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Tannoykäufer verraten und verkauft?

  • audiophilist
  • 15. November 2025 um 18:26
  • _Frank_
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    • 11. Januar 2026 um 18:50
    • #141

    Abend zusammen,

    dazu nun auch mein Senf, denn auf der Suche nach einem Schaltplan für die 1982 baugleich als Tannoy-Tresham SR202 angebotene Endstufe Tresham SR202 habe ich nun drei Mails von Tannoy als unzustellbar zurückbekommen ... und bei jeder von deren Webseite verlinkten Support-Adresse muss man das genaue Produkt aus einer Liste angeben, was in meinem Fall natürlich nicht geht. Sauladen!

    Grüsse
    Frank

  • shakti
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    • 11. Januar 2026 um 19:40
    • #142
    Zitat von _Frank_

    Abend zusammen,

    dazu nun auch mein Senf, denn auf der Suche nach einem Schaltplan für die 1982 baugleich als Tannoy-Tresham SR202 angebotene Endstufe Tresham SR202 habe ich nun drei Mails von Tannoy als unzustellbar zurückbekommen ... und bei jeder von deren Webseite verlinkten Support-Adresse muss man das genaue Produkt aus einer Liste angeben, was in meinem Fall natürlich nicht geht. Sauladen!

    Du suchst bei Tannoy support für ein nicht unter dem Namen Tannoy Namen verkauftes Produkt, welches vor 44 Jahren in Verkehr gebracht wurde und regst Dich auf, dass Du nicht weiter kommst.

    Manche Sachen glaube ich einfach nicht....

    Zur Info:
    In den meisten grossen Firmen werden unter den Stichwort "Record Retention"
    alle Unterlagen, die älter als 10 Jahre sind, entsorgt.

    Gruss

    Juergen

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  • _Frank_
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    • 11. Januar 2026 um 19:54
    • #143
    Zitat von shakti

    Manche Sachen glaube ich einfach nicht....

    Zur Info:
    In den meisten grossen Firmen werden unter den Stichwort "Record Retention"
    alle Unterlagen, die älter als 10 Jahre sind, entsorgt.

    Gruss

    Juergen


    Sorry - ich habe auch BWL studiert, aber das muss nicht unbedingt sein und gerade im Hochpreissegment gibt es sowas durchaus noch und nicht nur Wegschmeißmentalität - siehe die ganzen Classic Abteilungen div. Autohersteller ... und bei Flott hat sich der Servicemitarbeiter sogar gefreut, dass jemand eine 40 Jahre alte Ständerbohmaschine überholt ...

    Grüsse
    Frank

  • shakti
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    • 12. Januar 2026 um 12:52
    • #144
    Zitat von _Frank_

    Wegschmeißmentalität

    Sorry, ein Record Retention System hat nichts mit "Wegschmeissmentalität" zu tuen,
    sondern ist bei Massenprodukten einfach Standard.

    Eine "Classic" Abteilung ist ein spezialisiertes Profitcenter welches nach komplett anderen Bedingungen und Anforderungen arbeitet.

    Gruss

    Juergen

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  • JoDeKo
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    • 12. Januar 2026 um 13:05
    • #145

    Das Thema Record Retention bezieht sich ja vor allen Dingen auf die Speicherung/Vorhaltung personenbezogener Daten.

    Was würde sich eigentlich ändern, wenn ich Klangunterschiede plötzlich messen könnte, obwohl ich sie bisher nie gehört habe?

    Timing ist alles - it´s all about the timing.

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  • shakti
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    • 12. Januar 2026 um 13:37
    • #146
    Zitat von JoDeKo

    Das Thema Record Retention bezieht sich ja vor allen Dingen auf die Speicherung/Vorhaltung personenbezogener Daten.

    Nein, nicht unbedingt, für diesen Bereich gibt es allerdings besondere gesetzliche Vorgaben, insofern ist dies zumeist der erste Bereich, in dem ein Record Retention System umgesetzt wird.

    Ich kenne solche Systeme für alle in einer Firma anfallenden Unterlagen,
    incl aller E-mails.

    Gruss

    Juergen

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  • JoDeKo
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    • 12. Januar 2026 um 13:51
    • #147
    Zitat von shakti

    Ich kenne solche Systeme für alle in einer Firma anfallenden Unterlagen,
    incl aller E-mails.

