• Hi Alex,

    hast du mal ein paar Fotos von solchen Platten?

    Oder würde es gegen irgendwelche Gesetze oder Bestimmungen verstoßen, die hier zu posten?

    Tschau,

    Frank

    Entspanntes Hören, Frank


    ] Vorhandensein von Musik - Zuhandensein von Klang [

  • Also als Einzelanfertigung wird KEINE Matritze gefertigt, sondern direct geschnitten. Einzelanfertigungen sind urheberrechtlich auch erlaubt, eben mit der Bedingung KEINE Press-Matritze anzufertigen.

    Als Rechteinhaber von Songs, oder als Remixer-DJ, welcher vom Ursprungs-Rechteinhaber ein OK für den Remix erhalten hat, ja dann darf eine Press-Matritze für eine Kleinauflage gefertigt werden. So wurde es mir eben vom Record-Service-Inhaber wegen meiner Einzelanfertigungs-Anfragen erklärt. Rechtlich gesehen alles in Ordnung.

  • Tja, ist Betriebsgeheimnis. GRINS. Die bekomme ich von anderen Fans aus aller Welt durch Tauschen und eben auf CD-R oder als Digital-Datei.

    Nur damit keine Panik hier aufkommt. Ja, man darf diese Aufnahmen besitzen, kein Thema, NUR das Anbieten gegen Entgelt ist strafbar.

    Manche Künstler bieten ja auch nach den Konzerten den Gig als Digital-Recordings an. Entweder am Stand via Vorbestellung oder eben auf den Management- bzw. Künstlerwebsites. Dann gegen einen Preis, somit ist es ebenfalls legal.

  • Tja, ist Betriebsgeheimnis. GRINS. Die bekomme ich von anderen Fans aus aller Welt durch Tauschen und eben auf CD-R oder als Digital-Datei.

    Nur damit keine Panik hier aufkommt. Ja, man darf diese Aufnahmen besitzen, kein Thema, NUR das Anbieten gegen Entgelt ist strafbar.

    Manche Künstler bieten ja auch nach den Konzerten den Gig als Digital-Recordings an. Entweder am Stand via Vorbestellung oder eben auf den Management- bzw. Künstlerwebsites. Dann gegen einen Preis, somit ist es ebenfalls legal.


    :D:D:D


    Das ist definitiv in den Top 3 der absurdesten Dinge, die ich jemals zu diesem Thema gelesen habe. Ich weiß nicht, wo du dich informierst, aber das kann unmöglich von einem Anwalt kommen.


    Rolf

  • Lieber Rolf.

    Ja, dann erzähle ich Dir mal eine nicht so lustige Geschichte zum Thema Urheberrecht und das Anbieten von "inoffiziellen Tonträgern".


    Ist zwei Bekannten von mir selbst passiert, ob du es mir nun glauben magst oder nicht. Einer meiner Bekannten ist sogar bei der Polizei beschäftigt und müsste somit ja mal was vom sog. Urheberrecht gehört haben.

    Beide haben sog. "nichtlizensierte Tonträger" mal erworben, der eine eine Live-CD (sog. Bootleg) der andere eine Picture-Disc-Vinyl von der Gruppe The Sweet. Beide hatten "in gutem Glauben" diese Platten mal gekauft, Fakt.


    Beide verkauften als private Anbieter diese Tonträger in der ebucht weiter.

    Beide freuten sich auch auf Gebote, heissa juheh. Beide Tonträger wurden auch verkauft. Freu. Es kam aber neben dem Geld, soz. als Schmankerl, ein netter Brief von Anwälten, welche eben die Künstler, das Management, Plattenfirma usw. vertreten haben.

    Im Brief waren aber keine Liebesbekundungen, sondern ein paar echt saftige Strafen zum Thema Urheberrechte und das "Herstellen und Verbreiten von nicht lizensierten Tonträgern". Einmal 400 Euro Strafe (keine Rubel) für den Verkauf der Live-CD und einmal 2000 Euro Strafe (ebenfalls kein Monopoly-Geld) für den Verkauf der The Sweet-Picture-Disc. Beide Tonträger wurden ja, als das Geld bei beiden Personen einging abgeschickt.

    Die Tonträger wurden einbehalten und beide Strafen mussten bezahlt werden. EBENFALLS FAKT.

    a, das weiß ich aus sicherer Quelle, da ich beide Personen sehr gut kenne und auch beide Personen musikinteressiert sind. So sieht es eben aus.

    UND JETZT KOMMST DU DAHER MIT DEINEM ABSURDISTAN-RANKING.

    Hoffentlich passiert Dir das mal, anstelle hier geschehene Fakten lächerlich zu machen.

  • ....saftige Strafen zum Thema Urheberrechte und das "Herstellen und Verbreiten von nicht lizensierten Tonträgern". Einmal 400 Euro Strafe (keine Rubel) für den Verkauf der Live-CD und einmal 2000 Euro Strafe (ebenfalls kein Monopoly-Geld) für den Verkauf der The Sweet-Picture-Disc.

    Nun mäßigt Euch doch mal etwas in der Sprachwahl. Warum so aufgeregt?

    Das Ganze muss aber dann vor 2009 gewesen sein, denn inzw. hat der Gesetzgeber wegen Massenabmahnungen von Kanzleien nachgebessert und

    nach § 97a Abs. 3 UrhG wird der Streitwert für Abmahnungen auf 1.000 € beschränkt, was dazu führt, dass ein Anwalt maximal rund 150 € für die Abmahnung verlangen kann (ist der Abmahner vorsteuerberechtigt, sind es rund 120 €).

    Vorausgesetzt es handelt sich beim Abgemahnten um 1) eine Privatperson und 2) es ist die erstmalige Abmahnung.


