Juristisch wasserdicht ist bei (Ver-)Käufern aus dem Ausland uninteressant.
Und so lang, wie das Prozedere in Jürgens Fall schon geht, muss man m.E. keine zusätzliche Frist sitzen, damit er den Vertrag erfüllen kann. Er ist dem bereits nicht nachgekommen.
Man sollte in solchen Fällen dennoch mind. eine durchschnittliche Bewertung (oder schlechter) geben, um zukünftige Käufer vor so etwas zu bewahren. Das Problem ist: gerade solche Verkäufer warten mit ihrer Bewertung immer, bis sie selbst eine bekommen haben um einen damit unter Druck zu setzen bzw. am Ende einem damit eins Auswischen zu können.
In meinem Fall habe ich eine Negativbewertung durch Discogs überprüfen lassen. Habe das Bild mit der zerkratzen LP (welche als NM verkauft wurde) mitgeschickt.
Zurück kam nur, das man sich ja auch mal missverstehen kann.. eine Hilfe sind die da leider also auch nicht.