Hä?
Wohin mit dem Cover und der Innenhülle beim Hören?
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Nochmal eine kurze Nachfrage wegen der Analogie zur Tageszeitung:
Die schmeißt man ja für gewöhnlich am nächsten, vielleicht auch übernächsten Tag in den Papiermüll. Ansonsten gäbe es in Deutschland aufgrund einer Verknappung des Altpapiers vermutlich recht schnell Engpässe beim Klopapier. So wie in den Anfangstagen der Pandemie. Die Volksseele würde drohen, überzukochen.
Schmeißt man zur Bewahrung der inneren Sicherheit dann auch Plattencover besser in den Müll? Ist der, der das, wie ich, nicht macht, Staatsfeind?
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Hä?
Ja
Ich habe derweil recherchiert, im BGB lässt sich zur Aufbewahrung der Platten nichts finden. Allerdings habe ich auf der Seite des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz das VSSG gefunden, dort heißt es:
Gesetz zum Schutze der Vinylschallplatte vor unsachgemäßer Behandlung oder Beschädigung - (Vinylschallplattenschutzgesetz - VSSG)
§4 Aufbewahrung und Lagerung
(...)
(4) Die Außenhülle und die Innenhülle der Vinylschallplatte sind während des Abspielens der Schallplatte oder dem Aufliegen auf einem Plattenspieler aus anderen Gründen, so aufzubewahren, dass weder die Außen- noch die Innenhülle einen Schaden davon tragen. Das bedeutet, dass insbesondere Beschädigungen der Außenhülle durch unsachgemäße Lagerung zwingend zu vermeiden sind. Die Einfuhrschlitze der Außen- und der Innenhülle sind dabei vor Schmutz- oder Staubeintritt zu schützen.
(5) Es ist immer nur die Hülle in unmittelbarer Nähe zum Plattenspieler zu Lagern, die zu der sich auf dem Plattenspieler befindlichen Schallplatte gehört. Das Einführen einer Schallplatte in eine nicht dazugehörige Außenhülle ist zwingend zu vermeiden.
(6) Ordnungswidrig handelt, wer die Lagerung einer Schallplatte nicht im Sinne der Absätze 2 bis 5 vornimmt. Die Geldbuße beträgt im Einzelfall bis zu 50.000 Euro. Für die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten sind die Analogue Audio Association gemeinsam mit dem Bundesamt der Justiz zuständig. Für das Ordnungswidrigkeitenverfahren gelten die allgemeinen Regeln des Ordnunsgwidrigkeitengesetzes (OWiG).
Das gibt zwar immer noch keinen Hinweis auf den genauen Aufbewahrungsort, das Gesetz konkretisiert jedoch schon einmal den Umgang genauer.
Ich hoffe sehr, ich konnte damit hilfreich sein und zur Beantwortung der Eingangsfrage beitragen.
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wer zuletzt lacht, hat den Witz nicht verstanden
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(5) Es ist immer nur die Hülle in unmittelbarer Nähe zum Plattenspieler zu Lagern, die zu der sich auf dem Plattenspieler befindlichen Schallplatte gehört. Das Einführen einer Schallplatte in eine nicht dazugehörige Außenhülle ist zwingend zu vermeiden.
Ob die Lagerung stehen oder liegend erfolgen muss ist ebenso
wie die Sichtbarkeit vom Hörplatz aus noch nicht ausreichend
spezifiziert.
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Da macht das Gesetz, auch in den vorherigen Absätzen keine exakten Vorgaben. Müsste dann im Einzelfall gerichtlich geklärt werden.
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vor BVG oder gleich EuGH
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Moin,
für solch extenzielle Entscheidungen plädiere ich für ein Tribunal, der Föderation der Planeten auf Babylon 5!
LG Ronny
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oder bei Obi 😂
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Moin,
für solch extenzielle Entscheidungen plädiere ich für ein Tribunal, der Föderation der Planeten auf Babylon 5!
LG Ronny
oder bei Obi 😂
😂 😂 😂
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Leutz,
Lachen ist gesund! Das Leben ist viel zu kurz für ein langes Gesicht!
LG
Ronny
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Da macht das Gesetz, auch in den vorherigen Absätzen keine exakten Vorgaben. Müsste dann im Einzelfall gerichtlich geklärt werden.
Was sagt eigentlich die deutsche Umwelthilfe....welchen Abstand muss man zum Cover
bei Entnahme der Platte einhalten, um die Belastung durch den aufgewirbelten Hausstaub und Fasereste des Innencovers gering zu halten?
Man munkelt, alle Beteiligten - Plattenfirmen, Presswerke und auch Interpreten sollen verklagt
werden....
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Da macht das Gesetz, auch in den vorherigen Absätzen keine exakten Vorgaben. Müsste dann im Einzelfall gerichtlich geklärt werden.
Für das sichtbare abstellen einer Modern-Talking-Platte sollte das Strafgesetzbuch zuständig sein.
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Man munkelt, alle Beteiligten - Plattenfirmen, Presswerke und auch Interpreten sollen verklagt
werden....
Also bei mir im Hörraum gilt schon immer Dieselfahrverbot! Sogar für Euro-6 Diesel!
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Für das sichtbare abstellen einer Modern-Talking-Platte sollte das Strafgesetzbuch zuständig sein.
Hallo,
aber ab 3 gibts doch mildernde Ümstände , oder ?
gruss
juergen
ps sorry für das schlechte und chaotische Foto
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Hallo,
aber ab 3 gibts doch mildernde Ümstände , oder ?
Absolution nur aufgrund des Rhode und Schwarz
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Das wird Dich lebenslang hier im Forum verfolgen!
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...huhhh, hier tun sich Abgründe auf!
LG
Ronny
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Tja, wir haben es hier mit einer Minimalanforderung zu tun und getreu nach dem Motto``schau dich um, es liegt alles bereit``:
IMG_20210123_164809_9.JPGIMG_20210123_164800_3.JPG
passt
Gruß
Peter
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Hi,
ich habe eine Lösung gefunden.
https://www.amazon.de/gp/produ…KW7/ref=ox_sc_act_title_1
Noch ein wenig steiler gebogen und kleine Gummiringe als Füße angebracht.
Das ist es jetzt erstmal.