Tonabnehmer günstig bei Hifi-Exchange

  • Hallo an Alle,


    hat jemand vielleicht schon ein mal bei www.hifi-exchange.de bestellt?Dort gibt es derzeit so einige Tonabnehmer für ziemlich kleines Geld.
    Vor allem Benz und einige Ortofon Systeme werden zu sehr günstigen Preisen gehandelt.

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  • Hallo Weezer


    ...benutze die Suchfunktion. Es wurde hier schon Einiges über diesen Händler geschrieben.


    Auf Nummer Sicher geht man bei diesem Händler anscheinend nur, wenn man die Ware per Nachnahme bestellt....


    Gruß
    Andreas



    P.S. ...mir persönlich gibt folgender Absatz aus den AGB`s zu denken...


    "Sollte ein vom Kunden bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitiger Disposition aus von Hifi-Exchange nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein, ist Hifi-Exchange berechtigt, anstatt des bestellten Produkts ein in Qualität und Preis gleichwertiges Produkt zu liefern..."

  • Hallo,


    Suchfunktion im Hifi-Forum mal verwenden (www.hifi-forum.de). Da gibt es recht interssante und unbedingt abschreckende Beispiele über die Geschäftgebahren von hifi-exchange! Also unbedingt Finger weg, wenn nicht per Nachnahme gekauft werden kann.


    viele Grüße


    djz

  • Zitat

    Original von djz
    Da gibt es recht interssante und unbedingt abschreckende Beispiele über die Geschäftgebahren von hifi-exchange! Also unbedingt Finger weg, wenn nicht per Nachnahme gekauft werden kann.



    wundert mich nicht wirklich.
    Allein schon wenn wirklich folgendes in den AGBs steht


    "Sollte ein vom Kunden bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitiger Disposition aus von Hifi-Exchange nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein, ist Hifi-Exchange berechtigt, anstatt des bestellten Produkts ein in Qualität und Preis gleichwertiges Produkt zu liefern..."


    kann man doch selbst per PN dort nicht mit gutem Gefühl bestellen !!


    Das hieße ja, daß man ein Ortofon bestellt und ein AT geliefert bekommen kann.
    Es gibt genügend seriöse Anbieter.

  • Wenn Nachnahme, dann muss man das Paket vor dem Zusteller öffnen. Ich bezweifle aber, dass er es dann im Falle eines Falles zurücknimmt. Insofern lieber ein paar Euroleins mehr ausgeben und sicher sein, auch das zu bekommen, was man bestellt hat.


    Etwas für Glücksspieler. :D


    Gruß TT

    Einmal editiert, zuletzt von TT ()

  • Ist eine solche "Wundertütenklausel" denn überhaupt legal? Das wäre doch nur bei Produkten akzeptabel, bei denen nur die (genormte) Qualität, nicht aber der Hersteller eine Rolle spielt, also z.B. Heizöl oder Streusalz :)


    Von solchen Fällen abgesehen ist ein Händler doch bestimmt verpfilchtet dem Kunden ein Kaufrücktrittsrecht einzuräumen, wenn er den bestellten Artikel nicht liefern kann.

    Claude


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    Scheu Premier MkIII + SME309/Benz Ace L + Scheu Classic 12"/Denon DL103R


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    2 Mal editiert, zuletzt von Miles ()

  • Zitat

    Original von Miles
    Ist eine solche "Wundertütenklausel" denn überhaupt legal? Das wäre doch nur bei Produkten akzeptabel, bei denen nur die (genormte) Qualität, nicht aber der Hersteller eine Rolle spielt, also z.B. Heizöl oder Streusalz :)


    Von solchen Fällen abgesehen ist ein Händler doch bestimmt verpfilchtet dem Kunden ein Kaufrücktrittsrecht einzuräumen, wenn er den bestellten Artikel nicht liefern kann.


    Nach dem Fernabsatzgesetz muß er sogar ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen.


    Meiner Meinung wäre seine Klausel nach § 308 BGB 4. "Änderungsvorbehalt" unwirksam. Denn ich glaube nicht, daß es der anderen Partei zumutbar ist, die Leistung ohne Einverständnis zu ändern.


