Vinyl Umtausch / Reklamation

  • Hallo,

    habe bei einem gewerblichen Händler (Ladengeschäft) ein paar LPs (Gebrauchtware) gekauft.

    Leider habe ich nicht alles Vinyl vorher angesehen, eine LP (für immerhin 12,- Euro) war so derbe zerkratzt dass sie kaum noch anhörbar ist. Keine absolute Rarität, bei ebay im NM Zustand für um die 20,- zu bekommen.

    Habe per E-Mail nachgefragt, ob ich umtauschen kann (will ja noch nicht mal Geld zurück).

    Die unfreundliche Antwort war, eigentlich ausgeschlossen, nur im absoluten Ausnahmefall. Und warum ich erst nach 2 Tagen nachfragen würde.

    Wie ist das rechtlich zu beurteilen? Selbst wenn rechtlich OK, denke ich man sollte als neuer Händler, der sich einen Kundenstamm aufbauen will, doch auch mal was von Kulanz gehört haben. Das kenne ich vom oft in der Kritik stehenden Ebay jedenfalls anders.

  • Nun ja, ich würde dem Händler im Prinzip Recht geben. Gebrauchtware "gekauft wie besehen".


    Grüße

    Thomas

    Bleibe gesund, lebe lang, stirb schnell.... ♫.♬..♫..♬..♫.


  • Ich denke bei Gebrauchtware gilt "gekauft wie gesehen".

    Wenn Du vorher nicht nachsiehst, würde ich das unter Lehrgeld einsortieren.


    Du kannst versuchen, mit der Platte beim Händler vorstellig zu werden. Evtl. ist er einsichtig und lässt dich die Platte gegen eine andere eintauschen.

    Großartig Stress machen würde ich allerdings jedenfalls nicht, denn anders als bei Neuware ist Gebrauchtes ja in der Regel nicht eingeschweißt und ich würde das Versäumnis ganz klar auf deiner Seite sehen.


    Anders wäre es, wenn die Platte nachweislich z.B. als NM ausgezeichnet gewesen wäre...


    Viele Grüße,

    Sebastian

  • Den Online-Massenhandel kann man aber schon nur schwer mit einem kleinen Einzelhändler vergleichen.

    Und wäre ich Händler, käme von mir die selbe Frage: warum erst nach zwei Tagen zurückmelden?

    Was meinst du, wie viele Leute ihren gekauften Kram kaputt machen und dann reklamieren wollen (womit ich nicht sagen will, dass du das so machst).

    Direkt am selben oder nächsten Tag: okay aber so denke ich, da kann und sollte man keine Kulanz erwarten. Aus der Sicht des Händlers.

    Thorens - McIntosh - ATC

  • Naja, ich behalte die wohl, zumal mir die Anfahrt zu weit ist und er darauf besteht, wenn überhaupt dann diese Woche. Dann ist es eben "Lehrgeld".

    Nun hat er allerdings einen potentiellen Stammkunden weniger, da mir Kulanz eine wichtige Eigenschaft ist, und seine patzige Antwort (ohne Anrede usw.) war dann noch das I-Tüpfelchen.

    Einmal editiert, zuletzt von asmo ()

  • Na irgendjemand hat es ja mal so kaputt gemacht - warum nicht du? Woher soll der Händler das wissen? Wenn ein Kunde nach Tagen wieder kommt und sowas zurückgeben will, würde ich mir auch denken 'man muss sich nicht alles gefallen lassen'. Alles mit Kulanz zu begründen, kann auch nicht der Weg sein.

    Thorens - McIntosh - ATC

  • Alles mit Kulanz zu begründen, kann auch nicht der Weg sein.

    Sehe ich auch so...


    Einfach mal per Rollenspiel in die Position des Händler versetzen und dann die eigene Kalkulation und Kostendruck im Rücken.


    Das Ganze sollte ein "Geben und nehmen" sein. Nicht ein "ausnehmen".


    Grüße

    Thomas

    Bleibe gesund, lebe lang, stirb schnell.... ♫.♬..♫..♬..♫.


