Hörbericht "Ampearl Re-1030" MM - Phonoverstärker mit Röhren - Dampfhammer von der Krim

  • Sehr vernünftig, dass der Zoll Produkte aus dem Verkehr zieht, die nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Wer dennoch so ein Gerät in Betrieb nimmt, muss damit rechnen jeglichen Versicherungsschutz zu verlieren und haftet natürlich für alle entstehende Schäden, insbesondere auch beim Weiterverkauf, was ja auch als Inverkehrbringen nicht erlaubt ist.


    Gruss Reiner

  • Dann dürften viele Geräte und Lösungen, auch und gerade von Usern hier im Forum, nicht mehr betrieben werden.


    Ich denke wer sich ein solches Gerät bestellt, der weiß was er tut.


    Rechtlich ist die Sachlage klar, aber man könnte auch mal die 5 gerade sein lassen und braucht auch nicht katholischer als der Heilige Vater in Rom zu sein.

  • Hallo,


    sind doch nur formale Gründe, die die Bundesnetzagentur als verlängerter Arm der EU-Bürokraten angibt.


    Das Gerät scheint in Ordnung, nicht so ängstlich, Fräuleins.


    Und, ein elektrisches Gerät ist nie sicher, auch nicht mir Aufkleber und Bedienungsanleitung und wieso braucht eine Phono eine Bedienungsanleitung, vorne rein und hinten raus.

  • vor allem ist das Gerät in 24 std von Wiesbaden nach Nürnberg und zurück befördert worden. Wenn die Post so schnell wäre.

    Mir wurde mitgeteilt, dass man Fotos zur BNA schicken würde. So sind die 24h zu erklären.

    Am 22.01 soll das Gerät zurückgehen. Mal schaun, was ich, bzw. Andrey, bis dahin erreichen können. Er ist schon informiert!

    Gary

  • Wieso kann ich mir nicht aus irgend einem Teil des Globus einen Gegenstand privat zur Nutzung schicken lassen?

    Weil zumindest in diesem Forum ein riesen Bohei um die Teile gemacht wird. Einmal googeln klärt auf und dumm sind die auf'm Amt auch nicht. Bei meinen Jensen ÜT wussten die sofort was Sache ist. :/;)

  • ... bei 'Fertiggeräten' wird das in der Tat immer komplizierter. Selbst wenn das Gerät eine Herstellerkennzeichnung hat und eine Kurzanleitung mit Hinweis auf die Konformitätsanleitung beiliegt muss 'als nächstes' z.B. der Umkarton entsprechend mit Bezeichnung, CE, Herstellerland, ... gekennzeichnet sein.


    Wenn man (Zoll / BNetzA) was finden will ist das üblicherweise kein Problem ;) ...


    Gruß


    Carsten

    Das Auge hört mit ...

  • Ich bin jetzt mal gespannt, ob mein Kit mit Verstärkerbauteilen aus China ebenfalls zurückgewiesen wird. Die Teile sind ja auch nicht einzeln gekennzeichnet oder mit Unterlagen versehen.


    Röhren im Paket (300B u.a) wurden von Zoll als 'Glühbirnen' bezeichnet.

    Bin etwas ungeduldig, denn ich würde ja gern basteln.

    Mit freundlichen Grüßen, Jo


    Jedes Mal, wenn ich es einfacher machte, klang es besser.

  • Ich bin jetzt mal gespannt, ob mein Kit mit Verstärkerbauteilen aus China ebenfalls zurückgewiesen wird. Die Teile sind ja auch nicht einzeln gekennzeichnet oder mit Unterlagen versehen.


    Röhren im Paket (300B u.a) wurden von Zoll als 'Glühbirnen' bezeichnet.

    Bin etwas ungeduldig, denn ich würde ja gern basteln.

    Vielleicht dein Glücksfall!

    Bei Röhren könnte man dir womöglich die Planung von Geräten zu militärischen Einsatzzwecken unterstellen.

    Wir leben in unruhigen Zeiten.


    Thomas

  • Was kann denn passieren? Kläre uns mal auf.

    überleg doch einfach mal selbst; es gibt keine Warnhinweise zu dem Gerät. Also öffnen, eine gefeuert kriegen mit Notarzt etc. etc. Wer zahlt? Die Versicherungen werden sich an Dich halten. Und was passiert, wenn Du so ein Teil an jemanden weiter verkaufst und und so ein Unfall erfolgt. Dann bist Du auch fällig.