    Gruß
    Marc

    where is the string that Theseus laid, find me out this labyrinth place

  • So weit ich weiss, ist die Wundertütenklausel (cooler Begriff :D) nicht nur legal, sondern sogar üblich bei sehr vielen Versendern. Das muss aber grundsätzlich mal nichts schlechtes heissen, da es nichts darüber aussagt, wie der Versender das wirklich handhabt. Zum einen gilt auf jeden Fall noch das 14tägige Rüchgaberecht gem Fernabsatzgesetz, zum anderen kann ja auch jeder, wenn er 10000%ig sichergehen will, bei der Bestellung angeben, dass er keine Wundertüte akzeptiert. Lehnt der Versender das nicht ab, ist der Passus der AGB nicht mehr existent.


    Wenn ich ein Ace bestelle, koennen sie mir aber auch gerne ein LP zum gleichen Preis schicken ;)


    Interessant wäre mal, einen echten Erfahrungsbericht zu lesen.


    Grs...TC

  • Zitat

    Immer kürzer werden die Produktzyklen der Hersteller von Waren im Unterhaltungsbereich. Zuweilen löst eine neue Produktgeneration die vorangegangene schon nach wenigen Monaten ab. Hinzu kommt, dass immer mehr Waren auch verschiedener Hersteller sich zunehmend in Gestaltung und Funktionalität ähneln.


    Für Online-Händler wäre es deshalb äußerst praktisch, wenn sie dem Kunden anstelle einer konkret bestellten Ware ein in “Qualität und Preis vergleichbares Produkt” liefern könnten. Das dachte sich auch die T-Online AG und nahm einen entsprechenden Passus in den AGB für den eigenen Online-Shop auf.


    So nicht, urteilte jedoch das LG Frankfurt/Main. Eine entsprechende Regelung in den AGB führe zu einer unzumutbaren Benachteiligung des Verbrauchers, der ein bestimmtes Produkt bestellt habe und auch geliefert bekommen wolle.


    LG Frankfurt/Main: Händler muss bestellte, nicht vergleichbare Ware liefern

    Claude


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    Einmal editiert, zuletzt von Miles ()

  • Jo, und als Reaktion auf das LG Urteil heisst es dann in den neuen AGBs:


    "Ein Kaufvertrag kommt erst dann zu Stande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Erst mit dieser E-Mail sind daher die Bestandteile Ihrer Bestellung bestätigt."


    Somit sind quasi wieder soweit wie vorher,,,

  • Auszug aus der Begründung des Urteils


    Zitat

    Der in Ziffer 4.1 ausgesprochene Vorbehalt, ein in Qualität und Preis gleichwertiges Produkt liefern zu dürfen, wenn das bestellte nicht verfügbar ist, ist wegen Verstoßes gegen § 308 Ziffer 4 BGB unwirksam


    Hurra, die Weiterbildung hat was gebracht :D



    Zitat

    Original von yeti.fro
    Jo, und als Reaktion auf das LG Urteil heisst es dann in den neuen AGBs:


    "Ein Kaufvertrag kommt erst dann zu Stande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Erst mit dieser E-Mail sind daher die Bestandteile Ihrer Bestellung bestätigt."


    Somit sind quasi wieder soweit wie vorher,,,


    Wieso, § 147 BGB (2) sagt: "Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag."


    Heißt für mich, es handelt sich bei dieser Email um einen ANTRAG, der wiederum abgelehnt werden kann.

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  • Für mich heist das, dass in der eMail ja der Ersatz schon drinsteht. Ablehnung ist dann ja ein Kinderspiel.
    Die Vertragsklausel, dass ein Kaufvertrag erst zustande kommt wenn der Verkäufer auch liefern kann und/oder will ist ja üblich, im Netz heist das dann: die Bestellung bestätigt.
    Oft haben die ja garnicht was man haben möchte, oder treten nur als Mittler auf, dann wissen die noch weniger.
    Warum denn immer so kompliziert. Man braucht doch bei der Bestellung nur dazu schreiben das man mit einem Ersatzprodukt nicht einverstanden ist. Und das Rückgaberecht gibts ausserdem. Ich seh da wenig Probleme. Schlimm wäre nur wenn die Kohle einbehalten würde. Solange sich darüber niemand beschwert........

    3 Mal editiert, zuletzt von Papagalli ()

  • Stimmt, aber das Rückgaberecht sollte eigentlich nicht als Schutz gegen "Ersatzlieferungen" herhalten. Die sollte man als Kunde gleich verweigern können, ohne die Ware erst bezahlen, empfangen und dann zurückschicken zu müssen.