  • Wenn Du vorher nicht nachsiehst, würde ich das unter Lehrgeld einsortieren.

    Genau.. Mein Händler hat einige Dreher dafür rumstehen...


    Grüße

    Thomas

    Bleibe gesund, lebe lang, stirb schnell.... ♫.♬..♫..♬..♫.


  • Nun hat er allerdings einen potentiellen Stammkunden weniger, da mir Kulanz eine wichtige Eigenschaft ist, und seine patzige Antwort (ohne Anrede usw.) war dann noch das I-Tüpfelchen.

    Ich gehe davon aus, dass Du das auch dem Händler so geschrieben hast und nicht nur hier im Forum. "Meckern über Bande" :)


    Grüße

    Thomas

    Bleibe gesund, lebe lang, stirb schnell.... ♫.♬..♫..♬..♫.


  • Ich denke, hier kann man keine allgemeinen Regeln aufstellen. Händler sind da sehr unterschiedlich, was die Kulanz angeht.

    Allerdings würde ich grundsätzlich gebrauchte Platten vor dem Kauf ansehen. Nicht immer kann man reinhören, aber eine Sichtprüfung muß sein. Insofern waren die 12 Euro Lehrgeld und bewahren Dich vielleicht beim nächsten mal vor einer größeren Enttäuschung.


    Gruß

    Martin

    eine Stereoanlage, zwei Ohren und viele Platten

  • Na ja - für 12,-- Euro könnte man schon eine Qualitätseinordnung erwarten - zumindest sollte solche Ware nicht im Regal stehen. Bei 5,-- Euro Platten vom Grabbeltisch kann so etwas mal vorkommen.

    LS: Klipsch Heresy III, Vollverstärker: Creek 4140 S2, Mission Cyrus II + PSX, CD: Creek CD42, Blu-Ray: Panasonic DMP-UB9004, Plattenspieler : Reson RS1, Avid Ingenium mit AT VM 95SH,Phonostufe: Music Hall 15.3

  • Sorry für die klaren Worte, auch wenns nicht gefällt

    Manchmal ist man im Leben selbst Schuld

    Da hilft auch kein meckern über den Händler, vor allem bei Gebrauchtware und wenn man eine Sichtprobe sogar machen hätte können


    Abhacken, das nächste mal schlauer sein, und vielleicht dem Händler sogar noch ne Chance geben, vielleicht ergibt sich trotz allem noch was gutes......


    Grüße

  • Hallo,


    nur gucken nutzt nix. Eine Scheibe kann wie geleckt aussehen, wenn da aber Einer zehnmal mit einer kaputten Nadel durch ist, war es das dann. Und andersrum : Platte sieht aus wie Sau, läuft aber noch ganz anständig. Alles schon gehabt...


    Grüße,


    betamax

  • Das Thema an sich hat sich erledigt für mich, dennoch will ich nochmal auf "Bennes" Beitrag zurück kommen, den ich auch so sehe.

    Wenn einer sich Händler nennt sollte er sich die Mühe machen die Platten so preislich einzuordnen, dass es ein realistischer Gegenwert zum Angebotenen ist. Wenn es ihm zuviel Arbeit macht, ist er als gewerblicher Händler meiner Meinung nach fehl am Platze. Und 12,- Euro sind 12,- Euro. Dafür kann er sich Platte auch mal eine Minute anschauen. Auch wenn er vom Gesetz im Recht ist, erwarte ich dennoch eine gewisse Freundlichkeit im Ton (von beiden Seiten). Bin da vielleicht altmodisch.

    Wenn jemand privat verkauft, ist das natürlich was anderes. Da ist natürlich klar, gekauft wie besehen oder auch nicht besehen. Käme nie auf die Idee auf dem Flohmarkt was zu reklamieren.

  • Hätte es denn für Dich einen Unterschied gemacht, wenn Dein Händler scheiXfreundlich gewesen wäre und den Wunsch nach Umtausch dennoch abschlägig behandelt hätte oder wärst Du bei der angeblichen Unfreundlichkeit bei einem Umtausch auch auf die Idee gekommen, Deinen Unmut hier zu teilen?

    Gruß tomfritz