    Wurden die Tonträger gewerbsmäßig weiterverkauft, sind andere Abmahngebühren möglich, also auch die erwähnten 2000 EUR.


    Der Fall mit den "The Sweet" Tonträgern ist ja hinlänglich bekannt. Wenn man den Hintergrund recherchiert findet man die Erklärung:

    Viele seinerzeit regulär im Laden verkaufte Tonträger dieser Band gelten mittlerweile als unlizensiert und dürfen nicht mehr verkauft werden. Bei diesen Platten handelt es sich um Aufnahmen, die Gründungsmitglied Brian Conolly unter dem Namen der Band veröffentlicht hatte. Nach der ursprünglichen Originalbesetzung stieß jedoch später Andrew Scott zu der Band. Der ließ sich Schutzrechte auf den Bandnamen "The Sweet" eintragen – Conollys legal in den Handel gebrachte CDs waren plötzlich nicht mehr lizensiert und ihr Verkauf damit illegal.

    Ein privater Verkäufer kann solche verworrenen Lizenzfragen kaum klären. Genau das muss er jedoch tun, wenn er sich nicht in juristische Schwierigkeiten bringen will. Aus der derzeitigen Rechtslage ergibt sich, dass selbst ein privater Nutzer prüfen muss, ob ein Tonträger lizenzrechtlich legal ist und damit gebraucht weiterverkauft werden darf. Mit anderen Worten: Kaufen Sie eine illegale produzierte und vertriebene CD in einem Musikgeschäft, kann ihnen nichts passieren. Doch der Kauf legalisiert die CD nicht. Spätestens wenn Sie sie wieder verkaufen, können sie wegen des Verkaufs eines nicht lizensierten Tonträgers belangt oder abgemahnt werden.


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    seit 2009 AAA-Mitglied

    Einmal editiert, zuletzt von Dr.Music ()

  • Ja, definitiv, es war einige Jahre her.

    Also ich bin doch ganz cool, nur beim lieben Rolf haben wohl seine "Erziehungsberechtigten" keine so gute Arbeit geleistet.

    Na ja, was solls, Gottes Zoo ist eben vielschichtig, da muss es eben solche Charaktere wie ihn auch geben, ist schon OK für mich, tangiert mich nicht wirklich.

    Trotzdem danke erstmal für den rechtlichen Hinweis Dr. Music.


    Was der liebe Rolf auch nicht abstreiten kann ist eben die Tatsache, das eben viele Bands ihre Live-Konzerte mitschneiden und diese auf ihren Websites auch zum Kauf anbieten, was die ganze Live-Recording-Sache ja eh legal macht, da die Künstler es ja selbst anbieten. Das macht z.B. Mark Knopfler ebenfalls, seit ein paar Jahren. Das war ja mein Thema hier. Ein Fankollege von mir aus der Schweiz durfte z.B. diese ganzen Live-Recordings auf LP, Tape und CD streng genommen garnicht besitzen, da dort, damals zumindest, der Handel damit UND der Besitz strafbar waren. Ist auch wirklich war und so geschehen, da ich es, wieder mal, aus erster Hand von meinem Schweizer Kollegen höchstpersönlich und echt weiß.

  • An Dr.Music. Volltreffer. So war es ja bei meinem Bekannten mit der The Sweet-Picture-Disc. Andy Scott wurde damals erwähnt und in seinem Namen wurde diese Streitsache ja angestartet, weil er auch zu dem damaligen Zeitpunkt eben Rechteinhaber war.

    Bei meinem anderen Kollegen handelte es sich um eine CD mit einem Live-Konzert.

  • Naja, nach jahrelanger Berichterstattung in Deutschland über Abmahnungen wegen Filesharing-Börsen hier zu erklären

    NUR das Anbieten gegen Entgelt ist strafbar.

    finde ich halt einfach "interessant".


    Zitat

    Manche Künstler bieten ja auch nach den Konzerten den Gig als Digital-Recordings an. Entweder am Stand via Vorbestellung oder eben auf den Management- bzw. Künstlerwebsites. Dann gegen einen Preis, somit ist es ebenfalls legal.


    Und dass ein Künstler seine eigenen Konzertaufnahmen nur dann anbieten darf, wenn es "gegen einen Preis" ist (vertragliche Sonderkonstellationen mal ausgenommen), habe ich auch noch nie gehört.


    Bin aber immer gern bereit, dazuzulernen.

  • Ich fand die Behauptungen ja auch allesamt „interessant“. Ich hatte selbst schon Erfahrungen mit Staatsanwaltschaft gemacht, weil ich Livetapes sammelte und tauschte und kann da wegen den hanebüchenen Behauptungen zu legal/llegal nur grinsen.
    Gruss,

    Andreas

  • Bin gerade auf diesen Fred gestoßen. Ich habe auch einige Nachpressungen rarer Platten u.a. die die Velvet Fog auf Arcama oder HP Lovecraft auf Radioaktive oder Music Emporium auf Sundazed. Sind das lizensierte Pressungen oder Counterfeits?


    Wobei das alles sehr gute, schwere 180gr. bzw. 200gr Pressungen sind die ohne knistern und sonstige Nebengeräusche laufen. Kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass Counterfeits so eine gute Qualität haben? Ich kenne nur die Label nicht. Die hat mir alle ein guter Freund besorgt. Wenn das lizensierte Pressungen sind, waren die in DE im Handel oder gabs die nur in USA?


    Dann hab ich einige Krautrock Platten auf Fliegenpilz. Bei der Witthüser und Westrupp Trips und Träume weiß ich das die original ist aber bei einer Hölderlin Hölderlins Traum bin ich nicht sicher. Gabs bei Fliegenpilz lizensierte Nachpressungen mit dem Fliegenpilz Label.?

    7 Mal editiert, zuletzt von Ligui ()