Ich würde auf Rückerstattung des Geldbetrages drängen.
Grüße Michael
Viel Glück!
Ich wüsste nicht, welcher Hersteller so etwas nach 1,5 Jahren macht.
Solange nicht ein Gericht feststellt, dass hier fahrlässig ein nicht betriebssicheres Gerät in Umlauf gebracht wurde, sehe ich für eine Rückerstattung keine Chance. Wenn der Hersteller davon ausgeht, dass es sich bei einer korrekten Konstruktion um einen bedauerlichen Fertigungsfehler handelt, kann man auf Kulanz mit einem Austauschgerät sogar noch zufrieden sein.
Just my 2ct.
Sebastian