DHL - Hard Brexit - Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union - Einführung eines Brexit-Handling-Zuschlags

  • Für alle Brexit- und Vinyl-Fans, die mal in UK selber Schallplatten importieren (möchten)...


    Grüße

    Thomas


    ----------------------[DHL und der harte Brexit]-------------

    Sehr geehrte Kundin, Sehr geehrter Kunde,


    die politischen Entwicklungen der letzten Wochen schließen die Möglichkeit

    eines ungeordneten Ausscheidens des Vereinigten Königreichs aus der

    Europäischen Union zum 30. März 2019 nicht aus.


    Auch wir haben uns in den letzten Monaten unter anderem auf das Szenario

    eines ungeordneten Austritts vorbereitet. Im Folgenden möchten wir Sie über

    die Änderungen informieren, die im Falle des Hard Brexits zum 30. März 2019

    oder einem späteren Datum eintreten.


    Als „Hard Brexit“ wird der ungeregelte Austritt des Vereinigten Königreichs

    aus der Europäischen Union bezeichnet. Bei diesem erhält das Vereinigte

    Königreich den Status eines Drittlandes, so dass Zölle, Gebühren und

    Einfuhrumsatzsteuer für exportierte und importierte Waren aus dem oder in

    das Vereinigte Königreich sowie von oder auf die Isle of Man und die

    Kanalinseln erhoben werden.


    Erforderliche Zolldokumente und systemseitige Abwicklung für den Fall des

    Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union

    Unter Berücksichtigung üblicher Bearbeitungs- und Laufzeiten müssen bereits

    vor einem Austritt des Vereinigten Königsreichs aus der Europäischen Union

    Maßnahmen ergriffen werden.


    So sind für jede Sendung Zolldokumente in englischer Sprache sowie die

    elektronische Übermittlung von sendungsbegleitenden Daten zur Verzollung

    beim Versand ins Vereinigte Königreich sowie auf die Isle of Man und die


    Kanalinseln Pflicht:


    DHL PAKET International: eine Paketkarte, eine Zollinhaltserklärung und die

    Handelsrechnung in zweifacher Ausfertigung.


    DHL Europaket: die Handelsrechnung in zweifacher Ausfertigung.


    DHL Retoure International: bei jeder Labelanfrage für das Vereinigte

    Königreich wird systemisch nicht nur das Label, sondern zusätzlich ein

    CN23-Dokument erstellt. Dieses ist durch den Einlieferer händisch

    auszufüllen und gemeinsam mit der ursprünglichen Handelsrechnung, als

    Nachweis der Rückwareneigenschaft, außen an der Retourensendung

    anzubringen.


    Für den Fall des Hard Brexits zum 30. März 2019 sind diese Dokumente daher

    bereits ab dem 26. März 2019 beizufügen sowie die sendungsbegleitenden

    Daten zu übergeben. Die DHL Versandsysteme werden diese Informationen

    entsprechend ab dem 26. März 2019 über Pflichtfelder bei der Erstellung von

    Versandunterlagen und -labeln für den Versand in das Vereinigte Königreich,

    auf die Isle of Man und die Kanalinseln erfragen. Eigenprogrammierer sowie

    Betreiber von Partnersystemen wurden in KW 5 im DHL Entwicklerportal und

    per E-Mail über den Anpassungsbedarf im Falle des Hard Brexits informiert.


    Wir tun unser Möglichstes, damit die Qualität und die Laufzeiten für den

    Versand in das Vereinigte Königreich, auf die Isle of Man sowie die

    Kanalinseln wie gewohnt hoch bleibt, bitten aber um Ihr Verständnis, dass

    einige Effekte nicht durch uns beeinflusst werden können. So kann es

    aufgrund der massiven Änderungen für den Export ins Vereinigte Königreich,

    auf die Isle of Man sowie die Kanalinseln ggf. zu Rückstau bei der

    Bearbeitung vor Ort und zu Laufzeitverzögerungen kommen. Bitte stellen Sie

    daher sicher, dass allen Sendungen in das Vereinigte Königreich sowie auf

    die Isle of Man und die Kanalinseln fünf Werktage vor einem Austritt des

    Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union entsprechende

    Zollpapiere beigefügt werden. Dies gilt auch für bereits vorbereitete

    Sendungen mit geplanter Übergabe an DHL fünf Tage vor dem Austrittsdatum.


    Einführung des Zuschlags „Brexit-Handling“


    Im Falle des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen

    Union werden die Folgen im Straßengüterverkehr für Transporte ins

    Vereinigte Königreich besonders spürbar sein. Viele europäische

    Bestimmungen bezüglich der Verkehrsorganisation aus dem und in das

    Vereinigte Königreich sowie von und auf die Isle of Man und die Kanalinseln

    werden voraussichtlich ihre Gültigkeit verlieren und zu deutlich höheren

    Kosten führen, unter anderem bei der Transportabwicklung sowie der

    Zollgestellung.


