Alles anzeigenDann verstehe ich den Prozess noch nicht richtig
Also wenn ich eins kaufen würde...und es geht irgendwann mal kaputt, schicke ich direkt zu Hersteller und nicht zum Händler wo ich es gekauft habe?
Danke und Gruß
Karsten
Der verkaufende Händler ist immer DEIN Ansprechpartner.
Du hattest aber nicht gefragt, wo Du als Kunde ein System abgeben kannst, sondern wo die Reparatur erbracht wird. Sind für mich zwei unterschiedliche Fragen.
Ich versuche es mal von der rechtlichen Seite zu betrachten:
1.
Bei einem neuen Produkt hat ein Händler in der EU für 2 Jahre Garantie zu geben.
https://europa.eu/youreurope/c…tees-returns/index_de.htm
Es steht dem Händler frei, wie und wo er die Reparatur erbringt, solange die Herstellerspezifikationen eingehalten werden. In meinem Fall (als Händler) ziehe ich es vor, die Produkte über den Vertrieb (oder direkt) zum Hersteller zu schicken und nicht auf einen lokalen Reparaturservice zuzugreifen.
Der Kunde muss bei einem Mangel das Produkt zum verkaufenden Händler bringen, da er nur mit diesem einen Vertrag hat.
Eine Reparatur führt nicht zu einer Garantieverlängerung der ursprünglichen Garantie,
auch wenn kurz vor Garantieende der Tonabnehmer zB gegen einen neuen ausgetauscht wird.
2.
Darüber hinaus gibt es häufig eine zusätzliche Herstellerseitige Garantie, die mitunter länger als 2 Jahre sein kann. (zB 10 Jahre beim Soundsmith Hyperion) . Diese erfolgt dann direkt über den Hersteller. Dieser hat dafür zumeist einen eigenen Garantieprozess. Bei Soundsmith muss man zB dafür das Produkt registrieren lassen, die Garantie gilt nur für den Erstkäufer, ist also nicht übertragbar. Und es gibt einen eigenen Ablauf dafür. Der Kunde muss in diesem Fall das Produkt selbstständig zu Soundsmith schicken. Der verkaufende Händler ist in diesem Fall nicht mehr involviert. Kann aber natürlich auf freiwilliger Basis unterstützen.
Gruss
Juergen