Versandbedingungen bei discogs?

  • Servus Ben.

    Da hast Du natürlich recht. Wie gesagt hab ich nur immer mal wieder ein paar Platten zu vergeben, da variieren meine Versandkosten nicht als wenn ich auch CDs oder Tapes hätte.

    Unsere Post hat in 2020 ziemlich die Preise angezogen. Dafür ist es jetzt egal ob ich ne Platte zb nach England oder Australien schicke. Beides der gleiche internationale Preis. Innerhalb EU ebenso.

    Ich habe auch ned soviel im Angebot dass ich über ne heikle Gewichtsgrenze kommen würde.

    Allerdings berichten viele Discogs-User, dass mit den neuen Richtlinien eindeutig Weniger von Ihnen gekauft wird.


    mfg Harry

    Die Tanzenden werden für verrückt gehalten von denjenigen, die die Musik nicht hören können.

  • Ich hab 'ne Frage an Euch, die Ihr mir vielleicht in diesem Zusammenhang beantworten könnt, aber aus der Sicht des Käufers: Neuerdings ist bei manchen Bestellungen außerhalb der EU automatisch eine Zeile ergänzt mit "VAT (DE)". Ich weiß, daß Infos von Discogs kamen, hatte die (und habe sie weiter) anscheinend nicht verstanden.

    Ist mir nun unterlaufen bei einer Bestellung aus Japan. Nun, dachte ich, werde ich vorversteuern müssen, so etwas gibt es bei ebay andauernd, wenn man z.B. aus den USA bestellt. Dort kann man das selten umgehen, kostet zwar mehr (meist läuft das über Pitney Bowes), aber spart den Gang zu Zoll, Wartezeiten, schlechte Erreichbarkeit des Zolls (bei mir so), Öffnungszeiten etc., s.d. ich in den sauren Apfel bereit bin, zu beißen.


    Nun habe ich heute eine Benachrichtigung im Kasten, daß das Paket abholbereit ist bei der Post, aber ich habe trotzdem Zoll und MWSt. bei Abholung zu leisten.


    Jetzt zahle ich also doppelt, oder? Und noch viel blöder: Die Summe der Discogs-VAT schlägt auch noch auf die Gebühren drauf.

    Ist das so korrekt?

    Im Anhang ein Screenshot der Bestellung.


    Herzliche Grüße

    Daniel


    Bildschirmfoto 2021-08-12 um 21.18.48.png

    Einmal editiert, zuletzt von Zarathustra ()

  • Hallo Daniel,


    genau die selbe Frage kam mir letztens auch zum ersten Mal bei discogs, auch bei einer Bestellung aus Japan. Ich habe dann verzichtet, weil ich so etwas schon befürchtet hatte. Die ausgewiesenen 2280 Yen entsprechen genau den 19% deutscher Umsatzsteuer. An sich müßte das ja so sein, dass Discogs das an den deutschen Fiskus abführt.

    An deiner Stelle würde ich den Zoll direkt darauf ansprechen. Vielleicht verzichten sie dann darauf?


    Viele Erfolg,

    Martin

    eine Stereoanlage, zwei Ohren und viele Platten

  • ... musst vermutlich erstmal bezahlen, kannst dann aber Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Musst dann natürlich Nachweise erbringen, vermutlich gibt es dann eine Neuberechnung / Erstattung, wurde hier letzt auch thematisiert.


    Gruß


    Carsten

    Das Auge hört mit ...

  • Danke für Eure Antworten. Zumindest bestätigen sie mich in der Annahme, daß ich die MWst. doppelt zahlen werde.

    Den Zoll werde ich nicht zu Gesicht bekommen, denn es geht über Postverzollung. Da wird mir die Dame/der Herr des Postshops, in dem das Paket seit heute lagert, wenig helfen können...

    Mal sehen, was für Unterlagen dabei sind, ob ich irgendwo eine IOSS-Nummer finde.

    Ich frage mich, ob der japanische Händler diese 2280 Yen überhaupt sieht oder ob die direkt bei Discogs landen?

  • Ich darf mal erzählen, wie es weiter ging; ist ja vielleicht für andere interessant.

    Also, ich habe mir zuerst von der DHL/Deutschen Post brav wie verlangt den Einfuhrabgabebescheid zukommen lassen, was schon mal etwas dauerte. Den habe ich zusammen mit der discogs-Rechnung an mein zuständiges Zollamt in FfM geschickt mit zugehörigem Widerspruch.

