Hörbericht "Ampearl Re-1030" MM - Phonoverstärker mit Röhren - Dampfhammer von der Krim

  • Eben. Also kann ich meinen Ampearl verkaufen, gebe als Verkäufer den Hinweis, dass dieser in D nicht betrieben werden darf und wenn der, der ihn kauft, ans Stromnetz anschließt habe ich damit nichts mehr zu tun.


    Aber ich verkaufe ihn nicht :)


    Das ist hier schon ein lustiges Forum .... wenn ich mir mal so überlege, was in deutschen Garagen so alles an Strombasteleien stattfindet.

  • Wenn ich hier einen Computer kaufe, gibt es einen Hersteller/Vertrieb und einen Händler, und die zahlen beide hier Steuern.

    Wenn es denn immer so wäre :)


    kajetan, du bist ja ein ganz Schlauer. Fast schon über schlau. Bist du ein Lehrer, gar ein Oberlehrer?

  • Dafür ist der Zoll zuständig.


    Aber zum Thema, wenn es so wäre wie du meinst, dann müssten wir hier in D. auch Computer mit deutschen Teilen aus deutscher Fertigung kaufen. Was meinst was die kosten würden und wer sich einen leisten könnte?

    Naja, so einfach ist das nicht :) Die Einzelkomponenten vom Gehäuse über Netzteil bis hin zu Speicher, Festplatten etc. haben alle die entsprechenden "Zertifizierungen" .


    Wo ich konkret Bauchschmerzen hätte, wären die Probleme bei Reklamationen, Reperaturen usw. ...dann muss ich das Gerät gegebenenfalls an den Hersteller schicken und beten, dass das Gerät beim Rückversand durch den Zoll kommt. Dat wäre z.B schon mal nichts für mich und meine Nerven :)


    Außerdem hab ich keine Vorstellung davon, ob ich das Gerät überhaupt privat ohne weiteres so weiterveräußern dürfte.

    Grüße aus dem Norden

    Stefan

  • Wer wissen will, wie solche Wettbewerbsverzerrung dann am Ende aussieht, der kann sich mal anschauen, was mit der europäischen Solarindustrie passiert ist...

    Wurden die auch von den Verbrauchern direkt importiert. Hatten die Teile keine Erlaubnis für die EU, GS, ROHS?

    Oder wurden sie über ein Händlernetz von Kaufleuten die hier ihre Steuern bezahlen vertrieben?


    Merkst du etwas?

    Du widerspricht dir selbst.

    Wahrscheinlich weil dir die Stufen dubios erscheinen oder aus reiner Opposition.


    Eine Handvoll Phonostufen von der Krim werden Deutschland sicher nicht in den Abgrund stürzen. Es sei noch angemerkt, die Geräte werden ganz offen eingeführt und auch vom Zoll geprüft.

  • Also kann ich meinen Ampearl verkaufen, gebe als Verkäufer den Hinweis, dass dieser in D nicht betrieben werden darf

    Ist das wirklich so, Vorhandensein einer Schutzleitung jetzt mal unterstellt?


    Oder darf ich ihn (ggf.) als Hersteller nur nicht einführen?

  • Ist das wirklich so, Vorhandensein einer Schutzleitung jetzt mal unterstellt?


    Oder darf ich ihn (ggf.) als Hersteller nur nicht einführen?

    Das Inverkehrbringen eines Elektronischen Gerätes ohne CE Zeichen ist in Deutschland nicht erlaubt. Also verkaufen, verleihen oder auch verschenken. Ob das auch für Produkte gilt, die vor der Gültigkeit der CE Norm in den Markt kamen, kann ich mir aber nicht vorstellen.

    Gruss Reiner

  • Danke, Reiner.


    Ich habe mich unpräzise ausgedrückt.

    Mir ist nur nicht klar, ob das "Verbot" des Inverkehrbringens/ Inbetriebnehmens den Hersteller/ Importeur, den Käufer oder auch den Aufkäufer trifft.

    Wäre es so, dass das Verbot abstrakt gilt, hätte killroy bei seinem Beispielsfall ggf. ein Problem mit 134 BGB, da sein Weiterverkauf nichtig wäre.


    VG

    Marcus

  • und ich möchte wissen, ob ich wenn ich den Zoll verlasse und das Gerät zu Hause hinstelle(Schutzleiter baut ja Ampearl neuerdings wohl immer ein), ich mich illegal verhalte? Denn es ist ja nicht EU konform(Bedienungsanleitung fehlt). Also der Nachbar weiss, dass ich das Gerät habe und auch abends anmache. Kann er mich anzeigen? Ich habe das Gerät illegal in Besitz.

  • Hier werden andauernd - und nun wirklich semiprofessionell - juristische Mutmaßungen, vermischt mit Meinungen und Konjunktiven, abgesetzt.


