Verwaltung und Moderation

    • Offizieller Beitrag

    - Allgemeines


    o Die Regeln "Verwaltung und Moderation" regeln das Verhältnis zwischen Vereinsvorstand und Moderationsteam sowie Administratoren. Forumsbenutzer können daraus keine Ansprüche herleiten.


    o Die Tätigkeit der Moderatoren und Administratoren ist zeitlich nicht begrenzt. Administratoren dürfen auch moderieren. Moderatoren dürfen vertretungsweise die Administration übernehmen.


    o Auf eigenen Wunsch kann ein Moderator oder Administrator von seiner Tätigkeit zurücktreten. Dies hat keinen Einfluss auf seine Zugehörigkeit zum Analog-Forum als normaler Benutzer.


    o Ein Moderator fühlt sich in seinen eigenen Beiträgen in besonderer Weise dem Regelwerk verpflichtet. Er ist stets bemüht, sachliche Diskussionen in den Threads zu ermöglichen und ggfs. wieder herbeizuführen. Seine Haltung gegenüber anderen Benutzern ist dabei stets respektvoll und freundlich, in der Sache eindeutig und zielführend.


    o Die Moderatoren und Administratoren bilden zusammen den Verwaltungsrat.


    o Der Verwaltungsrat kann mit einer Mehrheit von 2/3 seiner Mitglieder neue Moderatoren und Administratoren berufen.


    o Der AAA-Vorstand kann in von ihm zu begründenden Ausnahmefällen die Berufung von Personen zum Moderator oder Administrator ablehnen.


    o Der AAA-Vorstand kann von sich aus neue Moderatoren berufen, wenn der Verwaltungsrat aus weniger als 3 Personen besteht.


    o Der Verwaltungsrat kann in von ihm zu begründenden Ausnahmefällen die Berufung von Personen zum Moderator oder Administrator durch den AAA-Vorstand ablehnen.


    o Ein Moderator kann durch 2/3-Mehrheit der übrigen Moderatorenschaft von seinem Amt enthoben werden. Gegen diese Entscheidung kann er innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Der Einspruch wird durch die verbleibende Moderatorenschaft beraten und entschieden. Im Falle einer Aufrechterhaltung der ursprünglichen Entscheidung kann der fragliche Moderator innerhalb von 14 Tagen Beschwerde gegen die Entscheidung beim Vorstand der AAA einlegen.


    o Die Administratoren stellen einen reibungslosen Betrieb des Analog-Forums sicher.


    o Eine Änderung der Forensoftware ist nur durch 2/3-Mehrheit des Verwaltungsrats möglich.



    - Eingriffe in Beiträge und Maßnahmen gegenüber Benutzern


    o Besteht nach dem Ermessen der Moderation Veranlassung zu einem Eingriff in einen Beitrag, so erhält der Verfasser einen Hinweis mit einer Begründung. Wann und auf welchem Weg dieser Hinweis erteilt wird, steht im Ermessen der Moderation.


    o Ist nach Ansicht eines Moderators die Sperrung eines Benutzers notwendig, so entscheiden hierüber alle erreichbaren Moderatoren mit einer Mehrheit von 2/3.



    - Bezug zum Vorstand der AAA


    o In besonders strittigen Fällen des Forums fungiert der AAA-Vorstand als Beschwerdeinstanz.


    o Bezüglich des Forenablaufs hat der AAA-Vorstand keine Entscheidungsbefugnis.


    o Sieht der Vorstand der AAA durch Vorgänge im Forum die Belange des AAA e.V. als beeinträchtigt an, so erfolgt ein Hinweis an die Moderatoren mit der Aufforderung, umgehend die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen. Die Anrufung des AAA-Vorstands durch die Moderatorenschaft oder durch den Verwaltungsrat wird hiervon nicht berührt.



    1. September 2009

    3 Mal editiert, zuletzt von BerndM ()