JPC und die Preise

  • Hallo,


    JPC hat mir ohne Angabe von Gründen gerade Geld (zurück) überwiesen, hatte eine laufende Bestellung. Eigentlich ja nix Schlimmes wenn mal was nicht lieferbar ist (auch wenn das Bestellsystem was anderes zeigte)... . Jetzt musste ich aber feststellen, dass meine Wunsch-LP immer noch lieferbar ist, lediglich der Preis hat sich verdreifacht.


    Die Preissprünge bei JPC kenne ich ja, habe sie immer mit Angebot u. Nachfrage in Verbindung gebracht. Aber bei bereits bestellter Ware? Kommt das bei JPC öfters vor? Sehr schade, wo ich doch immer gern dort bestellt habe. Aber verursachen will ich mich auch nicht lassen...


    Gruß Jürgen

    DIY-Dreher auf Scheu-Basis mit Rega + Benz + m303 + Meldano NT/ Musical Fidelity M6 Vinyl / Yamaha A-S2000 / Dali IKON 6 / Moxi Fit Pro:D


    Musiksammler

    DIY-PWM

  • Natürlich habe ich nachgefragt, bisher ohne Feedback. Es handelt sich um Virgin Steel - Black Light Bacchanalia (2Lp + CD).
    Ich gehe aber davon aus, dass da nichts passiert, laut AGB kommt der Vertrag erst mit Lieferung zustande.


    Gruß Jürgen

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    DIY-PWM

  • Zitat

    laut AGB kommt der Vertrag erst mit Lieferung zustande.


    Die wären ja auch schön blöd, wenn sie eine Verpflichtung eingehen würden, von der sich nicht wissen, ob sie sie einhalten können, z.B. weil der Lieferant nicht liefert. Ansonsten könnte die Ersatzbeschaffung schon ziemlich zügellos sein. :D


    Was würde sich eigentlich ändern, wenn ich Klangunterschiede plötzlich messen könnte, obwohl ich sie bisher nie gehört habe?


    Jazz will be the classical music of the future. (D.G.)


    Just Listen

  • Ich bin kein Jurist aber auch nicht ganz unbeleckt. Ich wäre mir da nicht so sicher. Nur weil's in den AGB drinsteht heißt das noch lange nicht, daß das rechtlich gültig ist. Es gibt da nämlich ein Gesetz, welches besagt, daß alle AGBs nichtig sind, die gültigem Recht widersprechen. Und meiner Auffassung nach kommt der Kaufvertrag mit Deiner Bestellung rechtsgültig zustande, da das Angebot des Ladens einen Antrag im Sinne des §145 BGB darstellt und Deine Bestellung eine Annahme dieses Antrags im Sinne §147 BGB (ich hoffe, ich hab die Paragraphen richtig in Erinnerung, ist schon ein paar Jahre her...). Damit wäre gem. BGB ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen. Damit würde sich JPC schadensersatzpflichtig machen und ich weiß nicht, ob eine einfache Erstattung des Kaufpreises dazu reicht. Denn die Erfüllung des Vertrages wurde ja für JPC nicht unmöglich, z.B. durch Verlust des Kaufgegenstandes durch höhere Gewalt oder so. Sie bilden sich jetzt halt nen höheren Preis ein aber das dürfte auf den geschlossenen Vetrag keine Auswirkungen haben. Wenn Du nen Anwalt kennst würde ich den mal fragen (vielleicht kann sich der ja auch ein kleines Zubrot durch eine gepflegte Abmahnung verdienen??).


    Edit: hab ein paar Posts verpaßt... Wenn tatsächlich nicht mehr lieferbar, dann ist mein Geschreibsel natürlich obsolet...


    Gruß
    Andreas

    Ich bin so alt, als ich damals zur Schule ging, gab es noch keine Handys. Wir haben dann Unterricht gemacht. Wir hatten ja sonst nichts.


    Ein Freund ist jemand, der Dich mag, obwohl er Dich kennt.

    Einmal editiert, zuletzt von ake ()

  • Zitat

    Ich bin kein Jurist aber auch nicht ganz unbeleckt. Ich wäre mir da nicht so sicher. Nur weil's in den AGB drinsteht heißt das noch lange nicht, daß das rechtlich gültig ist. Es gibt da nämlich ein Gesetz, welches besagt, daß alle AGBs nichtig sind, die gültigem Recht widersprechen. Und meiner Auffassung nach kommt der Kaufvertrag mit Deiner Bestellung rechtsgültig zustande, da das Angebot des Ladens einen Antrag im Sinne des §145 BGB darstellt und Deine Bestellung eine Annahme dieses Antrags im Sinne §147 BGB (ich hoffe, ich hab die Paragraphen richtig in Erinnerung, ist schon ein paar Jahre her...). Damit wäre gem. BGB ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen.


    Nein, die Bestellung ist das Angebot.


    Was würde sich eigentlich ändern, wenn ich Klangunterschiede plötzlich messen könnte, obwohl ich sie bisher nie gehört habe?


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  • Nein, die Bestellung ist das Angebot.