    Für diesen Fall sehen wir uns daher gezwungen, ab dem 1. April 2019 oder zu

    einem späteren Zeitpunkt einen „Brexit-Handling“-Zuschlag für Sendungen in

    das Vereinigte Königreich, die Isle of Man und die Kanalinseln sowie für

    Retouren aus dem Vereinigten Königreich zu erheben, es sei denn, die

    Beförderung von Paketen bliebe in der derzeitigen Art und Weise davon

    unberührt.


    Für den Fall des Austritts des Vereinigten Königsreichs aus der

    Europäischen Union fallen für Sendungen ins Vereinigte Königreich, auf die

    Isle of Man und die Kanalinseln sowie für Retoure aus dem Vereinigten

    Königsreich für Sie als Vertragspartner folgende Zuschläge je Sendung an:


    Brexit-Handling für DHL Retoure International: 1,99 Euro

    Brexit-Handling für DHL Europaket: 8,59 Euro

    Brexit-Handling für DHL Paket International:


    Prozess 1 (Der Empfänger bezahlt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer): 10,29 Euro

    Prozess 2 (Der Empfänger bezahlt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer sowie

    eine Gebühr für die Zollabwicklung durch den Zustellpartner): 3,29 Euro


    Hinweis: Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch nicht entschieden, mit welchem

    Prozess unser Zustellpartner die Importverzollung für das DHL Paket

    International durchführen wird. Dieser Prozess wird nach finaler Abstimmung

    für alle DHL Paket International-Sendungen angewandt und kann nicht durch

    den Versender ausgewählt werden. Informationen hierzu erhalten Sie

    spätestens Ende März oder im Falle eines späteren Austritts des Vereinigten

    Königreichs aus der Europäischen Union zu einem entsprechenden späteren

    Zeitpunkt im DHL Geschäftskundenportal, über Ihren Ansprechpartner von DHL

    oder mit Ihrer Rechnung.


    Die Vertragsleistungsbeschreibung DHL Paket wird entsprechend um das

    „Brexit-Handling“ ergänzt und steht Ihnen im DHL Geschäftskundenportal

    unter Services > Hilfe > Handbücher und Beschreibungen > Rechtliches und

    AGB zur Verfügung. Bitte informieren Sie auch Ihre Versandabteilung und

    Ihre Finanzbuchhaltung, damit die geänderten Konditionen berücksichtigt

    werden.


    Sollten Sie Rückfragen haben, steht Ihnen Ihr Vertriebsansprechpartner

    gerne zur Verfügung.

    Bleibe gesund, lebe lang, stirb schnell.... ♫.♬..♫..♬..♫.


  • Danke für die Info!

    Gruss
    Juergen

    HEIMSTATT DER MUSIK

    Veranstalter musikalischer Events,
    Händler für hochwertige audiophile Genussmittel mit analogem Schwerpunkt


    AAA- Mitglied

  • Für alle Brexit- und Vinyl-Fans, die mal in UK selber Schallplatten importieren (möchten)...

    Du meinst "Schallplatten nach UK exportieren", oder? Das sind schließlich Hinweise für DHL-Kunden, die Pakete versenden. Für Käufer / Paketempfänger wird kein Portozuschlag fällig.

    Viele Grüße, Christian.


    Shibata ist keine Wintersportart.

  • Stimmt, das Schreiben behandelt das Versenden von Paketen. Da habe ich zu schnell getippt. Sorry.


    Aber der Zoll wird beim Import aus UK mitreden wollen. Siehe Drittland.


    Grüße

    Thomas

    Bleibe gesund, lebe lang, stirb schnell.... ♫.♬..♫..♬..♫.


  • So oder so sind die Infos sehr interessant und wissenswert. Obwohl es durch die Deutsche Post/DHL Portoanpassungen zum 01.01.2019 fast unmöglich geworden ist, Dubletten ins Ausland zu verkaufen, wird es mit einem derartigen Zuschlag - im Falle eines harten Brexits - komplett unmöglich werden (auf UK bezogen).

    Gruß,

    Andreas

  • Anscheinend können das nur registrierte Geschäftskunden der DHL lesen, denn als Privatkunde finde ich auf der Webseite keine Hinweise dazu, oder ich bin zu blöd, das zu finden...

    Wie auch immer bin ich froh, noch eine Glasmatte aus England rechtzeitig bekommen zu haben, die Bestellung habe ich auf den Hinblick des Brexit vorgezogen.

    Gruß André
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