Stammtisch Hamburg

  • Lieber Heiko, Du musst Deinen Impfstatus weder hier noch sonstwo kommunizieren. Wir wollen aber doch alle, dass unser Stammtisch stattfinden kann, und zwar unter Einhaltung der Regeln und möglichst mit allen, die teilnehmen möchten.

    Wenn unsere gemeinsame Veranstaltung bei Heiko stattfinden sollte, ist er als Gastgeber verpflichtet, für die Einhaltung der geltenden Regeln zu sorgen. Dazu gehört die Höchstzahl der Teilnehmer, draußen zur Zeit 10 Personen. Wenn es z.B. 12 Anmeldungen gibt, können alle 12 nur dann teilnehmen, wenn mindestens 2 voll Geimpfte dabei. sind. Ansonsten könnten eben nur 10 von 12 teilnehmen. Wenn es also mehr als 10 Anmeldungen geben sollte, wäre es kollegial von den voll geimpften Angemeldeten, wenn sie ggf. Ihren Impfstatus rechtzeitig vorab mitteilen könnten. Dabei würde dann eine Mitteilung an den Gastgeber genügen, d.h. sie müsste nicht hier im Thread erfolgen.

    Ich persönlich mache kein Geheimnis aus meinem Impfstatus, weil ich es für fair halte, die Personen, mit denen ich zusammentreffe, über das durch meine Impfung deutlich reduzierte Risiko eines Treffens in Kenntnis zu setzen.

    BG Konrad

  • Hallo Konrad, du hast mal wieder die aktuelle Situation super gut beschrieben und ich bin

    voll bei dir, denn wir wollen uns doch nur Corona Konform Treffen und das Treffen ist mir

    sehr wichtig nach dieser schweren Zeit und meinen Impfstatus können von mir aus alle wissen,

    denn das ist für mich aktuell die kleinste Datenmenge die ich so zurzeit Freigebe.


    Schöne Grüße

    Heiner

    Audio Linear TD 4001 mit SME 3009 II Ortofon Nr 2. und Creek OBH -15

  • Bei mir darf jeder erscheinen wie er möchte. Ich habe auch schon die erste Dosis bekommen, so zur Info.

    Wir sitzen wenn draußen an zwei sep. Tischen, somit ist dann den Vorgaben mMn. auch genüge getan. Wenn das jemand anders sieht, kann er dies gerne hier kundtun, bin für alle Infos dankbar.


    VG

    Dieter

  • Ganz große Klasse von Dir, dass Du weiterhin ein Treffen bei Dir anbietest.

    Meinen persönlichen großen Dank an Dich!


    Vielleicht will es ja wenigstens der Zufall, dass es nicht mehr als die aktuelle Zahl von 10 Leuten werden.

    Dann könnte alle ihren Frieden haben.


    Ich würde jedenfalls sehr gerne kommen!

  • Braking News!!!


    Der Tisch im Joks ist für Do. den 24.06. 19:00 reserviert.

    10 Personen!

    Die vollständig geimpften und genesenen habe ich nicht mit berücksichtigt da ich die genaue Zahl nicht kenne.

    Bitte alle die jetzt mitmachen wollen hier kurz laut geben. Di. oder Mi. kann ich dann noch entsprechend Plätze nachordern.


    Ab dem 22.06. gilt max. 10 Personen in geschlossenen Räumen.


    Vielen Dank für das Verständnis und die Geduld.

    Ich denke so ist es am besten, da das Wetter wohl für draußen nicht so geeignet ist am Donnerstag.

    Einige von den neuen und Interessierten hatte ich versucht zu erreichen, Habe aber die Mail-Adressen von den Jungs und Mädels nicht. Wer hier noch helfen kann die Info weiterzugeben, macht dies bitte.

    Kontaktdaten sind eventl. noch von den online abgehaltenen Stammtischen vorhanden.


    Danke an Alle

    Dieter

  • Hallo Dieter, danke, ich bin auch gern dabei und froh, dass der Stammtischentzug endlich vorbei ist. Mehr als 10 dürfen in Hamburg im Restaurant sowieso nicht an einen Tisch, egal ob geimpft oder nicht geimpft. Wenn sich mehr als 10 anmelden, müssen wir uns eben auf 2 Tische verteilen. Das finde ich nicht weiter schlimm, da die Kommunikation von einem Ende eines 10er oder 12er Tisches zum anderen Ende ohnehin schwierig und anstrengend ist. BG Konrad

    Einmal editiert, zuletzt von silberfux ()

  • Moin,

    ich komme auch gern, obwohl ich lieber draußen sitzen würde.

    Kein Regen vorausgesetzt, ist es draußen angenehmer und besser unterhalten kann man sich auch. Drinnen habe ich immer sehr mit der merkwürdigen Akustik zu kämpfen.


    Gruß Nobbi

  • das akustik-Problem von Nobbie ist nicht von der Hand zu weisen, mir gehts da auch immer nicht so gut, da sich irgendwann alle gegenseitig übertönen.....


    was ich nicht ganz aus den Hamburger Corona Regeln ab heute rauslesen kann, ist, ob es jetzt bis 10 Personen nicht oder noch eine Testpflicht gibt ?

