Mein Postbote ist wahrscheinlich unter der Last der Wahlbenachrichtigungen zusammengebrochen
Die Wahlbenachrichtigungen gibt es doch erst ab 23.08.
Meine analog kam auch heute schon mit der Post - sehr schön .
Mein Postbote ist wahrscheinlich unter der Last der Wahlbenachrichtigungen zusammengebrochen
Die Wahlbenachrichtigungen gibt es doch erst ab 23.08.
Meine analog kam auch heute schon mit der Post - sehr schön .
Die Wahlbenachrichtigungen gibt es doch erst ab 23.08.
Ich bekomme diese Vorabbenachrichtigung der Post, demnach sollte die heute kommen.
Wiederum ein sehr schönes Heft. Danke Thomas!
@ Rainer Bergmann: Chapeau für Deinen Einsatz! Verdammt große Schluppen stehen da am Samstag…
Lg
Ih
Ein tolles Heft! Vielen Dank dafür an Thomas, der unsere Vereinszeischrift mit Hilfe unserer unermüdlichen Autoren jedes Mal zu einer tollen Lektüre auf allerhöchstem Niveau gestaltet.
Und natürlich danke an Lilo, Rainer und den bisherigen Vorstand für ihre tolle Arbeit und die supernette Atmossphäre in unserer AAA.
Und natürlich wünsche ich dem zukünftigen, neuen Vorstand viel Glück für die zukünftige Arbeit!
Alles Gute
Andreas
Weil so schön die neuen zur Wahl stehenden Mitglieder vorgestellt werden...
Habt ihr eigentlich schonmal an einer Briefwahl gedacht?
Also ich hätte 6-7 Stunden Zugfahrt vor mir. Würde zwar gerne dabei sein kann es aber nicht.... Nur mal so eine Anregung. Und ich bin sicherlich nicht der einzige
Weil so schön die neuen zur Wahl stehenden Mitglieder vorgestellt werden...
Habt ihr eigentlich schonmal an einer Briefwahl gedacht?
Also ich hätte 6-7 Stunden Zugfahrt vor mir. Würde zwar gerne dabei sein kann es aber nicht.... Nur mal so eine Anregung. Und ich bin sicherlich nicht der einzige
Du kannst Deine Stimme auch an jemanden Deines Vertrauens abtreten. Der dann sozusagen für Dich mit wählt.
LG
Ronny
Moin Analogon,
da eine Briefwahl nicht in der Satzung steht, wäre dazu eine Satzungsänderung erforderlich.
Ronny sagte aber bereits, dass eine Stimmendelegation möglich ist. Diese muss allerdings im Original zur Mitgliederversammlung vom Delegierten mitgebracht werden.
VG
Rainer
EIne entsprechende Änderung wäre auch im Hinblick auf Corona angebracht.
EIne entsprechende Änderung wäre auch im Hinblick auf Corona angebracht.
Ich glaube mich zu erinnern, daß das Deutsche Vereinsrecht das gar nicht hergibt.
LG
Ronny
Doch, es gibt einige Möglichkeiten. Es muss halt in der Satzung verankert werden. So sind auch Online-Versammlungen pandemiebedingt möglich.
Gruß
Uwe
Hallo Uwe,
aber auch eine Satzungsänderung kann der Vorstand nicht allein bestimmen.
Dann braucht es noch den obligatorischen Notar und die Bestätigung des zuständigen Amtsgerichtes, bevor die Änderung wirksam werden kann.
Ich habe diesen Landesverband http://www.kenvo.de/ mitgegründet und war einige Jahre Ostdeutscher Obersamurai...
LG
Ronny
Ich habe diesen Landesverband http://www.kenvo.de/ mitgegründet und war einige Jahre Ostdeutscher Obersamurai...
LG
Ronny
Ich beneide dich um deine Bewegungsfreiheit!
Offtopic beendet.
Wenn das natürlich soviele Probleme bereitet geht es nicht.
Für so ein weit verteilten Verein wie wir, dachte ich es wäre eine Hilfe..
