VAT-Rückforderung bei Discogs

  • Im Discogs-Thread wurden bereits etliche Fälle von doppelter Steuererhebung erwähnt. Bei meinen nicht EU-Käufen über Discogs funktioniert die elektronische Übermittlung der IOSS-Nummer und die korrekte Ausstellung eines Zahlungsbelegs nur sehr selten. In der Regel bezahle ich beim Erhalt des Pakets die VAT (value added tax) ein 2. Mal.


    Auch vorherige Hinweise und Hilfestellungen an die Verkäufer schienen diese zu überfordern (mir wurde von Verkäufern schon angeboten sowohl "gift" als auch die IOSS-Nr. auf das Paket zu schreiben, da wird der Zoll nur müde lächeln ...).


    Daher die folgenden Fragen.


    1) Hat jemand hier im Forum schon einmal mit Erfolg eine VAT-Rückforderung gestellt?


    2) Wenn man beim Erhalt des Pakets noch einmal bezahlt, behält dann (i) der Discogs-Verkäufer oder (ii) Discogs selbst die bezahlte VAT. Im Fall (i) könnte man den Verkäufer zu einer Teil-Paypal-Rücküberweisung auffordern.


    In diesem Thread soll es um konkrete Tipps für Rückforderungen gehen (weniger um Discogs allgemein).


    Viele Grüße


    Joachim

  • Hallo,


    die Rückforderung müsstest du über ausländische "Ämter + Behörden" machen, nicht über den Verkäufer und das möchtest du sicher nicht angehen ...


    Der Verkäufer scheut halt den Export ohne VAT weil Mehraufwand den der Verkäufer ja zu tragen hätte und den der Käufer ja AUCH nicht extra bezahlen möchte.


    ;) Wellenfront

    Auch Gewerblich tätig.


    Viele tun halt vieles um bestmögliche Klangwiedergabe möglichst wirkungsvoll zu verhindern !

  • Wenn ich das richtig verstehe (sicher bin ich nicht, da ich auf Discogs keine Platten verkaufe sondern nur gelegentlich welche kaufe) hat ein nicht-EU Verkäufer gar nicht die Option ohne VAT zu verkaufen.


    (Nebenbemerkung (nicht die Frage hier): ich hatte schon Discogs-Verkäufer, die nicht nach D verkaufen, auf meine Anfrage die Platte bei Discogs aus dem Verkauf genommen und mir dann ausserhalb ohne VAT die Platte verkauft haben.)


    Wenn aber mit der Discogs-Bezahlung von mir VAT bezahlt wird und ich beim Empfang der Platte ein 2. Mal bezahle -- wer hat den VAT-Anteil meiner Discogs-Zahlung? Der Verkäufer oder die Firma Discogs? Zieht Discogs beim Verkäufer den VAT-Anteil zusammen mit den Gebühren für den Verkauf ein?


    -- Joachim

  • Bei der VAT Zahlungen landen letzten Endes beim deutschen Staat, da discogs die VAT abführen muss. Du hast die Möglichkeit dir die zweite Besteuerung beim deutschen Zoll zurückzuholen, davon rate ich aber ab.


    Du zahlst bei discogs, ebay usw. gar nicht mehr an den Verkäufer, sondern an die Unternehmen. Die behalten dann die Gebühren, Steuern, usw. und zahlen den Rest an den Verkäufer aus. Der Verkäufer hat bei den Plattformern überhaupt gar keinen Einfluss auf den Einzug der Steuern.


    Gruß

    Marc

    where is the string that Theseus laid, find me out this labyrinth place

  • Für D. zieht Discogs 19% MwSt auf den für Platten+Versand gezahlten Preis ein, falls dieser nicht über 150 Euro liegt (dann muss der Käufer beim Empfang MwSt + Zoll bezahlen). Für einen Warenwert bis 150 Euro sind keine Zollgebühren fällig, daher sind keine Nachforderungen zu erwarten. Oder?


    -- Joachim

  • Es besteht das Risiko, daß der Verkäufer auf dem Paket nur den Wert der Platte angegeben hat und die Post nur diesen Wert „verzollt“ hat. Dann kann es dir passieren, daß du für die Versandkosten noch EUSt nachzahlen musst.


    Mach einfach den Einspruch. Vielleicht läuft es bei dir ja besser.


    Gruß

    Marc

    where is the string that Theseus laid, find me out this labyrinth place

  • Aber selbst wenn, dass ergibt doch nur dann ein minus, wenn die Frachtkosten den Warenwert übersteigen? Oder hab ich da was falsch verstanden?

