Und was hat die Ablage vor der Tür mit dem Thema AGB-Änderung zu tun? Kontaktlose Zustellung heißt nicht "irgendwo unbemerkt hinlegen und verschwinden".
Bei DHL kann ein (halbwegs sicherer) Ablageort hinterlegt werden und nur an diesem Ort darf das Paket abgelegt werden. Funktioniert bei uns im Gartenhaus übrigens seit Jahren problemlos. Wenn jemand im Haus ist, wird selbstverstämdlich an der Haustür zugestellt - und oft genug habe ich selbst Briefe oder Pakete abzugeben.
In der AGB-Änderung geht es nur um die Zustellungsquittung, die nicht mehr vom Empfänger selbst unterzeichnet werden muss.