Alles anzeigenHi Andreas , durchaus ja , wobei wenn das die gleiche Serie ist , von der ich hier auch noch ne CD rumfliegen hab , ist das Urteil ein absoluter Skandal . Von dieser "Live USA" Serie gibt es nämlich ne ganze Menge von unterschiedlichen Künstlern und ja , alle haben wohl eins gemeinsam , wie auch meine von ZZ Top , nämlich grottenschlechte Qualität .
Aber , ich hab diese CD auch ganz offiziell im Handel gekauft und das kann doch wohl kaum angehen , dass man dafür belangt werden kann . Man kann doch nicht als Kunde verpflichtet werden nachzuprüfen ob eine Aufnahme legal ist , wenn man sie im Laden kaufen kann . Hier mal ein Bild dieser CD .
Gruß Klaus
Von dieser "Live USA"-Serie besitze ich eine Bon Jovi CD. Die ist klanglich ganz hervorragend. Diese Live-Bootlegs waren in den 1990er Jahren aufgrund einer Gesetzeslücke vorübergehend legal handelbar. Diese Lücke wurde aber zügig geschlossen. Seit dem dürfen sie nicht mehr verkauft werden.