Im Discogs-Thread wurden bereits etliche Fälle von doppelter Steuererhebung erwähnt. Bei meinen nicht EU-Käufen über Discogs funktioniert die elektronische Übermittlung der IOSS-Nummer und die korrekte Ausstellung eines Zahlungsbelegs nur sehr selten. In der Regel bezahle ich beim Erhalt des Pakets die VAT (value added tax) ein 2. Mal.
Auch vorherige Hinweise und Hilfestellungen an die Verkäufer schienen diese zu überfordern (mir wurde von Verkäufern schon angeboten sowohl "gift" als auch die IOSS-Nr. auf das Paket zu schreiben, da wird der Zoll nur müde lächeln ...).
Daher die folgenden Fragen.
1) Hat jemand hier im Forum schon einmal mit Erfolg eine VAT-Rückforderung gestellt?
2) Wenn man beim Erhalt des Pakets noch einmal bezahlt, behält dann (i) der Discogs-Verkäufer oder (ii) Discogs selbst die bezahlte VAT. Im Fall (i) könnte man den Verkäufer zu einer Teil-Paypal-Rücküberweisung auffordern.
In diesem Thread soll es um konkrete Tipps für Rückforderungen gehen (weniger um Discogs allgemein).
Viele Grüße
Joachim