Für alle Brexit- und Vinyl-Fans, die mal in UK selber Schallplatten importieren (möchten)...
Grüße
Thomas
----------------------[DHL und der harte Brexit]-------------
Sehr geehrte Kundin, Sehr geehrter Kunde,
die politischen Entwicklungen der letzten Wochen schließen die Möglichkeit
eines ungeordneten Ausscheidens des Vereinigten Königreichs aus der
Europäischen Union zum 30. März 2019 nicht aus.
Auch wir haben uns in den letzten Monaten unter anderem auf das Szenario
eines ungeordneten Austritts vorbereitet. Im Folgenden möchten wir Sie über
die Änderungen informieren, die im Falle des Hard Brexits zum 30. März 2019
oder einem späteren Datum eintreten.
Als „Hard Brexit“ wird der ungeregelte Austritt des Vereinigten Königreichs
aus der Europäischen Union bezeichnet. Bei diesem erhält das Vereinigte
Königreich den Status eines Drittlandes, so dass Zölle, Gebühren und
Einfuhrumsatzsteuer für exportierte und importierte Waren aus dem oder in
das Vereinigte Königreich sowie von oder auf die Isle of Man und die
Kanalinseln erhoben werden.
Erforderliche Zolldokumente und systemseitige Abwicklung für den Fall des
Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Unter Berücksichtigung üblicher Bearbeitungs- und Laufzeiten müssen bereits
vor einem Austritt des Vereinigten Königsreichs aus der Europäischen Union
Maßnahmen ergriffen werden.
So sind für jede Sendung Zolldokumente in englischer Sprache sowie die
elektronische Übermittlung von sendungsbegleitenden Daten zur Verzollung
beim Versand ins Vereinigte Königreich sowie auf die Isle of Man und die
Kanalinseln Pflicht:
DHL PAKET International: eine Paketkarte, eine Zollinhaltserklärung und die
Handelsrechnung in zweifacher Ausfertigung.
DHL Europaket: die Handelsrechnung in zweifacher Ausfertigung.
DHL Retoure International: bei jeder Labelanfrage für das Vereinigte
Königreich wird systemisch nicht nur das Label, sondern zusätzlich ein
CN23-Dokument erstellt. Dieses ist durch den Einlieferer händisch
auszufüllen und gemeinsam mit der ursprünglichen Handelsrechnung, als
Nachweis der Rückwareneigenschaft, außen an der Retourensendung
anzubringen.
Für den Fall des Hard Brexits zum 30. März 2019 sind diese Dokumente daher
bereits ab dem 26. März 2019 beizufügen sowie die sendungsbegleitenden
Daten zu übergeben. Die DHL Versandsysteme werden diese Informationen
entsprechend ab dem 26. März 2019 über Pflichtfelder bei der Erstellung von
Versandunterlagen und -labeln für den Versand in das Vereinigte Königreich,
auf die Isle of Man und die Kanalinseln erfragen. Eigenprogrammierer sowie
Betreiber von Partnersystemen wurden in KW 5 im DHL Entwicklerportal und
per E-Mail über den Anpassungsbedarf im Falle des Hard Brexits informiert.
Wir tun unser Möglichstes, damit die Qualität und die Laufzeiten für den
Versand in das Vereinigte Königreich, auf die Isle of Man sowie die
Kanalinseln wie gewohnt hoch bleibt, bitten aber um Ihr Verständnis, dass
einige Effekte nicht durch uns beeinflusst werden können. So kann es
aufgrund der massiven Änderungen für den Export ins Vereinigte Königreich,
auf die Isle of Man sowie die Kanalinseln ggf. zu Rückstau bei der
Bearbeitung vor Ort und zu Laufzeitverzögerungen kommen. Bitte stellen Sie
daher sicher, dass allen Sendungen in das Vereinigte Königreich sowie auf
die Isle of Man und die Kanalinseln fünf Werktage vor einem Austritt des
Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union entsprechende
Zollpapiere beigefügt werden. Dies gilt auch für bereits vorbereitete
Sendungen mit geplanter Übergabe an DHL fünf Tage vor dem Austrittsdatum.
Einführung des Zuschlags „Brexit-Handling“
Im Falle des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen
Union werden die Folgen im Straßengüterverkehr für Transporte ins
Vereinigte Königreich besonders spürbar sein. Viele europäische
Bestimmungen bezüglich der Verkehrsorganisation aus dem und in das
Vereinigte Königreich sowie von und auf die Isle of Man und die Kanalinseln
werden voraussichtlich ihre Gültigkeit verlieren und zu deutlich höheren
Kosten führen, unter anderem bei der Transportabwicklung sowie der
Zollgestellung.
Für diesen Fall sehen wir uns daher gezwungen, ab dem 1. April 2019 oder zu
einem späteren Zeitpunkt einen „Brexit-Handling“-Zuschlag für Sendungen in
das Vereinigte Königreich, die Isle of Man und die Kanalinseln sowie für
Retouren aus dem Vereinigten Königreich zu erheben, es sei denn, die
Beförderung von Paketen bliebe in der derzeitigen Art und Weise davon
unberührt.
Für den Fall des Austritts des Vereinigten Königsreichs aus der
Europäischen Union fallen für Sendungen ins Vereinigte Königreich, auf die
Isle of Man und die Kanalinseln sowie für Retoure aus dem Vereinigten
Königsreich für Sie als Vertragspartner folgende Zuschläge je Sendung an:
Brexit-Handling für DHL Retoure International: 1,99 Euro
Brexit-Handling für DHL Europaket: 8,59 Euro
Brexit-Handling für DHL Paket International:
Prozess 1 (Der Empfänger bezahlt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer): 10,29 Euro
Prozess 2 (Der Empfänger bezahlt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer sowie
eine Gebühr für die Zollabwicklung durch den Zustellpartner): 3,29 Euro
Hinweis: Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch nicht entschieden, mit welchem
Prozess unser Zustellpartner die Importverzollung für das DHL Paket
International durchführen wird. Dieser Prozess wird nach finaler Abstimmung
für alle DHL Paket International-Sendungen angewandt und kann nicht durch
den Versender ausgewählt werden. Informationen hierzu erhalten Sie
spätestens Ende März oder im Falle eines späteren Austritts des Vereinigten
Königreichs aus der Europäischen Union zu einem entsprechenden späteren
Zeitpunkt im DHL Geschäftskundenportal, über Ihren Ansprechpartner von DHL
oder mit Ihrer Rechnung.
Die Vertragsleistungsbeschreibung DHL Paket wird entsprechend um das
„Brexit-Handling“ ergänzt und steht Ihnen im DHL Geschäftskundenportal
unter Services > Hilfe > Handbücher und Beschreibungen > Rechtliches und
AGB zur Verfügung. Bitte informieren Sie auch Ihre Versandabteilung und
Ihre Finanzbuchhaltung, damit die geänderten Konditionen berücksichtigt
werden.
Sollten Sie Rückfragen haben, steht Ihnen Ihr Vertriebsansprechpartner
gerne zur Verfügung.