Frage zu Zoll und Einfuhr

  • Hallo,


    eine Sache, die mir nicht so ganz klar ist: Wenn man HiFi-Zubehör und Equipment aus dem Ausland bestellt – sei es nun über eBay, oder über irgendeine andere Plattform – kommen ja im Regelfall Einfuhrgebühren und Zoll hinzu, wenn man einen gewissen Betrag überschritten hat. Ich wüsste gerne, mit welchem finanziellen Zusatzaufwand man es hier zu tun hat. Es gibt da ja unterschiedliche Zollklassen, welchen die Artikel zugeordnet werden.


    Ich wüsste im Speziellen gerne, mit welchen Aufschlägen ich rechnen muss bei:


    1. Plattenspielern im Allgemeinen

    2. Tonabnehmern

    3. Zubehör (vor allem Headshells)

    4. Phono-Vorverstärkern


    Kann mir da jemand helfen? Das würde mich auf jeden Fall sehr freuen!


    Beste Grüße

    Adrian :)

  • ...kommt auf das Einfuhrland an.


    EU = nichts!


    Der Rest der Welt: Zoll Infos findet man im Netz.



    Tüsss

    Lothar

    ..... stellt euch vor, es ist Krieg. Alle gehen hin. Und keiner kommt zurück!

  • Wobei Zoll den kleineren Teil der Einfuhrbgaben ausmacht, man kann von einem Zollsatz zwischen 4 und 8% ausgehen. Den weitaus größeren Anteil an den Abgaben macht die Einfuhrumsatzsteuer mit 19% aus.

    Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Abgaben ist immer der Kaufpreis zzgl. der Versandkosten.

    The music was new, black polished chrome. And came over the summer like liquid night.

  • Zitat von der Zoll-Webseite:

    Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Artikel 23 und 24 Zollbefreiungsverordnung). Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.

    Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer.

    Dies gilt, wie Lothar schon angemerkt hat, für Waren aus Nicht-EU-Ländern, also Z. B. aus den USA oder aus Japan.

    Solltest du also z. B. von Hifido aus Japan einen Tonabnehmer bestellen, der dich inklusive Porto 100 Euro kostet, so musst du beim Zoll noch zusätzliche 19 Euro EUSt entrichten.

    Bei einem Plattenspieler für 500 Euro (ebenfalls inkl. Porto) sind's dann 95 Euro EUSt und grob 30 Euro Zoll.

    Meist kommt ein Schreiben vom Zollamt und man tanzt dort mit Unterlagen, aus denen der Wert der Sendung hervorgeht, an. Ich habe immer meine Email-Ausdrucke vorgelegt, dort waren der Warenwert und die Portokosten eindeutig ersichtlich - aus diesen Angaben wird dann der Betrag, den du noch zahlen musst, errechnet.

  • Hallo Adrian,


    spannendes und z.T. komplexes Thema:)


    Grundsätzlich gilt:


    1. Warenwert nicht höher als 22,00 Euro - Keine Erhebung von Einfuhrabgaben

    2.Warenwert nicht höher als 150,00 Euro -Sendung ist zollfrei aber Einfuhrumsatzsteuer von 19% ist zu entrichten

    3. Warenwert über 150,00 Euro - 19% Einfuhrumsatzsteuer plus Abgaben nach dem "Gemeinsamen Zolltarif der EU". Bei HiFi-Komponenten sind das i.d.R. 3%


    Achtung: In den Warenwert werden Versandkosten mit einberechnet.


    Weiterführende Infos findest du z.B.unter zoll.de/DE/Privatpersonen


    Papierkram ist notwendig Sachen dann aus dem Zoll "heraus zu bekommen".

    Da sind die Leute beim Hauptzollamt Frankfurt aber sehr nett und hilfsbereit.


    Manchmal hat man aber auch das Glück die Pakete normal zugestellt zu bekommen.

    Aber darauf wollen wir uns ja nicht verlassen.



    Liebe Grüße Achim

    Liebe Grüße Achim


    Das Schöne an der Suche nach der Richtigen ist der Spaß mit den Falschen 8)

  • Eine detaillierte Beschreibung zum Thema findest du hier, ein paar Beispiele für die Zollgebühren findest du hier. Genaue Angaben zu den Zolltarifnummern und gebühren findest du hier im Abschnitt XVI unter Kapitel 85 in der zugehörigen TARIC Information, Beispiel Tonabnehmer.

    Gruß Martin


    Sony TTS-8000 - Pio PA-5000/Ortofon MC30 Super II - Ortofon T-20 - Phonomopped MK2B14
    DIY Laufwerk Pioneer MU-70 - Groovemaster II 12"/Ortofon Venice - Ortofon TA-210/Ortofon MC30 Super - Silvercore mc25 - Phonomopped MK2B14

  • Auf die Zollgebühr kommt auch MWSt. dazu.

    Man kann (ab 150€) grob mit 25% des Kaufpreises (inkl. Versandkosten) rechnen.