    Gruss Reiner

  • Ja, wie bei den Amerikanern, da müssen Warnhinweise angebracht sein dass sich der Motor beim Betrieb erhitze, dass Objekte im Rückspiegel weiter entfernt wirken als sie es in Wirklichkeit sind, dass die Mikrowelle nicht zur Hundetrocknung geeignet ist usw.


    Objects in (the) mirror are closer than they appear :)


    Ich bekam schon als Kind eingetrichtert dass man Elektrogeräte nicht öffnet, nicht mit den Fingern in die Steckdose fährt, Teile am Auto sowie Mädchen besser nicht anfasst.

    Wenn ich es nun doch tue, dann weiß ich was ich tue und bin mir eventuellen Gefahren bewusst. Stromschlag, Verkehrsunfall, Alimentezahlungen, Vaterschaftsklagen, Prügel von Nebenbuhlern usw...

    Einmal editiert, zuletzt von Adler23 ()

  • besser wäre, wie ich bereits oben sagte, der Krim Mann würde ein kurzes engl./Russ./ deutsche manual schreiben und auf CD Rom beilegen- rein für die Behördenprüfung. Der Ablehnungsgrund in Satz 1 war aber das der Hersteller-Name nicht hinten auf dem Gerät steht. Ich habe mal etliche Röhrengeräte im WWW von hinten abgelichtet angeschaut, da steht wenn überhaupt mal der Name ohne Adresse, oder Made in China oder gar nichts.

  • Zur Haftung: wenn ich bei einem privaten Weiterverkauf die Haftung im zulässigen Umfang ausschließe, habe ich meine Zweifel, ob einem privaten Verkäufer noch ein Vorwurf gemacht werden kann, wenn tatsächlich etwas passiert - unterstellt ich habe hier nicht mitgelesen, bin also nicht bösgläubig.


    Würde ich bei Andrey oder wo immer auch im Ausland bestellen, bspw. bei Aliexpress, käme ich als technischer Laie niemals auf die Idee, bspw. die Geräte auseinanderzuschrauben (zumal ich dann in der Regel ja auch meinen Gewährleistungsanspruch verliere, was auch immer der wert ist), nach dem Vorhandensein von Schutzleitern zu suchen (könnte ich gar nicht identifizieren) oder die Einfuhrberechtigung wegen CE-Konformität in Frage zu stellen etc.


    Sicherlich gilt aber auch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...


    Ist halt ein Spannungsfeld.


    Ich bin jedenfalls mal gespannt, wie es weitergeht, und drücke die Daumen, dass es jeweils gut ausgeht.


    VG


    Marcus

  • überleg doch einfach mal selbst; es gibt keine Warnhinweise zu dem Gerät. Also öffnen, eine gefeuert kriegen mit Notarzt etc. etc. Wer zahlt? Die Versicherungen werden sich an Dich halten. Und was passiert, wenn Du so ein Teil an jemanden weiter verkaufst und und so ein Unfall erfolgt. Dann bist Du auch fällig.

    Gruss Reiner

    Also das finde ich jetzt mal spannend.

    Mal ein (wahres) Beispiel:


    Herr killroy kauft sich bei Ebay Kleinanzeigen einen ollen Dual. Eigentlich interessiert ihn nur das Gehäuse um die Technik drumrum, aber als der Karton dann so bei Herrn killroy ankommt ist seine Bastellust geweckt. Also den ollen Dual angeschlossen und anfangen dran rumzuschrauben (denn schließlich war bei dem Gebrauchtkauf keine Bedienungsanleitung dabei, die ein dran rumschrauben explizit untersagt oder als gefährlich einstuft. Des weiteren finden sich an dem ollen Dual keinerlei Hinweise, dass man das besser nicht tun soll).

    Bei der vielen Rumschrauberei an dem ollen Dual bleibt es nicht aus, dass Herr killroy eine gewischt bekommt. Selbst schuld, könnte man meinen (und hat damit Recht). Oder kann ich jetzt den Verkäufer für meinen Ärger (mehr wars Gott sei Dank wieder mal nicht) verantwortlich machen?


    Hm?


    Also, wenn das von reiner stimmt, dann scheint es keine besonders gute Idee zu sein, alte Elektrogeräte ohne Bedienungsanleitungen oder Warnhinweise weiterzuverkaufen, oder?

  • Import in die EU ist glaube ich der wichtige Sachverhalt bei dieser Diskussion.
    Der Importeur hat da gewisse Pflichten und Verantwortung.

    Entspanntes Hören, Frank


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