Hallo Thomas,
beim Mahnverfahren gibt es drei Wege.
Gemahnter zahlt. Einfachster Weg-
Gemahnter ignoriert den Mahnbescheid -> Einmündung in den Klageweg.
Gemahnter erhebt Widerspruch -> Einmündung in den Klageweg.
Bei Klage gilt das von mir vorgenannte. Sollte man das Verfahren verlieren bzw. dennoch die Verfahrenskosten tragen, wird man von der Rechtsschutzversicherung meist gekündigt. Denn die wollen keine Kosten tragen, zahlen zwar das Verfahren aber dann darf man sich eine neue RV suchen. Habe ich schon alles durch.