Schallplatten in Großbritannien kaufen nach "Brexit"

  • Hallo


    Ich kaufe dort gelegentlich Klassikschallplatten per ebay.


    Hat vielleicht jemand eine Ahnung, ob das nach dem Brexit noch möglich oder wie kompliziert das wird.

    Oder was dann an Zusatzkosten wie Zoll fällig wird?


    Gruß von eugen

  • Wenn es, so wie es aussieht, zu einem Brexit ohne Vertrag kommt, dann ist GB ja ein Drittstaat.

    Dann fällt für alle Artikel ab 21€ ein Zoll an. Die Höhe des Zolls richtet sich nach der Ware. Man fand das früher auf Zoll.de. Dazu kommt dann noch die Einfuhrumsatzsteuer von 19%.

    Ist der Gesamtbetrag aus Zoll + Einfuhrumsatzsteuer geringer als 5€ wird er wegen Geringfügigkeit nicht erhoben. Ist er größer muss man ihn bezahlen.

    Liegt eine Sendung beim Hauptzollamt, dann bekommt man einen Brief und muss vor Ort die Wäre öffnen und die Rechnung vorlegen.

    Ich habe dann immer ein Fax mit der Rechnung an das Zollamt geschickt und die Post gebeten es an meiner Stelle zu öffnen. Ging damals kostenlos. Habe aber auch schon gelesen das dafür eine Gebühr fällig wird.

    Ist dann alles verzollt bekommt man die Ware zugeschickt.


    Gruß Jörg

    Deus lo Vult!

  • Hallo


    Besten Dank.

    Dann läuft das genau so ab wie bei Importen aus den USA. Da durfte ich dann auch regelmäßig zum Zoll fahren.

    Bleibt also weiterhin möglich, wird dann nur teurer.

    Ich wußte nicht, ob es bei einem ungeregeltem Brexit noch geht.


    Gruß von eugen

  • Ungeregelt heisst eben, dass GB in Zukunft wie jeder Staat ohne Handelsabkommen behandelt wird, also Zölle anfallen und es eben aufwändig wird, dort zu kaufen.


    Ich denke aber, dass es bis zum Austritt noch eine Regelung geben wird (etwa so wie Norwegen und Schweiz), mit der relativ unkompliziert Handel getrieben werden kann. Aber bis dahin kann die Frage nicht vollständig beantwortet werden.

  • Hallo,

    ich hole das hier nochmal hervor. Ich habe noch einige ausstehende Pre-order Bestellungen, die aus UK kommen. Ich konnte klare Antworten zu diesbezüglichen Zollabgaben nicht finden, da die Zoll.de Seite noch nicht das "Abkommen" mit UK verarbeitet hat.

    Weiß hier jemand, ob es nun Sonderregelungen gibt oder werden künftige Lieferungen zollamtlich ganz normal als Lieferung aus Nicht-EU-Ländern behandelt?

    Gruß,

    Andreas

  • Moin Andreas,

    wenn ich´s richtig verstanden habe sollte, hat das UK ab ~ Anfang Februar einen ähnlichen

    Status wie die Schweiz.

    Drittland ohne Zoll...

    --> 19% Einfuhrumsatzsteuer incl. "Zollabfertigung" ( Papierkram ). Entweder man

    muss zum Zoll fahren und dort den Papierkram machen oder z. Bsp. DHL macht´s

    automatisch.

    Es gibt bzw. gab so etwas wie einem Mindestwarenwert von ca. ~ 80 Euro ??? , bis dahin

    wird durchgewunken ohne das der Zoll sich den Papierkram ( Rechnung ) anschaut

    & ohne 19% Einfuhrumsatzsteuer.


    Aber zurzeit wie beim Lotto --> "Alles ohne Gewähr"

    cu LG Horst

    As "Bird" remarked towards the end of hid life:

    "Civilisation is a damn good idea if someone would try it."

  • Aktuell gilt die Drittlandregelung. (Ab 24,- € Einfuhrumsatzsteuer, ab 150,- € Zoll)

    Wenn der Versender den europäischen Markt behalten will, macht er eine Filiale in Nordirland auf und stellt die Rechnungen von dort, denn dann bleibt es wie innerhalb der EU

    Die Driitlandregelung entfällt wohl ab dem 01.07.2021!

    https://www.deutschepost.de/de…tion/neuerungen-2021.html


    Grüße

    Tom

    Viele Grüße

    Tom


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  • Jan: Beim Zoll steht explizit: "Informationen zu den Auswirkungen des Austritts von Großbritannien und Nordirland aus der EU (Brexit)". Hast du andere Infos?

    Und so wie ich es erlebt habe, Horst, zahlt man für Waren aus der Schweiz Zoll - du nicht?
    Mist, Tom...

    Grüße

    Chris

  • Nordirland gehört zwar zum britischen Zollgebiet, hat aber auch nach dem Brexit einen Sonderstatus. Sendungen von dort werden wie Sendungen innerhalb der Gemeinschaft behandelt.

    https://www.zoll.de/DE/Fachthe…oll/brexit-zoll_node.html

    Zitat

    Warenverkehr mit Nordirland:

    Das im Austrittsabkommens festgeschriebene Nordirland-Protokoll legt fest, dass Nordirland Teil des britischen Zollgebiets bleibt, aber alle relevanten Binnenmarktregeln der EU in Nordirland Anwendung finden sowie der EU-Zollkodex angewandt wird.

    Dies bedeutet, dass Nordirland zwar zum Zollgebiet GBRs gehört, aber zollrechtlich so behandelt wird, als ob es zum Zollgebiet der Union gehören würde.

  • Zitat

    Dafür müßte genau genommen der VAT vor dem Versand aus GB abgezogen werden.

    ... wenn Du bei einem Händler in GB Neuware kaufst ja.


    Carsten

    Das Auge hört mit ...