    VG,

    Jens

    Let the speakers crackle and burn! (RedLorryYellowLorry)

  • Hallo,


    ich kenne das Problem nicht von Discogs, sondern von ebay.com. Dort ist es allerdings möglich, das man gegen Vorlage der Quittung für die doppelte Zahlung der Einfuhrabgaben, die bereits bei der Kaufabwicklung bezahlte Einfuhrabgaben nachträglich erstattet wird.


    Wenn man sich mit den Fängen der ausgiebigen deutschen Bürokratie quälen möchte, kann man bei Zoll auch einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Dazu benötigt man die Abgabenbescheide von beiden Zahlungen, Antidepressiva plus eine geduldige Ausdauer, sowie starke Nerven.


    MfG

    Robert

  • Ein Beispiel: die Platten bei Discogs haben $100 gekostet, $38 Versand, somit zieht Discogs $26.22 VAT(DE) ein. ($138 sind weniger als 150 Euro, somit berechnet Discogs 19% VAT(DE) auf Platten+Versand).


    Die Nachzahlung an die Post/DHL hat in der Tat wenig mit dem (korrekten) Betrag von $26.22 zu tun -- irgendein Fantasie-Zollbetrag XXX (obwohl für <150 Euro nur MwSt und keine Zollgebühren fällig sind) plus eine Aufwandspauschale von 6 Euro an DHL.


    Es kann also passieren, dass der Zoll den Einspruch ablehnt und eine Nachzahlung von $26.22-XXX verlangt?


    -- Joachim

  • Ebay ist scheinbar kulanter als Discogs -- Discogs versucht das Problem auf den Verkäufer abzuwälzen. Jedoch vermute ich, dass sich die VAT(DE) Gebühren auf dem Konto von Discogs befinden und nicht auf dem Konto des Verkäufers. Die meisten Discogs-Verkäufer sind scheinbar überfordert und würden gerne eine Paypal-Rücküberweisung über den VAT(DE) Betrag machen wenn sie diesen Betrag hätten.


    Die Pseudo-Zollgebühren + DHL Pauschale bei der 2. Zahlung liegen in der Regel unter dem VAT(DE) Betrag, den Discogs eingezogen hat. Eine Rückzahlung von Discogs wäre (in der Regel) finanziell attraktiver.


    -- Joachim

  • Das sehe ich nicht so, Du benötigst neben der Barquittung von DHL, den Angabenbescheid. Den sendet Dir DHL per Email zu unter Angabe der Sendungsnummer. Dann benötigst Du noch den Abgabenbescheid von Discogs. Damit gehst Du zum Zoll und fragst, wie Du die doppelt gezahlte MwSt. zurück erstattet bekommst. Beide Abgabenbescheide haben eine unterschiedliche Vorgangsnummer. Der Aufwand ist allerdings ziemlich hoch für kleine Beträge.


    MfG

    Robert

  • Das Thema ist ja nicht neu.

    Ich habe das zwar an anderer Stelle schon geschrieben aber hier nochmal: weil Verkäufer manchmal zu dämlich oder zu faul sind, ein ordentliches IOSS-Shipping Label zu generieren und das auch schon bei der Buchung dieses Labels beim jeweiligen Versanddienstleisters anzugeben, habe ich mich bei DHL als Selbstverzoller angemeldet und hole meine Pakete direkt beim Zoll ab.


    Vor Ort kann ich mit den Beamten sprechen und mit den Belegen, die bereits gezahlte VAT anrechnen lassen.


    Wenn DHL aber die Verzollung vornimmt, interessiert die das nicht und Du bekommst das Paket nur ausgehändigt, wenn Du auch die berechneten Zoll/Einfuhrsteuern bezahlst. Ich habe bereits zweimal Einspruch dagegen eingelegt. Einmal erfolgreich und einmal eben nicht. Daher meine Anmeldung als Selbstverzoller - damit spart man auch die 6 Euro Bearbeitungsgebühr von DHL.


    Das hilft aber nun beim vorliegenden Fall nicht, sondern ist ein Hinweis für die Zukunft.


    Bei anderen Versandunternehmen läuft das anders. Ich bekomme voraussichtlich heute mein zweites FedEx Paket aus den USA und befürchte, dass ich da noch separate Zoll/Einfuhrsteuer-Abrechnung von denen erhalte.


    Gruß,

    Andreas

  • habe ich mich bei DHL als Selbstverzoller angemeldet und hole meine Pakete direkt beim Zoll ab.

    Das hilft aber nun beim vorliegenden Fall nicht, sondern ist ein Hinweis für die Zukunft.

    Das klingt doch nach einer pragmatischen Lösung für die Zukunft, wenn es mir denn wichtig wäre. Denn offensichtlich gibt es einen nicht konsistenten Prozess, der zu diesen Problemen führt.