    High End ist mein Broterwerb, also bin ich nach den Regeln des Forums gewerblicher Teilnehmer - aber auch mein Hobby. Nur darüber schreibe ich hier.


    Und natürlich bin ich AAA-Mitglied

  • Stimmt.

    Da es, wenn man sich denn tatsächlich mal genauestens und ausgiebig vorbereitet hat, eh dann meist doch anders gemacht wird - nämlich so, wie der Herr Zollsekretär es berechnet, und mit dem rumstreiten lohnt nicht -, kann man sich die ganze Recherche auch sparen und einfach bei 'nem Sendungswert über 22 Euro mal sicherheitshalber von 19% und über 150 Euro von 25% Aufschlag ausgehen.

    Dann gibt's auch keine unangenehmen Überraschungen.

  • Hallo zusammen,


    größten Dank für die vielen und schnellen Reaktionen! Eure Infos haben mir sehr geholfen.


    Mir ging es ursprünglich darum: Ich habe nun schon oftmals gelesen, dass die Zollmitarbeiter und -mitarbeiterinnen selbst oft nicht ganz durchsteigen, zu welcher Warengruppe ein Produkt gehört und welche Gebührenkategorie demnach greift. Daher wollte ich mir selbst zumindest einmal einen Überblick über die Gebühren verschaffen, mit denen man so rechnen muss.


    Dass zum Beispiel die DHL nochmal 28,50 € extra obendrauf schlägt, ist mir zum Beispiel komplett neu. Das ist ja ganz schön happig. Ich nehme an, die 28,50 € bleiben immer gleich? Egal, ob man nun etwas für 23 € bestellt oder für 230 €?

  • Das machen die anderen Unternehmen aber auch, z. B. TNT. Die haben sich um die Zoll Abwicklung gekümmert, dafür war die Schallplattensendung nach drei Tagen aus den USA bei mir. Das ist ja schließlich eine Dienstleistung die auch bezahlt werden will, da habe ich nicht dagegen.

    Viele Grüße
    Micha


    “There is no dark side of the moon, matter of fact it’s all dark”


    AAA-Mitglied - was sonst


    Demnächst im Biete Bereich:

    Tonbandgerät AKAI GX-635 D

    PWM Source Odyssey RCM MKV

    Kenwood KD-7010

  • Man weiss nie genau, was berechnet wird.

    Ich habe letzte Tage eine Sendung aus Russland bekommen. Wurde wie ein "normales" Paket gebracht - weder Zoll noch DHL hat etwas berechnet.

    Vor einiger Zeit war es etwas aus Moldavien. Ich bekam Post vom Zoll, daß ich dorthin mit Zahlungsnachweis kommen solle. Der freundliche Herr dort meinte dann, daß ich gar nicht hätte kommen müssen - Moldavien sei ja schliesslich EU-Mitglied..... aber gerne doch.....

    Wenn ich in einem Nicht-EU-Land bestelle, gehe ich immer von rund 25% Aufschlag aus und überlege mir damit, ob sich das lohnt. Wenn dann weniger oder nichts dazu kommt - fein.

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  • Ach was....

    Da ich deshalb nichts bezahlen musste, habe ich dem aber beim Zoll vollumfänglich zugestimmt....und mich schnell vom Acker gemacht.

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  • Bei dem Service Zollabwicklung muss man genau abwägen, was man möchte. Es ist richtig, dass mit der Service die Ware schneller am Platz ist und man auch nicht selbst auf den Zoll rennen muss. Das kostet aber extra. Die Tarife sind bei den verschiedenen Transportunternehmen einsehbar.

    Man muss auch berücksichtigen, dass bei der Auslieferung diese Gebühr meist als Nachnahme bei der Übergabe erhoben wird. Also passend Geld bereit legen. Sonst muss man am Ende nicht zum Zoll, sondern zu einem Hub weit weg fahren für eine Abholung.


    Wer das alles nicht will, Geld sparen will oder muss, darf beim Einkauf keinen solchen Service wählen. Bei ebay ist der allerdings oft eingestellt. Auch bestimmte Carrier wie UPS macht das offenbar standardmässig. Auch hier auf den Versanddienstleister achten und eine Alternative wählen, die nicht selbst verzollt.

    Viele Grüsse,
    Mario


    It is good taste, and good taste alone, that possesses the power to sterilize and is always the first handicap to any creative functioning. (Salvador Dali)

  • Nee - hat sich kaum gelohnt - wären ein paar Euro Zoll gewesen und Einfuhrumsatzsteuer kann ich verrechnen, weil es für meine Firma war.

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  • Man kann sich bei der Deutschen Post auch als Selbstverzoller registrieren lassen. Dann entfallen eine Verzollung durch die Post und die damit verbundenen Servicegebühren. Allerdings muss man dann immer zum Zollamt fahren, wenn der Sendungswert über 22 Euro liegt.


    Eine formlose E-Mail an selbstverzoller@deutschepost.de genügt zur Registrierung als Selbstverzoller.

    Viele Grüße, Christian.


    Shibata ist keine Wintersportart.