    Ja, aber Emails enthalten ja im Zweifel/immer personenbezogen Daten. Man erhält ja keine anonymen Mails.

    Ansonsten kann man ja Unterlagen, so lange aufbewahren, wie man will.

    Das es Sinn macht, die Unterlagen, wenn es keine rechtlichen, insbesondere steuerlichen Aufbewahrungsnotwendigkeiten mehr gibt, dennoch zu löschen, mag ja so sein. Und wenn, dann geordnet mit festen Fristen.

    Aber die Pflicht etwas zu löschen, ergibt sich aus dem Datenschutz.

    Was würde sich eigentlich ändern, wenn ich Klangunterschiede plötzlich messen könnte, obwohl ich sie bisher nie gehört habe?

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  • Online
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    • 12. Januar 2026 um 15:14
    • #148
    Zitat von JoDeKo

    Aber die Pflicht etwas zu löschen, ergibt sich aus dem Datenschutz.

    ...jou, wobei die Hersteller da schon massiv übertreiben, wenn sie selbst Datenblätter und Bedienungsanleitungen für ältere Modellreihen vor dem Gebrauch durch den Gerätebesitzer "beschützen" wollen...


    Da lobe ich mir z.B SPL Audio, deren Homepage die Infos zu alten Baureihen weiterhin bietet - so, wie man es sich halt vorstellt.


    Nachhaltigen Grüße,

    AnTon

  • JoDeKo
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    • 12. Januar 2026 um 15:22
    • #149
    Zitat von AnTonaus

    ...jou, wobei die Hersteller da schon massiv übertreiben, wenn sie selbst Datenblätter und Bedienungsanleitungen für ältere Modellreihen vor dem Gebrauch durch den Gerätebesitzer "beschützen" wollen...

    Das wollte ich ja damit sagen. Wenn es um BDAs geht, dann gibt es keine Pflicht, es zu löschen.

    Was würde sich eigentlich ändern, wenn ich Klangunterschiede plötzlich messen könnte, obwohl ich sie bisher nie gehört habe?

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  • Pangea
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    • 12. Januar 2026 um 15:34
    • #150
    Zitat von _Frank_

    Abend zusammen,

    dazu nun auch mein Senf, denn auf der Suche nach einem Schaltplan für die 1982 baugleich als Tannoy-Tresham SR202 angebotene Endstufe Tresham SR202 habe ich nun drei Mails von Tannoy als unzustellbar zurückbekommen ... und bei jeder von deren Webseite verlinkten Support-Adresse muss man das genaue Produkt aus einer Liste angeben, was in meinem Fall natürlich nicht geht. Sauladen!

    Hallo Frank,

    vielleicht mal hier:

    https://sdl-online.de/ anfragen.

    Die kannte ich früher unter Schaltungsdienst Lange und hatte

    von dort damals Service Manuals für mein alte Receiver erhalten.


    Gruß


    Andreas

    „Seltsam? Aber so steht es geschrieben …“

  • A.K.
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    • 12. Januar 2026 um 18:30
    • #151
    Zitat von shakti

    In den meisten grossen Firmen werden unter den Stichwort "Record Retention"
    alle Unterlagen, die älter als 10 Jahre sind, entsorgt.

    Gruss Juergen

    Diesen Begriff kannte ich früher nicht und hörte diesen erstmalig, als ich bei Bosch-Siemens anfragte, warum selbst die Bedienungsanleitungen älterer Haushalts-Geräte nicht mehr verfügbar sind. siehe auch

    Benefits of records retention

    P.S.: zum erwähnten Endstufenmodell fand ich das:

    Klang Projekt  Projekte   Zu Bes

    == Gewerblicher Teilnehmer ==

  • JoDeKo
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    • 12. Januar 2026 um 18:40
    • #152
    Zitat von A.K.

    Diesen Begriff kannte ich früher nicht und hörte diesen erstmalig,

    Die Dauer von 10 Jahren hat ja was mit der steuerlichen Aufbewahrungspflicht zu tun, z.B. Bilanzen 10 Jahre. Das ist die Pflicht zur Aufbewahrung. Es besteht aber keine Pflicht zur Vernichtung danach. Andererseits, was soll man mit dem Zeug danach noch.

