretisch eine Erfüllung des Vertrages verlangen, sofern die Zahlung tatsächlich ausgeführt wurde


    Ich denke, die AGBs für Online-Käufe bei Media Markt sehen das (nachvollziehbarer Weise) anders...


    PS: Wie funktioniert das eigentlich genau bei Paypal. Ist Paypal nicht erst einmal nur Treuhänder?


    Was würde sich eigentlich ändern, wenn ich Klangunterschiede plötzlich messen könnte, obwohl ich sie bisher nie gehört habe?


    Jazz will be the classical music of the future. (D.G.)


    Just Listen

    Einmal editiert, zuletzt von JoDeKo ()

  • Ich denke, die AGBs für Online-Käufe bei Media Markt sehen das (nachvollziehbarer Weise) anders...

    Egal, was ein Händler in seinen AGB schreibt, ist bei einer PayPal-Zahlung der Vertrag mit Ausführung der Zahlung automatisch zustande gekommen. Das ist nach deutschem Recht einfach so. Die Begründung dafür lautet vereinfacht so: Wenn ein Händler zum Kunden sagt "Her mit dem Geld!" (z.B. indem er den Kunden sofort nach Bestellabgabe zur PayPal-Zahlung schickt und den Kunden sofort zahlen lässt), erklärt er damit implizit, dass er das Vertragsangebot des Kunden annimmt. Das deutsche Recht wertet es als unangemessene Benachteiligung des Käufers, wenn ein Händler sagt: "Sofort her mit Deinem Geld! Ob wir den Vertrag mit Dir annehmen, überlegen wir uns allerdings erst später." Deshalb sind derartige AGB-Klauseln unwirksam.

    PS: Wie funktioniert das eigentlich genau bei Paypal. Ist Paypal nicht erst einmal nur Treuhänder?

    PayPal ist mehr als Treuhänder. Von PayPal bekommst Du als Händler auch dann Dein Geld für eine Bestellung, auch wenn PayPal selbst in der Abrechnung der Zahlung mit dem Kunden scheitert (indem z.B. eine Abbuchung des Betrags vom Girokonto des Käufers fehlschlägt).

    Viele Grüße, Christian.


    Shibata ist keine Wintersportart.

  • Und somit ändern deine Erläuterungen nichts an meiner Meinung und wir werden wohl nie erfahren, wie es ausgegangen wäre, da der einzige mit dem nicht gesicherten Anspruch gar kein Interesse an der von dir vorgeschlagenen Vorgehensweise hat. Und das wolltest Du einfach nicht akzeptieren und hast hier rumgeschlaumeiert. Das gleiche wirst Du mir natürlich auch vorwerfen, aber AGB's auszuhebeln dürfte nicht so einfach sein.

    Wenn Du meinen (zutreffenden) Hinweis auf die rechtliche Lage schon "rumgeschlaumeiert" bezeichnest, würde ich gerne wissen, als was wir eigentlich Deinen Verweis auf die MediaMarkt-AGB (deren Klauseln zur Vertragsannahme im konkreten Fall einer PayPal-Zahlung unwirksam sind) betrachten sollen?


    Was das "Aushebeln" von AGB angeht, ist es in Deutschland genau andersrum, als Du vermutest: Es ist nicht einfach, mit AGB geltendes Recht auszuhebeln. Als Kunde hast Du neben Gerichten in Form von Verbraucherorganisationen (z.B. Verbraucherzentrale) und Verbrauchermagazinen (z.B. Verbrauchersendungen im TV) mächtige Bündnispartner, die Dir im Kampf gegen Rechtsbeugungen des Händlers zur Seite stehen können.


    Wie sich in diesem Thread auch aus Deinen und anderen Beiträgen ergibt, ist das Wissen der Verbraucher über das Recht im Onlineversandhandel (Vertragschluss, Widerruf etc.) nicht sonderlich ausgeprägt. Ich wollte mit meinen Beiträgen lediglich darstellen, dass der Kunde nicht so rechtlos ist, wie es auf den ersten Blick scheint. Seine Rechte zu kennen und dann bewusst darauf zu verzichten, ist nämlich etwas ganz anderes, als durch Unwissenheit sein Recht nicht wahrzunehmen.


    Im Übrigen bin ich der Meinung, dass ein Kunde einen Händler gerne auch einmal mit einer kniffligen Frage / Aufgabe / Forderung herausfordern darf. An der Reaktion erkennst Du nämlich schnell, wie kundenorientiert ein Händler wirklich arbeitet. Dann kannst Du dir überlegen, ob Du dort künftig überhaupt noch irgendetwas kaufen möchtest.

    Viele Grüße, Christian.


    Shibata ist keine Wintersportart.

    Einmal editiert, zuletzt von Dan_Seweri ()

  • Aha, dann waren meine Befürchtungen nicht unbegründet.


    Verstehe nur nicht, wie Lost Highway damit seit Jahren durchkommt. Da werden ja nun nicht nur kleine Fische drauf veröffentlicht.

    Viele Grüsse,
    Mario


    It is good taste, and good taste alone, that possesses the power to sterilize and is always the first handicap to any creative functioning. (Salvador Dali)

  • Momentan gibt es bei Amazon die Aktion "3 bestellen, 2 zahlen" - dabei kann man auch dreimal denselben Artikel in den Warenkorb legen und bekommt ihn nur zweimal berechnet. Die Cash-9 Platten machen bei dieser Aktion mit. Würde sich für eine Sammelbestellung anbieten. Ergäbe nämlich unterm Strich 33% Rabatt.


    Edit: Witzigerweise hat exakt zum selben Zeitpunkt, als ich meinen Beitrag verfasste, Sven einen passenden Sammelbestellerthread eröffnet: Johnny Cash Unearthed (Ltd. 9LP Box)

    Viele Grüße, Christian.


    Shibata ist keine Wintersportart.

    Einmal editiert, zuletzt von Dan_Seweri ()

  • Aber man "muss" sich dann auch 9 LPs von Cash anhören ;)


    Habe es per Streaming probiert - ist womöglich Kult, aber schon sehr eintönig!


    Grüße von Doc No

    "Das Volk hasst die Geniessenden wie ein Eunuch die Männer." Georg Büchner