Erfahrung mit Highend online Mario Grötzinger

  • Hallo Captn Difool,

    vor längerer Zeit ersteigerte ich einmal bei Ebay einen Cadberg CD-12 von einer Frau namens Christina Ratz aus Vilsheim an der Donau für eine geringe Summe. Die Mitbieter waren vermutlich klüger als ich und merkten, daß etwas nicht stimmt. Ich wechselte mehrmals e-mails mit ihr, aber ich erhielt nichts. Ich hatte auch Ebay informiert. Schließlich zeigte ich sie an und bekam nach längerer Zeit von der Staatsanwaltschaft in Landshut eine Nachricht, daß es diverse andere Geschädigte gäbe, die höhere Summen für Scheinkäufe bei dem Pärchen - der Mann war auch involviert - ausgegeben hätten. Diese hätten bei einem Schadensersatz Vorrang. Ich hörte von der Sache nie wieder etwas.

    Vermutlich wäre eine Klage im Falle von MG ebenso erfolgreich, zumal man nachweisen muß, daß man MG ein Päckchen mit einem Tonarm geschickt hat.

    Viele Grüße

    Prof. van Dusen


    PS: Ich kann mich ebenfalls in die Reihe der Klagenden einreihen. Vermutlich muß ich mich mit dem Sprüchlein "Außer Spesen nichts gewesen" trösten.

  • Die Klage wäre erfolgreich und Du bekommst einen Titel. Aber was nützt dir das wenn nix zu holen ist. Da sind wahrscheinlich viele weiter vorne in der 'Nahrungskette' und zuerst bedienen sich der Staat und die Banken.

  • Gerade fand ich das Schreiben der Staatsanwaltschaft Landshut. Die Begründung lautete:

    "Gegen den Beschuldigten wurde wegen einer anderen Tat eine Strafe/Maßregel der Besserung und Sicherung/Ahndung ausgesprochen, neben der die Strafe/Maßregel der Besserung und Sicherung/Ahndung, die wegen der nunmehr angezeigten Tat verhängt werden könnte, nicht beträchtlich ins Gewicht fiele."

    Das Pärchen war später weiterhin unter anderem Namen bei Ebay unterwegs. Absichtlicher Betrug liegt bei MG nicht vor. Er hat nur keine Übersicht über seine Aufträge.

    Mit analogem Gruß

    Prof. van Dusen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    ich weiß nicht, warum hier mehrfach geschrieben wird, man müsste klagen, um


    an sein Geld/einen Titel zu kommen.


    Gerichtliches Mahnverfahren einleiten -> Mahnbescheid -> Vollstreckungsbescheid


    (Titel) -> Zwangsvollstreckung.


    Kommt dann drauf an, ob etwas zu holen ist.


    Liebe Grüße


    Thomas

  • Hey Leute!

    Hat denn keiner von Euch hier Bock ,mal den Vermittler zwischen einem Rechtsanwalt, und hier im Forum über die Möglichkeit des Zusammenschlusses von Geschädigten zu arrangieren??

    Ich könnte mir vorstellen, das da einige zusammenkommen, und somit kann das Gehalt des RAW's auch dividiert werden.


    Eigentlich easy oder?????


    Euch viel Erfolg


    Ahoi


    Jürgen

    Alles was Spaß macht ist entweder "unmoralisch","macht dick" oder ist "zu teuer!!!"

    (War da etwa Haschisch in dem Schokoladenei)

  • Absichtlicher Betrug liegt bei MG nicht vor. Er hat nur keine Übersicht über seine Aufträge.

    Glaube ich nicht, spätestens nach meinen "Erinnerungen" und dann auch eine Mahnugn per Einschreiben hätten ihn wieder orientieren müssen. Wenn ich weiß, das ich Aufträge nicht mehr bedienen kann, stelle ich meine Angebote ein. Die besondere Dreistigkeit ist hier noch, das nur gegen Vorkasse geleistet wird. Warum wohl?

    Gruß André
    Keine Emails mehr, nur PN. Emailfunktion ist deaktiviert.


  • Es sei denn, er widerspricht dem Mahnbescheid. Dann ist man da, wo man vorher war.


    Grüße von Tom

  • Habe ich zu Zeiten meiner Selbstständigkeit leider mehrfach genauso erleben müssen. Der Witz ist ja, dass der Widerspruch nicht einmal begründet werden muss. Und bei Leuten, denen mittlerweile eh alles egal ist...


    Grüße von Tom

  • Bei Mahnverfahren muß der Kläger die Schuldnerschaft beweisen und somit auch bei den Verfahrenskosten in Vorleistung gehen. Darauf spekuliert er. Soll ich z.B. wegen ausstehenden 100€ 2-3000€ Verfahrenskosten tragen? Das ist das Blöde an diesem Rechtssystem.

    Gruß André
    Keine Emails mehr, nur PN. Emailfunktion ist deaktiviert.


  • Was ich nicht verstehe, ist, warum der gute Mann nicht einfach seine Arbeit tut. Früher hatte er hier ja einen Superruf - von der Qualität her - , bis er wohl immer unzuverlässiger wurde. Er hätte gutes Geld auf ehrliche Weise verdienen können, denn so viele, die Gleiches anbieten, gibt es ja nicht.


    Grüße von Tom

  • Früher hatte er hier ja einen Superruf - von der Qualität her

    Am Telefon professionell quatschen kann er, aber alles über SME 3009 oder Rega RB 300 überfordert seine feinmechanischen Fähigkeiten deutlich. Das seh ich heut noch an den zerwürgten Schrauben auf meinem Micro Seiki MA-505.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo André,

    Bei Mahnverfahren muß der Kläger die Schuldnerschaft beweisen und somit auch bei den Verfahrenskosten in Vorleistung gehen. Darauf spekuliert er. Soll ich z.B. wegen ausstehenden 100€ 2-3000€ Verfahrenskosten tragen?

    Ich glaube, Du bringst da etwas durcheinander.


    Im Mahnverfahren musst Du die Forderung erstmal nicht beweisen, da reicht


    die Behauptung der Forderung. Da gibt es auch keine Klage und damit keinen Kläger.


    Die Gebühren fürs Mahnverfahren liegen z.B. bei einer Forderung von 1000.-€ beim


    Mindestbetrag von 32.-€.


    Warum nicht einfach probieren für das Geld?


    Und sollte im weiteren Verfahren tatsächlich eine Klage notwendig werden, hilft


    eine Rechtsschutzversicherung ungemein.


    Liebe Grüße


    Thomas

  • Gibt es eigentlich keinen geschädigten, der seine Forderung eingeklagt hat, und zuminderst einen Titel erreicht hat, was mit Rechtsschutz auch ohne grosse Probleme geht

    Dauert, aber geht wenn Forderung zurecht

    Wär mal interessant das zu wissen


    Grüße