    Was würde sich eigentlich ändern, wenn ich Klangunterschiede plötzlich messen könnte, obwohl ich sie bisher nie gehört habe?


    Jazz will be the classical music of the future. (D.G.)


    Just Listen

  • Bei FedEx Paketen aus Japan hat es bisher bei mir geklappt, allerdings war der Verkäufer mit den notwendigen Regeln vertraut. Dieser Verkäufer gibt bei Discogs-Verkäufen die IOSS-Nr. an und wenn er ausserhalb von Discogs verkauft verlangt er kein VAT. Im 2. Fall kommt dann von FedEx eine Rechnung, die man elektronisch begleichen kann.


    US-Verkäufer auf Discogs haben scheinbar keine Lust auf IOSS und manche schreiben lieber (unaufgefordert) "Geschenk" auf das Paket ...


    Das Problem der doppelten VAT betrifft Waren von bis zu 150 Euro (inkl. Versand), die Nachzahlungen liegen im Bereich 8 bis 29 Euro, und in einem einmaligen Fall lohnt sich weder der Aufwand für eine Rückforderung noch der Gang / die Fahrt zum nächsten Zollamt. Das Problem ist aber, dass in ca. 8 von 10 Fällen wegen Fehler des Verkäufers die VAT doppelt eingezogen wird (und man manche alten Platten fast nur in den USA oder in Japan bekommt). Die Verkaufsportale, der Zoll und die Versandfirmen profitieren von diesen Fehlern, die zwar im Einzelfall unter der Reaktionsschwelle der geschädigten Käufer liegen in der Summe aber erheblich sind.


    -- Joachim

  • Die Verkaufsportale, der Zoll und die Versandfirmen profitieren von diesen Fehlern, die zwar im Einzelfall unter der Reaktionsschwelle der geschädigten Käufer liegen in der Summe aber erheblich sind.

    Ja, das sind mal gerne mitgenommene Kollateralschäden. Wenn das bei Dir aber so häufig passiert und bei Dir insbesondere, weil Du Platten aus USA und Japan bestellst, dann macht für die Zukunft tatsächlich der von asche aufgezeigte Weg Sinn, jedenfalls für die Zukunft. Für die Vergangenheit wären wir dann wieder bei Deiner Einleitung. ;)


    Was würde sich eigentlich ändern, wenn ich Klangunterschiede plötzlich messen könnte, obwohl ich sie bisher nie gehört habe?


    Jazz will be the classical music of the future. (D.G.)


    Just Listen

  • Es gibt auch die Möglichkeit, den Versender zu bitten, das Paket (Packstück) mit einer "Vorausverfügung für die Zollabfertigung", z.B. (Das Frachtstück ist zur Einfuhr beim zuständigen Zollamt zuzustellen!), zu versehen. Da der Frachtführer stellvertretend für den Empfänger handeln muss, sind solche Vorausverfügungen für den Frachtführer bindend. Die Frachtunternehmen haben natürlich keine grosse Lust dazu, verhindert aber, das Unternehmen wie UPS oder Fedex für die Zollabfertigung teils sehr hohe Gebühren verlangen können. Ich habe als gewerblicher Empfänger in der Vergangenheit öfter schon 80-100USD für die Zollabwicklung bezahlen sollen, aus diesem Grund verweigere ich von Kunden seit längerem die Lieferung per DHL Express, Fedex oder UPS aus Drittländern.


    Falls das Frachtstück schon beim Versender dem Zoll vorgeführt werden soll und man Angaben nachreichen muss, die man nicht erbringen kann. Kann man in diesem Fall das Versandverfahren beantragen. Das Frachtstück wird dann vom Zoll versiegelt und dem Empfänger zugestellt. Der Empfänger macht die Einfuhrerklärung selber und führt das Frachtstück bei der örtlichen Zolldienststelle vor.


    MfG

    Robert

  • US-Verkäufer auf Discogs haben scheinbar keine Lust auf IOSS und manche schreiben lieber (unaufgefordert) "Geschenk" auf das Paket


    Was die auf das Paket schreiben ist DHL am Ende völlig egal. Solang die IOSS Informationen nicht als QR Code auf dem Versandetikett abgespeichert werden, wird das in der Regel nicht akzeptiert. Noch nicht mal eine offizielle Ebay Rechnung wurde bei mir anerkannt.

    Und als kleiner Versender hat man in den USA die Möglichkeit bei USPS den QR Code aufzubringen nicht. Dafür wird eine Zusatzsoftware benötigt.

    where is the string that Theseus laid, find me out this labyrinth place