    So steht's wahrscheinlich in den AGB - aber wie gesagt: ob das im Ernstfall rechtlich haltbar ist, da wäre ich mir nicht so sicher weil es geltendem Recht widersprechen könnte.


    Gruß
    Andreas

    Ich bin so alt, als ich damals zur Schule ging, gab es noch keine Handys. Wir haben dann Unterricht gemacht. Wir hatten ja sonst nichts.


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  • Nein.


    Beispiel: Du inserierst Dein Auto, Modell WV im Wochenblatt für 7.000,-€. Es meldet sich der sehr freundliche Käufer K bei Dir. Du stellst fest, dass K Dir gerade vor 2 Wochen Deine Frau ausgespannt hast. Der K erklärt nun, dass er den Preis für den Wagen zahlen will. Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen?


    Nein.


    Das, was da in der Zeitung steht, ist lediglich eine invitatio ad offerendum - eine Einladung zum Angebot. Das Angebot ist die Erklärung des K, den Wagen WV für 7.000,-€ kaufen zu wollen. Die Annahme des Angebotes wäre Deine Erklärung, das Fahrzeug an ihn für den Preis verkaufen zu wollen.


    Vielleicht unterlässt Du es aufgrund der beschriebenen Erfahrungen oder Du sagst, dass Du ihm das Fahrzeug aus Dankbarkeit sogar für 5.000,-€ lässt. :D


    Ist ja alles irgendwie auch logisch. Wenn ich meine Ware in der großen weiten Welt zum Kauf anbiete, weiß ich doch gar nicht, wer am Ende auf mich zukommt. Im Supermarkt ist es bis zur Kasse übrigens auch nicht anders...


    Was würde sich eigentlich ändern, wenn ich Klangunterschiede plötzlich messen könnte, obwohl ich sie bisher nie gehört habe?


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    Einmal editiert, zuletzt von JoDeKo ()

  • Ich bin kein Jurist


    Mit Verlaub, aber das merkt man...


    Zitat

    aber auch nicht ganz unbeleckt.


    Das sei Dir zugestanden; jedoch nicht in punkto Vertragsrecht.


    Zitat

    Und meiner Auffassung nach kommt der Kaufvertrag mit Deiner Bestellung rechtsgültig zustande, da das Angebot des Ladens einen Antrag im Sinne des §145 BGB darstellt und Deine Bestellung eine Annahme dieses Antrags im Sinne §147 BGB (ich hoffe, ich hab die Paragraphen richtig in Erinnerung, ist schon ein paar Jahre her...). Damit wäre gem. BGB ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen.


    Meiner Auffassung nach ist es im Sommer nicht nur länger hell, sondern es hat auch immer schönes, sonniges Wetter. Stimmt aber trotzdem nicht (leider) ;)


    Zitat


    Wenn Du nen Anwalt kennst würde ich den mal fragen (vielleicht kann sich der ja auch ein kleines Zubrot durch eine gepflegte Abmahnung verdienen??).


    Einen Anwalt zu kennen, den man gebührenfrei mit solchen Lappalien beschäftigen kann ist natürlich nie verkehrt. Deinen "Aufruf" an den TE zu einer Abmahnung halte ich, zumal in diesem Kontext und bei Deinen juristischen Kenntnissen, für sehr grenzwertig. Lässt tief blicken - leider...


    Übrigens mahnt nicht der Anwalt ab, sondern lediglich dieser im Auftrag eines Klienten, welcher im vorliegenden Fall ein Mitbewerber sein müsste (Wettbewerbsrecht), sofern denn ein Verstoß vorläge.


    Gruß,
    Marc

  • Ich lerne ja gerne dazu. Dieser Auszug aus der AGB ließe mich vermuten, daß Zahlungserhalt die Annahme des Angebotes (Bestellung) darstellt.


    Zitat

    Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen. Diese Annahme durch uns kann durch folgende Umstände erfolgen:
    - Wir nehmen Ihre Bestellung durch Mitteilung der Auslieferung, Mitteilung über das Datum der Kontobelastung bei Lastschrift oder eine gesonderte Annahmeerklärung binnen 7 Tagen an oder
    - Sie nutzen unser Angebot und schließen Ihre Bestellung mit der Autorisierung der Zahlung über den Online-Zahlungsdienst sofortüberweisung, PayPal oder über eine Kreditkartenzahlung ab (Abschluss der Zahlung entspricht Vertragsschluss) oder
    - Sie erhalten die bestellte Ware ohne dass zuvor der Vertrag bereits durch eine der vorstehenden Umstände geschlossen wurde.
    - Bei dem Kauf von Büchern, Software etc. zum Download kommt ein verbindlicher Vertrag mit Absenden der Bestellung durch Sie zustande.


    Gruß,
    Marc

    where is the string that Theseus laid, find me out this labyrinth place

  • JPC ist auch von Lieferanten abhängig und wenn die rumzicken und spekulative Preise verlangen, muß JPC diese entweder weitergeben oder den Kaufvertrag kündigen. So wie der Käufer auch wegen unzumutbarer Preiserhöhung zurücktreten kann. Verständigung und Vertrauen ist die Geschäftsgrundlage, nicht Paragrafenreiterei. Kaum ein Versender bietet einen so guten Service wie JPC. Versuch mal bei Amazon nach Ablauf der Umtauschfrist eine Platte zurückzusenden oder bei einem anderen...