    Die Rechnung von discogs trägt im Kopf folgende Angaben:


    Bildschirmfoto 2021-11-08 um 20.47.48.png

    Nun bekam ich nach einiger Zeit einen im allerfeinsten Amtsdeutsch verfassten, sehr langen Brief zurück, der als Quintessenz einen Passus enthält (der noch durchaus beim ersten Lesen verständlich ist, der Rest ist schon fast fürs Kabarett), den ich mal abfotografiert habe:


    IMG_3439.jpg


    Ergo:

    Ich kann meine Rückerstattung vergessen.


    Jetzt helft mit bei meinen Fragen:

    Wer hat nun meine doppelte Steuer kassiert? Der Händler (glaube ich nicht), discogs, die Deutsche Post, der deutsche Staat?


    Und viel wichtiger: Wo lag der Fehler? Wer hat gschlampt? Wieder: Der Händler, discogs, die Post?


    Und noch wichtiger: Was kann ich nun tun, wenn ich mal wieder aus JP was kaufen will? Fast ärgerlicher als die doppelte Steuer sind ja noch die 6 Euro zusätzlich, die die Post erhebt.

    Also, was muss der Händler anders machen, wenn es wahrscheinlich wieder über die Post läuft?

    Bei Fedex geht das geschmeidiger, muss ich sagen.


    Herzliche Grüße

    Daniel

  • ... etc.

    Im Discogs-Forum wird das seit Monaten rauf und runter diskutiert. Grundsätzlich ist das eine enorm schlechte Implementierung der Plattform. Vor allem hats gedauert bis die auf den Trichter kamen, dass nur elektronisch angemeldete IOSS/OSS VAT-Meldungen zählen, Discogs macht das nicht. Elektronische Anmeldung läuft nur wenn man die Software des Postproviders bei Abgang benutzt (oder am Schalter die Zusatzgebühr bezahlt und die Post machen lässt), und die sind nicht alle auf dem neuesten Stand.


    Du kannst das Geld theoretisch über den Verkäufer zurück bekommen. Schick dem einen Beleg und er soll sich die Kohle via Discogs Support zurückzahlen lassen und Discogs scheint da keinen grossen Zappel zu machen. Wahrscheinlich musst du dem Verkäufer aber alles haarklein erklären.


    Da können übrigens jede Menge Rechnungen auf dem Paket kleben (mit IOSS/OSS Nummer), wird nicht zur Kenntnis genommen.


    Cheers


    Roland

  • Also wenn ich das richtig verstehe, liegt der Fehler bei discogs. D.h. alle Bestellungen in Zukunft, die mit einer VAT ausgewiesen sind in der Rechnung, werden ähnlich verlaufen, ich zahle doppelt und muss auf die Kulanz des Händlers hoffen?

    Mein doppelt bezahltes Geld hat jetzt auch nicht der Staat, sondern discogs auf seinem Konto? So gesehen wäre es ja richtig, daß der Händler es von denen zurückfordert, ich umgekehrt vom Händler. Also alles wie früher, nur mit ganz vielen unsinnigen Umständen.

    Kann es sein, daß da mit dem IOSS ein komplett unausgegorenes Verfahren auf den Markt geworfen wurde?

  • Also wenn ich das richtig verstehe, liegt der Fehler bei discogs. D.h. alle Bestellungen in Zukunft, die mit einer VAT ausgewiesen sind in der Rechnung, werden ähnlich verlaufen, ich zahle doppelt und muss auf die Kulanz des Händlers hoffen?

    Mein doppelt bezahltes Geld hat jetzt auch nicht der Staat, sondern discogs auf seinem Konto? So gesehen wäre es ja richtig, daß der Händler es von denen zurückfordert, ich umgekehrt vom Händler. Also alles wie früher, nur mit ganz vielen unsinnigen Umständen.

    Kann es sein, daß da mit dem IOSS ein komplett unausgegorenes Verfahren auf den Markt geworfen wurde?

    Nicht ganz.


    Discogs hat einfach nicht gut genug und zeitnah informiert. Deren Aufgabe ist ja auch nur die Steuern einzukassieren und damit haben sie ihren Job gemacht. Aus Kundensicht würde man sich ja ein anderes Vorgehen von Discogs wünschen, aber es sind nun mal nicht die Schnellsten.