Eine Liveschaltung oder so etwas wäre auch was schönes... dann könnte man zumindest mal rein schauen und die Leute "sehen" ... Passwort geschützt mit der Jeweilligen Mitgliedsnummer (so in die Richtung) ...
Moin noch mal,
der formelle Weg ist ein Antrag auf der Mitgliederversammlung, dass eine Satzungsänderung erfolgen soll mit einem bestimmten Inhalt. Eine derartig wichtige Angelegenheit darf nicht unter "Sonstiges" sofort behandelt werden. Das wird dann für die darauf folgende Mitgliederversammlung auf die Tagesordnung gesetzt. Dort wird über die genaue Formulierung diskutiert und das Ergebnis zu Protokoll gegeben. Ein Antrag auf Satzungsänderung wird dann zusammen mit dem Protokoll beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht) eingereicht. Sobald die Satzungsänderung dort eingetragen (= genehmig) wurde, ist sie rechtswirksam.
Gruß
Rainer
Hallo Uwe,
aber auch eine Satzungsänderung kann der Vorstand nicht allein bestimmen.
Dann braucht es noch den obligatorischen Notar und die Bestätigung des zuständigen Amtsgerichtes, bevor die Änderung wirksam werden kann...
Das ist klar ( wie Rainer es auch ausgeführt hat). Aber es ist vielleicht für die Zukunft ein gangbarer Weg. Wer weiß, was für Herausforderungen noch auf uns zukommen.
Gruß
Uwe
Ist dann aber was für den nächsten Vorstand. Die Tagesordnung fürs Wochenende steht ja schon fest.
Das ist klar ( wie Rainer es auch ausgeführt hat). Aber es ist vielleicht für die Zukunft ein gangbarer Weg. Wer weiß, was für Herausforderungen noch auf uns zukommen.
Gruß
Uwe
Hallo Uwe,
wenn Du ein Glied bist und anwesend kannst Du das doch vortragen.
LG
Ronny
Mit Glied ja , aber in diversen anderen Vereinen, u.a. auch Vorsitzender und im Vorstand. Und dort hatten wir die Problematik, keine Präsenzveranstaltung durchführen zu dürfen. Wir haben dann die Satzungsänderung in die Wege geleitet. Und sind somit flexibel, wenn uns wieder ein böser Firrus behindert.
Gruß
Uwe
... wobei ich es mir extrem unspannend vorstelle, 3 Stunden allein vor einem Bildschirm mit flauem Webcam Bild, erfahrungsgemäß mit Bild- und Tonaussetzern zuzubringen und dabei den Beiträgen im Saal und von bis zu 900 (geht das überhaupt?) anderen Mitgliedern im "Homeoffice" zu folgen.
Für kleine Sessions geht das aber bei einer Hauptversammlung mit mehreren hundert Mitgliedern bundesweit?
Viele Grüße
Tom
Nee. Zoom geht schon bei über 9 nur mit ständigem Scrollen. Für Veranstaltungen wie der unsrigen ist das nix. Briefwahl wäre eine gangbare, zunächst aber eben aufwendige Alternative.
... wobei ich es mir extrem unspannend vorstelle, 3 Stunden allein vor einem Bildschirm mit flauem Webcam Bild, erfahrungsgemäß mit Bild- und Tonaussetzern zuzubringen und dabei den Beiträgen im Saal und von bis zu 900 (geht das überhaupt?) anderen Mitgliedern im "Homeoffice" zu folgen.
Für kleine Sessions geht das aber bei einer Hauptversammlung mit mehreren hundert Mitgliedern bundesweit?
Viele Grüße
Tom
Hallo,
also wir haben das auch schon in der Firma als Betriebsversammlung bzw. Mitarbeiterversammlung mit ca 130 Teilnehmern komplett als Online-Versammlung gemacht, und das hat super Funktioniert für die Menge der Teilnehmer.
Hängt natürlich ein wenig von der Disziplin ab, die ja hier im Forum in machen Threads so ?? ist
Gruß Thies
Nachtrag: Ja da gebe ich euch recht, bei einer Abstimmung die dann sofort aus zu werten wäre ist es doch sehr mühselig.