    Zum technischen Kritikpunkt 'fehlender PE', den ich hier mindestens schon zum dritten Mal erwähne:

    Meine RE1030 wurde herstellerseitig mit einem Schutzleiter ausgestattet. Es handelt sich um eine feste Leitungsverbindung zwischen dem entsprechenden Kontakt der IEC-Anschlussbuchse auf der Geräteinnenseite und einer fest am Metallgehäuse befestigten Schraube. Es besteht somit eine selbst für mich als dummem Kaufmann nachmessbar niederohmige Verbindung zwischen PE und Metallgehäuse. Es brummte ind brummt nichts. Silenzium. Zugegebenermaßen wurde der Schutzleiter in meinem Gerät allerdings mit einem zwangsläufig todbringenden schwarzen Kabel erstellt. Falls ich mich nach meinerfür gleich geplanten Hörsession also morgen nicht mehr melden sollte, wisst ihr hier schon mal Bescheid...


    Ich habe mehrere Bekannte bei Berufsfeuerwehren (bitte nicht die freiwillige...), die unisono sagen, dass die meisten Wohnungsbrände im Zusammenhang mit falsch verwendeter Elektrik dadurch entstehen, daß - völlig legal übrigens! - ggf. mehrfach verlängerte Verlängerungssteckdosen mit geringem Leitungsquerschnitt leistungsmäßig überlastet werden. Infolge von Überhitzung aufgrund zu hoher (Übergangs-)Widerstände kommt es dann gerne zu Schwelbränden.

    Vermutlich ist die weitaus höhere Gefahr, die von mancher HiFi-Anlage ausgeht, in ihrer Stromversorgung zu suchen, als in dieser hier laufend strapaziertes Diskussion um etwaig fehlende Schutzleiter.


    Bitte jetzt nicht absichtlich falsch verstehen: EIN SCHUTZLEITER IST BEI GERÄTEN IN METALLGEHÄUSEN UNVERZICHTBAR.


    Glück auf

    Steffen

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  • Natürlich kann dich dein Nachbar anzeigen. Dummerweise muss er jedoch den Nachweis erbringen, dass seine Anzeige begründet ist. Er müsste bspw. geeignet in dein Wohnzimmer hinein fotografieren. Das ist ohne deine Zustimmung verboten und somit als Beweis bzw. Beleg für die Legitimität der Anzeige unzulässig.

    Selbst die Polizei dürfte ohne wichtigen Grund, also die berechtigte Befürchtung, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist, wegen des grundgesetzlich gesicherten Rechts auf Unversehrtheit der Wohnung nicht Zutritt zu deiner Wohnung verlangen.


    Inzwischen Schluck auf

    Steffen

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  • "Das Inverkehrbringen eines Elektronischen Gerätes ohne CE Zeichen ist in Deutschland nicht erlaubt. Also verkaufen, verleihen oder auch verschenken"


    Ist auch schon der Besitz der Stalinorgel von der Krim strafbar?

    So wie eine Schreckschusswaffe ohne PTB?


    Ich mein, nach den Berichten hier ist der Ampearl ja ne Waffe.:)

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  • Dummerweise muss er jedoch den Nachweis erbringen, dass seine Anzeige begründet ist.

    Nö, muss er nicht.

    Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz.


    Selbst die Polizei dürfte ohne wichtigen Grund, also die berechtigte Befürchtung, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist, wegen des grundgesetzlich gesicherten Rechts auf Unversehrtheit der Wohnung nicht Zutritt zu deiner Wohnung verlangen.

    Hat mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung nix zu tun.

    Voraussetzungen sind in 102 StPO ff. geregelt...


    Alles gesichertes (Voll-)Wissen ;)


    VG


    Marcus

  • Es ist selbstredend verboten, Anzeige zu erstatten, die auf unzutreffenden Sachverhalten/ Behauptungen beruht. In diesem Fall ist dann mit rechtlichen Sanktionen zu rechnen.

    Dennoch kann - rein technisch - jeder jeden jederzeit anzeigen.

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  • Zitat

    Dennoch kann - rein technisch - jeder jeden jederzeit anzeigen.

    ja, probiers mal, wenn dir gerade die Wohnung geknackt wurde.

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    LS 5/9 BBC old school

  • Ich habe unbegründete Anzeigen aufgrund von behaupteter Lärmbelästigung durch Hundegebell mit dem zuständigen Ordnungsamt, das nicht selbst ermittelt hat, durchdiskutiert.

    Wie, mit welcher Begründung und mit welchem Sachverstand würde denn das Ordnungsamt ermitteln wollen, ob du deine HiFi-Anlage ordnungsgemäße betreibst?

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  • So,


    nun pinkelt euch mal nicht wegen dieses Kleinkrams an, es gilt der Grundsatz:


    Du darfst alles, du darfst dich nur nicht erwischen lassen!:)


    Hat ein kluger Mann gesagt, ich glaube, das war mein Großpapa.

  • Marcus,


    Nach 102 StPO müsstest du bspw. einer Straftat verdächtigt werden. Ist deiner Meinung nach das Betreiben einer Phonovorstufe, die nicht über eine schriftlich verfasste BDA verfügt, eine Straftat? Jetzt vergalloppierst du dich aber...


    Bzgl. grundgesetzlich geschütztem Recht auf Unversehrtheit der Wohnung kann man hier ein wenig schmökern...

    https://dejure.org/dienste/ver…ichen=2%20BvR%202132%2F19


    Ich geh jetzt Ampearl hören, welche nehme ich bloss? Scheiß Luxusprobleme...

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