    Was würde sich eigentlich ändern, wenn ich Klangunterschiede plötzlich messen könnte, obwohl ich sie bisher nie gehört habe?

    Timing ist alles - it´s all about the timing.

    Just Listen!

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  • JoDeKo
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    • 12. Januar 2026 um 18:54
    • #153
    Zitat von A.K.

    Diesen Begriff kannte ich früher nicht und hörte diesen erstmalig,

    Die Dauer von 10 Jahren hat ja was mit der steuerlichen Aufbewahrungspflicht zu tun, z.B. Bilanzen 10 Jahre. Das ist die Pflicht zur Aufbewahrung. Es besteht aber keine Pflicht zur Vernichtung danach. Andererseits, was soll man mit dem Zeug danach noch?

    Was würde sich eigentlich ändern, wenn ich Klangunterschiede plötzlich messen könnte, obwohl ich sie bisher nie gehört habe?

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  • Hififreak67
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    • 12. Januar 2026 um 19:09
    • #154

    Ich arbeite in einer deutschen Firma die elektrische Großgeräte/Maschinen herstellt. Dort bin ich in der Konstruktion und Entwicklung unter anderem gelegentlich auch für Anfragen und Reparaturen älterer defekter Geräte zuständig.

    Bis ca. 20 Jahre zurück kann ich meist noch helfen und Unterlagen dazu finden. Bei Sachen die vor 2000 gebaut wurden wird's jedoch meist unmöglich. Bedingt durch unzählige Systemumstellungen und Umstrukturierungen sind hier kaum noch Dokumente vorhanden. Das ist leider der Stand.

    Grüße Hans

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    • 13. Januar 2026 um 14:58
    • #155
    Zitat von JoDeKo

    (...) Es besteht aber keine Pflicht zur Vernichtung danach. Andererseits, was soll man mit dem Zeug danach noch (...)


    ...sofern man herstellerseitig den eigenen Produkten eine gewisse Langlebigkeit und Erhaltungswürdigkeit zuspricht, wäre da eine ebenso lange Verfügbarkeit von Unterlagen (zumindest Bedienungsanleitungen) konsequent und auch käuferseitig wünschenswert.


    Selbst wenn Plattenspieler da sogar noch eher eine Ausnahme darstellen sollten, dürften bei den meisten übrigen Gerätegruppen die OVPs häufig schon längst nicht mehr vorhanden sein (Ausnahmen bestätigen die Regel).

    Gerade bei Boxen konnte man es sich (nicht nur) in kleineren HiFi-Studios schon platzmäßig kaum leisten, die OVPs für alle Ausstellungsstücke aufzuheben.

    Im Proaudio-Bereich gilt das noch viel eher -allenfalls für kleinere back-up Bestände (vorrangig wohl bei Mikrophonen) wurde die äussere Papphülle der OVP halt noch miteingelagert.


    Ähnlich sieht es aus für die nicht selten mehrsprachigen und mit allerlei Haftungs- ausschliessendenden Erklärungen und "Hinweisen" zugemüllten, dezimeterdicken Handbücher...

    ...digital ist das noch aufhebbar, physisch als Ausdruck wird es da schon schwieriger.


    Allerdings:

    Abseits von potentiellen Rechtsfragen bei der Weitergabe einer solchen Datei fände ich als (Gebraucht-) Käufer von "Vintage"-Sachen ein mitgegebenes File auf selbstbeschriebener Silberscheibe oder USB-Speicher als nicht hinreichend vertrauenswürdig (bei Sony galt das zeitweilig sogar für Neuware aus diesem Haus...).

    Jedenfalls würde ich mir lieber direkt vom Hersteller selbst die Unterlagen herunterladen. Das mag auch keine 100%ige Sicherheit bieten, allerdings scheint mir die Gefahr zumindest geringer, dabei die eigene Systemlandschaft zu kompromittieren.


    Insofern also:

    Eine aktuelle Downloadmöglichkeit direkt beim Hersteller für alte Geräteunterlagen erscheint aus meiner Nutzersicht sehr sinnvoll.


    Sebst-schon-langsam-historische- Grüße,

    AnTon

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