    Eigentlich ist das ein Fehler des Verkäufers. Wenn der sich darum kümmert was die aktuellen Bestimmungen sind (ob jetzt als Informationsquelle Discogs oder der Zoll herhält spielt keine Rolle) läuft das auch sauber durch. Es ist die Verantwortung des Verkäufers dass die entsprechenden Unterlagen entsprechend aufbereitet werden (und in diesem Fall ist es halt auch noch elektronische Integration). Discogs ist kein Verkäufer sondern nur die Plattform, die den Handel ermöglicht, ist aber als Serviceprovider verpflichtet die Steuern zu kassieren.


    Und ja, Discogs und der Staat haben jetzt die Kohle, aber erstere können das intern stornieren und deshalb machen die auch keinen Zappel bei Rückzahlungen. Entsprechende Belege vorausgesetzt. Discogs bereichert sich hier nicht, genau so wenig wie der Verkäufer. Ob das ein unausgegorenes Verfahren ist, wahrscheinlich schon. Das scheint Jahre in der Vorbereitung gewesen zu sein, aber die Konsequenzen waren den staatlichen Stellen wohl egal. Ist ja auch noch nicht in allen entsprechenden Ländern integriert.


    P.S.: Auf den eigentlichen Verzollungsgebühren bleibt man allerdings sitzen, die werden nicht vergütet. Taxes only.


    Cheers


    Roland

  • Gleiches Problem bei Bestellung UK gehabt. Bin dann auch auf der doppelten Besteuerung + Postgebühr für die Zollerhebung sitzen geblieben. Am Ende zusammen 30% Aufpreis. Bestelle jetzt nicht mehr ausserhalb der EU.

  • Hallo Roland!

    Danke für die ausführliche Erklärung.

    Aber weiß denn irgendein Händler darüber Bescheid, was er tun muss, damit es nachher für den Kunden passt? Ich fürchte nein, so lange er nicht auf den Kosten, sondern der Kunde (es sei denn, er ist pelzig) sitzen bleibt.

    Das Problem ist: Ich würde gerne wieder die eine oder andere Platte über Discogs in JP kaufen. Und damit das besser läuft, ggfls. den Händler vorher instruieren, was er denn richtig machen soll. Und gerade das weiß ich immer noch nicht. Selbst im Schrieb von Zoll steht, daß "z.B. ...." angegeben sein muss. Also heißt das, daß es auch noch anderes gibt, was der Händler beachten muss. Und wann und wo? Es reicht ja anscheinend nicht, entsprechende Angaben auf dem Paket zu machen, da muss anscheinend vorher irgendwas vorgemeldet werden?

    Ich möchte mal wissen, ob das jemals bei irgendwem geklappt hat? Das scheint mir so zu sein, daß die ganzen Händler davon gar nichts wissen und deshalb alles falsch machen.

    Und nachher wieder alles zurückabwickeln ist ja auch keine Lösung.

    Grüßle

    Daniel

  • Ich hatte in diesem Zusammenhang vor einer Woche einen discogs-Händler in den USA angeschrieben, weil ich mich für eine teurere Platte interessiert hatte. Da discogs mir gleich auch die Berechnung der Mehrwertsteuer angezeigt hat, wollte ich von dem Händler vor dem Kauf wissen, ob ich eventuell ein zweites Mal die Steuern zahlen muß, weil der Zoll in D die discogs-Abgabe möglichweise nicht anerkennt.


    Leider habe ich von ihm keine Antwort bekommen.


    Viele Grüße


    Martin

    eine Stereoanlage, zwei Ohren und viele Platten

  • Gerade im Deutschen Discogs Forum gelesen


    QUOTE

    Die japanische Post hat auch eine Warnung rausgegeben, das sie (noch) nicht in der Lage ist, die IOSS Nummer elektronisch zu übermitteln.

    Deswegen soll kein japanischer Verkäufer, der eine IOSS Nummer hat, die VAT im voraus kassieren.

    UNQUOTE


    Ebenso behauptet einer, dass USPS in USA die Möglichkeit für elektronische Uebermittlung der Daten auch noch gar nicht anbietet. UPS, Fedex, DHL etc. haben das wahrscheinlich schon implementiert. Aber jeder Verkäufer der in die EU verkauft kommt ja gar nicht drum rum Steuern an Discogs abzuführen.