  • Hallo Nobbi, Du bist halt zu verwöhnt von Deinem akustisch optimierten Hörraum 8) . Wir haben gerade auf dem Balkon gefrühstückt und trotz Extrapullover leicht gefröstelt. Vielleicht wird es ja noch etwas wärmer, aber kalte Füße muss ich beim Stammtisch nicht haben und ertrage dann lieber die in der Tat etwas lästigen Raummoden im Innenbereich des JOKs.


    Hallo Heiko, den offiziellen Lesetext der ab heute geänderten Verordnung habe ich bisher nicht gefunden. Die Darstellungen der Änderungen in der Presse sind z.T. widersprüchlich. So finde ich dort auch nicht einheitlich bestätigt, dass statt 5 jetzt 10 im gastr. Innenbereich an einen Tisch dürfen. Aber das werden wir ja sehen bzw. wird das JOKs ja bei der Reservierung sagen. Wir müssen uns ansonsten halt auf 2 Tische verteilen. Über eine Lockerung der Testpflicht habe ich nichts gelesen und würde deswegen erstmal davon ausgehen, dass sie nicht aufgehoben wurde.


    BG Konrad

    Einmal editiert, zuletzt von silberfux ()

  • ...was ich nicht ganz aus den Hamburger Corona Regeln ab heute rauslesen kann, ist, ob es jetzt bis 10 Personen nicht oder noch eine Testpflicht gibt ?...

    Also ich lese aus den unter verlinkten Verlautbarungen vom 22.06.21 heraus, das jetzt so viele Symptomfreie wie das Lokal hergibt, verteilt an 5er Tischen im Innenbereich des Restaurants gleichberechtigt konsumieren dürfen.

    Über Tests oder sog. "Erleichterungen für Geimpfte und Genesene" finde ich da nichts.


    https://www.hamburg.de/coronavirus/14545624/das-ist-erlaubt/



    Kleinere Tische im Joks habe ich mir für uns schon lange gewünscht. Die Akustik dort nervte auch mich jedes Mal.

    Ich hoffe sehr, das mit den 5er Tischen bewährt sich und wir können das unabhängig von Pandemien künftig beibehalten.

  • Hallo Thees, ähäm, ich finde in dem von Dir verlinkten Text folgendes:

    Gastronomie und Alkoholverzehr

    In Hamburg können die Innenbereiche gastronomischer Betriebe unter Auflagen geöffnet werden. Voraussetzungen sind unter anderem eine Testpflicht der Gäste, die (digitale) Kontaktnachverfolgung, die Einhaltung von Abstandsregeln (1,5 Meter zwischen den Tischen) sowie der allgemeinen Kontaktregeln.


    LG Konrad

  • die Originalversion der ab 22.6. geltenden Hamburger Verordnung besagt zu Gastwirtschaften:


    "eine Bewirtung in geschlossenen Räumen ist nur nach Vorlage eines negativen Coronavirus-Testnachweises nach § 10h zulässig"


    und auf der ndr.de seite steht zu den Lockerungen ab heute:


    Restaurants, Bars und Kneipen dürfen Gästen wieder Speisen und Getränke an Stehtischen anbieten, allerdings gelten dort eine Corona-Testpflicht sowie Abstandsregeln und eine Kontaktnachverfolgung.


    Ich bin dann für drinnen raus, weil ich keinen Bock hab dauernd ins Testzentrum zu rennen. Wenn sich noch mehrere für draussen finden, bin ich ggf. dabei, denn im Gegensatz zu Silberfux, hab ich mit kalten Füßen keine Probleme ;) Vorhersage für den Tag sind 22 Grad.


    Wer nach drinnen will, braucht vollständigen Impfnachweis oder ein negatives Testergebnis..dass man davon in den Nachrichten nichts liest, ist aber auch nicht verwunderlich, denn da wird ja nur das genannt, was sich verändert/lockert....und die Testpflicht ist eben noch nicht aufgehoben


    hab eben auch nochmal im Joks angerufen, die wollen tatsächlich auch so einen Testnachweis für drinnen...

  • Das ist übrigens nicht die "Originalversion", sondern nur die sog. "Leseversion". Beschlossen werden vom Senat einzelne Änderungen der Verordnung. Das sieht dann z.B. so aus: "In § 7 Abs. 3 Ziff. 29 der Verordnung wird die Zahl "5" durch die Zahl "10" ersetzt". Und noch mehr von solchen einzelnen Änderungen. Danach müsste man sich umständlich selber zusammenfummeln, wie die aktuelle Verordung dann unter Berücksichtigung aller Änderungen aussieht. Deswegen wird bei Verordnungen von allgemeinem Interesse und besonderer Wichtigkeit eine "Leseversion" erstellt, in die die Änderungen textlich eingearbeitet und gekennzeichnet sind und die den Betroffenen und Interessierten die Verordnung so zugänglich macht, wie sie aktuell insgesamt aussieht.

    BG Konrad