Hier noch ein Nachtrag:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel können bestimmungsgemäß während des Betriebes bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden. Dabei sind sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen.
Beispiele:
handgeführte elektrische Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Schleifmaschinen, Handsägen, Verlängerungsleitungen und Leitungsroller, tragbare Computer (Laptops), mobile Beamer, Stehlampen, Geräteanschlussleitungen oder Haushaltsgeräte wie zum Beispiel Kaffeemaschinen, Ventilatoren, Overheadprojektoren, Handleuchten, Flutlichtscheinwerfer, Staubsauger, Rasenmäher, Häcksler, Haarfön, Tischleuchten, …
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel können entweder aufgrund ihrer hohen Masse, einer fehlenden Tragevorrichtung oder wegen einer mechanischen Befestigung nicht leicht bewegt werden. Ortsfest sind auch elektrische Betriebsmittel, die zeitweilig an einem Ort fest montiert sind und über bewegliche Leitungen betrieben werden.Sie sind an ihren Aufstellungsort gebunden oder werden bestimmungsgemäß nicht während des Betriebes bewegt.
Beispiele:
Elektroherde, Kühlschränke, Standbohrmaschinen, Steckdosen, Verteilerschränke, Warmwasserspeicher.
Desktopcomputer, fest angebrachte Beamer oder Kaffeevollautomaten können als „ortsfest“ angesehen werden, eine entsprechende Einstufung nimmt die zuständige Elektrofachkraft im Einvernehmen mit dem Unternehmer vor.
Literaturhinweise:
DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV-V A3) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
DGUV Information 203-070 (ehem. BGI 5090) Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel