Das war also tatsächlich die klare Ausnutzung einer Notlage!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Du wurdest durch Drohung eines empfindlichen Übels (hier: keine Mint-Platte) zu einer Handlung (hier: Kauf der Platte) gezwungen? Das ist Tatbestand einer Nötigung. Brenn' den Laden am besten ab ...