    Bleibt wohl nur entweder a) die Doppelbelastung zu akzeptieren oder b) versuchen das Geld via Verkäufer rückerstattet zu bekommen oder c) gar nicht mehr ausserhalb der EU zu kaufen (für Käufer in der EU). Obwohl man auch hier differenzieren muss, dies ist selbstverständlich nur der Fall bei Dealern die auf Grund ihres Handelsvolumens zur vorgezogenen Besteuerung verpflichtet sind. Sonst wird einfach wie bis anhin im Empfangsland verzollt und Abgaben einkassiert.


    Cheers


    Roland

  • Hallo,


    heute musste auch ich für eine Plattenlieferung aus Japan die 19% VAT doppelt bezahlen: vorab 22,80 Euro VAT (DE) an Discogs und heute an DHL noch einmal 14,31 Euro (laut Zollaufkleber) plus 6,00 Euro Auslagepauschale an DHL. Obwohl die Rechnungsbeträge 22,80 Euro bzw. 14,31+6,00 Euro nicht zusammenpassen. (Die 22,80 Euro verstehe ich: das sind 19% auf die Kosten der Platten + Versand -- den Zollaufkleber mit den 14,31 Euro verstehe ich nicht.)


    Jetzt habe ich dem japanischen Verkäufer eine Mail geschickt, vielleicht kann er erreichen, dass Discogs mir die 22,80 Euro rücküberweist.


    Hatte hier schon einmal jemand mit einer Rückforderung Erfolg?


    Viele Grüße


    Joachim


    PS: hier noch ein Link


    https://ec.europa.eu/taxation_customs/ioss_en

  • Hallo Joachim,


    Ich hatte dieses Problem auch schon mehrmals, Schweiz und GB. Ich versuche es seit 2 Monaten, das Geld von Discogs zu bekommen, außer Ausflüchte hatte ich kein Glück. Aber ich hab nachgehakt, warte auf erneute Antwort.


    Schöne Grüße,

    Matthias

  • Hallo Joachim und Matthias,


    Hatte das selbe Problem beim Import einer Platte aus Mexiko nach Österreich.

    Obwohl die Rechnung mit ausgewiesener VAT wie von Discogs gefordert der Sendung beigelegt wurde, wurde ich ein 2tes Mal zur Kasse gebeten...

    Ich hab dann bei der zuständigen Zoll Behörde in Österreich nachgefragt was das Problem ist...
    Das Problem lag daran, das die IOSS Number nicht elektronisch übermittelt wurde, OBWOHL sie auf der beigelegten Rechnung angeführt ist...
    Da dürfte das System von Discogs noch nicht ausgereift sein...

    Ich hab mich dann DIREKT an Discogs gewendet. Nachdem ich ihnen die Zahlungsbestätigungen für das 2te Mal Bezahlen gesendet haben, habe ich schlußendlich die an Discogs bezahlte VAT zurückbekommen!

    Mir wurde dann für die Zukunft empfohlen, die Verkäufer darauf aufmerksam zu machen, bei der Aufgabe der Pakete die IOSS Number von Discogs digital anzugeben...

    Ich hoffe das hilft euch weiter
    Gruss

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von Andi G. ()

  • Mir wurde dann für die Zukunft empfohlen, die Verkäufer darauf aufmerksam zu machen, bei der Aufgabe der Pakete die IOSS Number von Discogs digital anzugeben...

    Wurde auch gesagt, wo die Verkäufer das machen sollen? Hat discogs ein Feld zum Eintragen?

    Viele Grüsse,
    Mario


    It is good taste, and good taste alone, that possesses the power to sterilize and is always the first handicap to any creative functioning. (Salvador Dali)

  • Es geht anscheinend derzeit nur mit dem Hin und Her. Mein "Verfahren" ist noch am Laufen. Mal sehen, Belege sind zugesendet als PDF.

    Wird mich in der nächsten Zeit bestimmt noch mehrmals treffen.

    Wäre schön, wenn das mal so richtig funktionieren würde, denn dann müsste man logischerweise auch nicht mehr die 6,00 Euro an die DHL berappen, denn die bekomme ich durch discogs nimmer zurück.