    Gruß André
    Keine Emails mehr, nur PN. Emailfunktion ist deaktiviert.


  • Hallo *.*,
    ich bestelle einige Platten bei jpc und finde auch den Service nicht schlecht, auch wenn die Preise manchmal hoeher sind, als bei anderen Anbietern. Ich habe auch nicht "die Geiz ist geil Mentalität". Mir ist nur aufgefallen, dass wenn ich Platten auf einem Merkzettel habe, diese mehrfach im Preis steigen. M.E. ist das ein System, ähnlich wie bei anderen Anbietern, die tracken, für welche Produkte man sich interessiert und diese dann bei einer tatsächlichen Bestellung plötzlich im Preis steigen lassen. Das soll kein Angriff auf einen Anbieter sein, sondern nur meine subjektiven Beobachtungen. Ich lege daher nichts mehr auf meinem Merkzettel ab.
    VG
    Markus

  • Schau mal, ob die stornierte LP die gleiche Artikelnummer hatte. Wenn nicht, ist alles ok. Das hatte ich auch schon oft. LP mehrfach gelistet, die günstigere bestellt und dann später gestrichen und nur noch das teure Exemplar bestellbar. Das sind dann oft verschiedene Pressungen (z.B. US und EU Ausgabe), wovon eine dann doch nicht (mehr) lieferbar ist...


    Gruß,
    Lars.

  • Hallo,
    ich habe ein begrenztes Budget und lege nach Tipps zB. von hier sehr viele Alben im Merkzettel ab, um gegebenenfalls später die Platten zu bestellen.
    Ich meine es wäre über die Zeit auch schonmal eine preiswerter geworden?!


    Zu dem Rufe nach der Justiz kann ich nur den Kopf schütteln, selbst wenn da rechtlich irgendetwas Winkeladvokatmäßiges möglich wäre: Wo ist der Schaden? Wo der Betrogene? Wo der Nepper, usw.
    Die Leute von JPC müssen Geld verdienen mit dem was Sie tuen (wie wir alle), wenn der Lieferant zB. den Preis anzieht was willst da machen?


    Ich würde mal nett nachhaken (ich glaube wurde ja auch schon gemacht) und vielleicht bekommt man da ja nochmal ein faires Angebot.
    Ansonsten ist natürlich eine Enttäuschung verständlich, sorry aber mehr meiner Meinung nach auch nicht.
    Viele Grüße Tobias.

    "Ich habe von Jugend an geahnt, daß es mit der Musik noch eine andere Bewandtnis als die nur künstlerische haben müsse... daß sie eine Welt für sich sei... etwas geheimnisvoll Jenseitiges, das mir tief das Herz bewegte" Bruno Walter

  • Hallo zusammen,


    eigentlich wollte ich nur wissen ob es sich hier um ein Zusammentreffen unglücklicher Umständen handelt oder ob das Vorgehen eher Methode hat. Wegen solcher Sachen werde ich mit Sicherheit keinen Anwalt bemühen. Zum Glück gibt es ja noch viele andere Händler, die mein Geld nehmen...


    Gruß Jürgen

    DIY-Dreher auf Scheu-Basis mit Rega + Benz + m303 + Meldano NT/ Musical Fidelity M6 Vinyl / Yamaha A-S2000 / Dali IKON 6 / Moxi Fit Pro:D


    Musiksammler

    DIY-PWM

  • Zu dem Rufe nach der Justiz kann ich nur den Kopf schütteln, selbst wenn da rechtlich irgendetwas Winkeladvokatmäßiges möglich wäre: Wo ist der Schaden? Wo der Betrogene? Wo der Nepper, usw.


    Stimmt und nun weiß ich, mit wem hier im Forum ich keine Geschäfte machen möchte. ;)

    Viele Grüße


    Jörg


    Ich höre damit und meine kleine Plattensammlung seht ihr bei DISCOGS.



  • Ich verstehe die eheftigen Reaktionen nicht so ganz.


    Wenn ich es richtig verstanden habe, hat „Juergen JC“ eine als „lieferbar“ gekennzeichnete Platte bestellt und vorab bezahlt.
    Die Platte war dann doch nicht lieferbar (eine Nerverei, die nicht nur bei JPC ständig vorkommt) und einige Zeit später hat JPC die Bestellung storniert, den vorausbezahlten Betrag zurücküberwiesen und die Platte war wieder (oder immer noch) „lieferbar“, jetzt nur zu einem deutlich höherem Preis.


    Ich kann verstehen, dass man sich darüber aufregen kann.


    Und viele rechtliche Bewertungen hier, werte ich mal als „Meinung“. Immerhin erreichen Juristen in wenigstens der Hälfte der Fälle nich das, was sie ihrem zahlenden Klienten in Aussicht gestellt haben. ;)



    Ich würde bei dieser Nummer aber sicherlich keinen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen.