Nun ist es hier angekommen. Erste Sichtung zeigt: Es wird diesmal wohl etwas länger dauern als in der ersten Runde, da mehr zu hören und weniger freie Zeit dafür. Schätze, ich muss die veranschlagte Woche voll ausnutzen und es wird wohl Dienstag werden, bevor die Reise weiter geht.
Beiträge von Hanner
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sagt dir der ort st. georgen und der name fehrenbacher etwas?
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Naja, wenn man sich die allerhöchste Preisklasse ansieht bzw. anhört, sind dort die MC tatsächlich unter sich. Bei den MM/MI ist bei rund 1000 € Schluss soweit ich das sehen kann. Das sind natürlich schon hoch audiophile Teile, also keinesfalls auf Einsteigerniveau oder nur für "Gelegenheitshörer" - wie auch immer das zu definieren wäre.
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Klar ist es sinnvoll, ein Gerät dieses Alters warten zu lassen, falls das noch nie gemacht wurde. Insbesondere Kondensatoren altern unabhängig von der Betriebsdauer und sollten laut Naim je nach Geräteklasse alle 10 bis 15 Jahre getauscht werden. In D macht das Focal Naim Deutschland (vormals musicline) in Rosengarten bei Hamburg. In UK gibt es neben Naim selbst Drittanbieter, die auch weitergehendes Tuning anbieten, wie z. B. den Einbau eigenentwickelter Regulatormodule. Ich kann CHC Customs HiFi Cables Ltd. von Dr. Sean Jacobs in Leeds UK wärmstens empfehlen.
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Gibts das Teil auch hier irgendwo zu kaufen, bei Amazon vieleicht?
meinst du den Vinyl Flattener? Nein, den musst du zusammen mit dem Pouch in den USA bestellen, Trafo und Timer gibts natürlich auch bei Amazon und andernorts.
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Ja vielleicht werden die plattenbügler irgendwann mal erschwinglicher.Ist ja nicht viel Elektronik drin.2 heizmatten,1x timer,temperaturfühler.Quasi ein grösseres,aber schwächeres Waffeleisen
Das gibts doch, den Vinyl Flattener. Ich bin sehr zufrieden damit
https://www.vinylflat.com/prod…nyl-flat-record-flattener
Dazu den Heizpouch, einen 110-220 V Trafo und einen Steckdosentimer. Fertig.
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genau, der song ist von etta james aus 67 und von chicken shag 69 als single erschienen und danach auf ihrem ersten solo-album.
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... vermutlich bin ich der älteste im Kreis der Paketverschicker .
nö
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Was bedeutet ein Winkel in mm gemessen?
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Und die, die es ganz einfach ohne Stressfaktor machen wollen nehmen ein Skalpell um den Grad zu entfernen. Danach geht die Platte ohne Spiel wie es beim aufbohren entsteht auf den Dorn.
Es gibt fast keine neue Platte die nicht behandelt werden muß. Eine saubere Zentrierung ist für mich ein muß. Da bin ich Eigen.
7,2 mm ist die Sollgröße, da gibt es kein Spiel. Das entsteht eher bei den anderen Methoden ohne definierte Grenzen.
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erledigt
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Oh, da hat der Toby ja eine kurze Reise gehabt. Danke für die Wahl. Der Lütte ist aber auch echt stark. Damit die Anderen auch was von ihm haben, hier mal ein kleines Video von ihm:
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Man darf die Kundenrechte beim Fernabsatz, hier das Recht die Ware zu testen, nicht vermengen mit den Rechten des Verkäufers, Kundenrückläufer als Neuware anzubieten.
Richtig ist: Nicht jedes "Ausprobieren" durch den Kunden stellt eine "Benutzung" dar. Insbesondere kommt es nicht auf den Zustand der Verpackung an. Aber es muss im Einzelfall geprüft werden, ob bereits durch den Kunden eine Ingebrauchnahme vorliegt.
Und damit ist noch nicht geklärt, ob die Ware hernach als "neu" zu betrachten ist und als "Neuware" ohne Hinweis auf ihre Geschichte angeboten werden darf. Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist es, den Fernabsatzkunden die gleichen Möglichkeiten der Inaugenscheinnahme und des Beurteilung zu geben wie den Kunden im stationären Einzelhandel. Jedenfalls bedeutet es, dass nicht jegliche Nutzung über den gesamten Probezeitraum erlaubt ist.
Konkret auf den Kauf eines Tonabnehmers als "Neuware" bezogen, kann es nicht bedeuten, dass der Kunde diesen innerhalb der Rückgabefrist komplett einspielen darf, was ja durchaus dreißig und mehr Betriebstunden benötigt. Dies wird ihm im Ladengeschäft auch nicht mit jedem neuen System ermöglicht, dafür hält der Verkäufer Demoware vor, die nach einer bestimmten (Lauf-)zeit auch als solche angeboten wird.
Und dann ist zu beachten: Wenn ein Verkäufer im Fernabsatz solche Kundenrückläufer jedesmal wieder als "neu" verkaufen dürfte, wäre nach einigen Rückläufen der selben Ware ein signifikanter Teil der Lebenserwartung abgelaufen und die Ware würde immer noch als neu gelten. Hier muss also individuell geprüft werden, ob die Ware im konkreten Fall trotz "Ausprobierens" einer "Neuware" entspricht.
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Das Alter eines Beitrags sagt nichts über seine Relevanz aus? In juristischen Fragen, insbesondere dem schnelllebigem Kauf- und Verbraucherschutzrecht? Ich habe mich bereits oben dazu geäußert unter Angabe eines Beitrags, der sich u. a. auf obergerichtliche Rechtsprechung zu diesem Thema bezieht. Ein Beitrag, der sich auf eine ältere amtsgerichtliche Entscheidung bezieht, ist daher veraltet.
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Das ist nicht interessant, sondern steinalt und berücksichtigt nur ein einziges amtsgerichliches Urteil. Zur Klärung der Rechtslage unbrauchbar.
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Das sage ich als ehemaliger Einzelhändler, Substitut der Karstadt AG und geschäftsführender Gesellschafter einer Computerhandelsgesellschaft im stationären Einzelhandel und mit angeschlossener Versandabteilung. Im Übrigen finden sich dazu ein paar Fundstellen im Netz: z. B. hier: https://www.haendlerbund.de/de…ht/3976-neu-gebrauchtware
Edit: zu langsam, sorry.