Jan, das ist de facto falsch!!! Zu "Made In Germany" gibt es richtungs weisende Urteile des BGH von 1973 und des OLG Stuttgart vom 10.11.1995. Az 2U 124/95
wenn ich unter
https://www.it-recht-kanzlei.d…germany.html#abschnitt_13
die Aussage sehe
die produktspezifische „Made in Germany“-Werbung ist dann zulässig, wenn der wesentliche Herstellungsschritt, durch den die Ware aus Verkehrssicht die für die besondere Wertschätzung einschlägigen Eigenschaften erhalte, in Deutschland erfolgt
reicht es dafür bereits aus, hier in Deutschland nur die Schrauben nachzuziehen.
Unabhängig davon ist es so, das das, was vorgeschrieben ist und das, was tatsächlich gemacht wird, zwei Paar Schuhe sind.
Wenn ich eine Steckerleiste nicht problemlos aufschrauben kann (geht meist nicht wegen verwendeter Schrauben, die nur zum Zudrehen gedacht sind - angeblich aus sicherheitstechnischen Gründen) um die interne Verarbeitung einzusehen oder Teile wie den Ein-Aus-Schalter zu tauschen, hat diese die Aufnahmeprüfung bei mir nicht bestanden.
hier noch einige Links:
https://www.heimhelden.de/unte…steckdosenleiste-erkennen
https://im.baden-wuerttemberg.…isiko-mehrfachsteckdosen/