    Claude


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    Einmal editiert, zuletzt von Miles ()

  • Hallo an alle,vor 4 Monaten habe ich ein Benz ACE bei der Firma bestellt.Nachdem trotz mehrfachen Anrufen und mailen das System nicht kam,habe ich es wieder abbestellt.Da ich die Firma nicht kannte habe ich natürlich per Nachnahme geordert.Es hat sich keiner nach der Stornierung bei mir gemeldet.

  • Hallo,


    also Ortofon SPUs braucht man bei Exchange-Hifi gar nicht bestellen. Stehen zwar im Shop. Sind aber nicht verfügbar. Und die Kommunukation mit Exchange-HIFI ist schwierig: Verspricht viel, und meldet sich dann nicht mehr.
    Übrigens auch PHONOPHONO in Berlin bietet noch SPUs an.
    Hr. Lützelsberger hat mich zahlen lassen, und nicht geliefert. Erst nach einigen Hinundher kam das Geld zurück!


    Beste Grüße


    Thomas

    Einmal editiert, zuletzt von fossilinus ()

  • Hallo an Alle,


    danke für eure Antworten.


    Nach soviel Negativkritik werde ich mich doch woanders nach einem Tonabnehmer umsehen.Schade eigentlich, hatte schon mit einem ORTOFON SPU-MEISTER SILBER GM geliebeugelt.


    Gruß Sascha

    Musikraum im Keller (Maße 6,01x4,05x2,25m)-HMS Wandsteckdose-Fischaudio Filterleiste-Amazon1-Feickert10.5-Shelter 501 MK2 an Goldnote PH10
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  • ...und noch eine ergänzende Bemerkung:


    Es ist inzwischen auch gerichtlich festgestellt worden, dass jemand, der ein Angebot einstellt, dieses -selbst wenn er es zeitlich befristet- mit einem gewissen Bestand "hinterlegen muß(!)", der jedenfalls nicht so klein sein darf, dass sozusagen niemand die Ware bekommen kann, weil der Vorrat "gerade eben schon zu Ende ist".
    Solche Lockangebote, die von vornherein darauf zielen, den Kunden "ins Geschäft zu locken", um ihm vorort etwas aus dem vorhandenen Gemischtwarenangebot aufs Auge zu drücken, werden inzwischen sogar in der Form sanktioniert, dass der Verkäufer, wenn man es hart durchficht und -möglichst- auch noch beweisen kann, zu einer Lieferung des Artikels zum ausgeschriebenen Preis verpflichtet wird, selbst, wenn er damit ein Minusgeschäft macht!


    Aber mit so Leuten macht man, glaube ich, von Vornherein besser keine Geschäfte!
    Am besten: "Finger von die Dinger!"


    Jean

  • Ich glaube nicht, dass Lockangebote hier direkt zutreffen.


    Nirgends wird mit der Verfügbarkeit geworden, z.b. durch einen "auf Lager" Status, die AGBs weisen auf die Liefersituation hin. Es handelt sich auch nicht um besondere Aktionen "Diese Woche besonders günstig". Etwas anderes ist es natürlich, wenn ein konkreter Liefertermin zugesagt wird. Und selbst dann kommt es noch darauf an, ob HE die Verzögerung zu verschulden hat oder nicht.


    KEIN Versand hat alle Artikel vorrätig. Aufgrund der aktuellen Produktzyklen und Absatzahlen kann das nicht funktionieren. Dasselbe trifft übrigens auch auf alle Ladengeschäfte zu.


    Beispiel: Wenn ich heute zu meinem Händler gehe und dort ein Shelter 90x kaufen möchte, muss der das auch beim Vertrieb bestellen. Er schaut in seine Preisliste und macht mir ein Angebot. Dann ruft er sogar noch an, um sich eine ungefähre Lieferzeit geben zu lassen. Ein definitives Lieferdatum wird er mir nicht geben, da er es selbst nicht hat, Da es sich um ein nicht mehr gefertigtes System handelt, stellt sich dann nach 3 Wochen heraus, dass es doch nicht mehr lieferbar ist. Was soll denn Deiner Meinung nach der Händler in diesem Beispiel machen?


    Oder Du bestellst ein Van den Hul und der gute AJ wird krank (was er in den letzten 30 Jahren wahrscheinlich noch nie war). Und dann?


    Auch ich halte HiFI-.Exchange nicht wirklich für seriös, man muss die Kirche aber auch im Dorf lassen. Lagerhaltung gibt es heute nunmal nicht mehr.
    So manche Urteile sind schon extrem realitätsfremd. Das kommt eben davon, wenn ein Richter über etwas entscheidet, von dem er keine Ahnung hat.


    Grs....TC