Moin,
bei Flight 13 Records wollte ich schon immer mal was bestellen weil die so hübsches Paketband haben ![]()
Viele Grüße
Daniel
Moin,
bei Flight 13 Records wollte ich schon immer mal was bestellen weil die so hübsches Paketband haben ![]()
Viele Grüße
Daniel
da hat doch Frau Holle ihr Bettzeug über der
Rory Gallagher - Pop History Vol. XXX
ausgeschüttet
Viele Grüße
Daniel
Jetzt verwirrst du mich etwas. Nachdem die ersten beiden Stereolab Alben auf Too Pure erschienen, gründete man 1991 sein eigenes Label, das da Duophonic Ultra High Frequency Discs heißt, oder das Unterlabel, das nur Duophonic genannt wird und wo andere Musikschaffende herausgebracht werden. Das hat doch aber nichts mit der Thematik hier zu tun?!
Danke für den Hinweis, dachte Duophonic UHF und die GmbH ist das gleiche, hab nicht auf das Geschnörksel geachtet.
Damit ist mein Klangbeispiel für ein geschnittenes Stck. aus Augsburg hinfällig. Das Programm sieht ja teilweise ganz gut aus, Guru Guru, Damo etc., da werd ich bestimmt mal irgendwas finden ![]()
Viele Grüße
Daniel
Berichte doch später mal, wie die klingt! Ich kenne ja nur die von Dr. Dub und schrieb darüber.
die schreiben ja das die Klangqualität von einer herkömmlichen Duophonic nicht allzu sehr abweicht, habe mehrere Stereolab Alben von Duophonic die alle ok klingen.
Falls ich das Angebot mal in Anspruch nehme sag ich dir Bescheid, würde dann auf alle Fälle ein selbst gestaltetes Cover haben ![]()
Viele Grüße
Daniel
Nach Betrachtung aller Aspekte erscheint mir das Duophonic Angebot einer Vinyl-Einzelanfertigung nach Wahl als kostengünstige Möglichkeit eine eigene LP zum privaten Gebrauch zu kreieren.
Mitte der 90er gab es durchaus das Phänomen bei Plattensammlern das die eine eigene LP aus ihrer Sammlung als Reissue herausbringen wollten, meist handelte es sich um seltene Original Auflagen von Alben unbekannter Bands, und die Kosten für die Herstellung / Produktion lag nach meinen Informationen für ein Privat-Reissue von etwa 500 Stck. im unteren 4stelligen Bereich.
Eine Möglichkeit der Einzelanfertigung gab es zu der Zeit nicht, es ist also durchaus als Privileg der Zeit anzusehen das bei Duophonic ohne Kompromisse die eigenen Vorstellungen im Rahmen der Herstellungsmöglichkeiten für eine private "Vinyl-Produktion" umgesetzt werden können.
Viele Grüße
Daniel
ich glaub jetzt hab ich`s verstanden...
wenn ich meinem Nachbarn gebrannte CDs für 2,50€ das Stck. verkaufen will muss ich ihm die CDs vorher geben damit er die mitbringt ![]()
![]()
Viele Grüße
Daniel
N`Abend,
auch von mir ein frohes neues ![]()
bereits zu Weinhachten gab es das Wallenstein - Lunatics Album als australische Auflage zum Vergleich mit der Blitzkrieg.
Für das Mastering bei dem kleinen Underground Label Clear Light of jupiter Records war 1976 Don Bartley verantwortlich der u.a. auch von größeren Labeln in Australien wie z.B. RCA Limited gebucht wurde und auch im weiteren Verlauf 1978 bei Champagne Records einige Alben abmischte.
Die Titel klingen hier deutlich anders als die Pilz-Aufnahmen (?), ob es sich tatsächlich um andere Aufnahmen handelt oder ob die Aufnahme durch das unterschiedliche Mastering anders wirkt konnte ich nach mehrmaligen hören nicht eindeutig identifizieren, wohl eher zweiteres.
Die Passagen von Jerry Berkers mit der Akustik-Gitarre scheinen mir jedoch identisch.
Der typisch pilzige Bass-Boom ist hier quasi negiert, die E-Gitarre klingt deutlich anders, nicht so direkt und eher aus dem Untergrund ergibt sich hier, insbesondere auf Lunatic, ein wesentlich psychedelischer klingender Sound im Zusammenspiel mit dem Clavinet von Dollase. Der Pilz Sound kommt da wesentlich kosmischer mit im Takt schwingendem Nachhall der Instrumente daher.
Wo es bei der Pilz nix zu beanstanden gibt fällt bei der australischen bei höherem Lautstärkepegel auf dem 2. Titel der ersten Seite "the Theme" in der ersten Minute bereits eine Unregelmäßigkeit in Form einer leichten Übersteuerung im Tiefton-Bereich auf, Seite 2 kann klanglich im Vergleich nicht überzeugen und bleibt etwas hinter dem kernigen Sound der Pilz zurück.
Trotz kleiner Schwächen dennoch eine interessante Alternative.
Viele Grüße
Daniel
Weil du beim Verkauf auch die erworbenen Rechte mit verkaufst. Kein Original - kein Recht auf Privatkopie.
ich dachte nur weil ich das Original ja zum Zeitpunkt der Vervielfälting in Besitz hatte, dann müßte man die Platte notfalls nochmal besorgen, auch irgendwie doof
Wenn du z.B. eine selbsterstellte Kassette geschenkt bekommst, ist das OK. Nur darfst du diese nicht weiter kopieren. Exakt so funktioniert ja auch das Copy-Bit bei Digitalaufnahmen (CD, DAT, MD etc.).
oh je, mindestens 5 Mädchen aus meiner Schule haben sich in der 7. Klasse durch meine Mitschuld strafbar gemacht ![]()
Ansonsten würde ich sagen, du hast dich durch die Raubkopierer-Kampagnen der Platten- und Filmindustrie in den 80ern und 90ern zu sehr beeinflussen lassen.
wieso jetzt ?
Da gab es, wenn ich mich recht entsinne, einen oder sogar mehrere Filme, wo schwer bewaffnete Einsatzkommandos eine Wohnung oder so stürmten ...
![]()
Waren die nicht auch auf den MuVi Kassetten drauf, die speziell für Discotheken gemacht waren? Vielleicht erinnert sich ja ein Kollege
in der Türkei und einigen anderen Ländern waren die Regeln da nicht so streng, da stand dann bei den Filmen glaub ich "Kann Spuren von Star Wars enthalten" als Warnung drauf ![]()
Viele Grüße
Daniel
Ticket to Everywhere - ist das dritte und letzte Album der Formation
Schicke, Führs und Fröhling.
Wie auch die beiden vorigen Alben produziert von Dierks und aufgenommen bei Dierks in Stommeln, jedoch diesmal mit prominenter Unterstützung am Mischpult.
Es gibt Berichte das Frank Zappa bereits geplant hatte sich am Debut-Album von SFF als Produzent zu beteiligen, die Verbindung zur Band wäre mit diesem Klangdokument das von Frank abgemischt wurde bezeugt.
Musikalisch wesentlich zeitgemäßer und etwas näher am Mainstream orientiert ist hier auf den Titeln "Song from India" und "Here and Now" nun auch Stimme zu hören, leider nicht vermerkt wer da singt, ich gehe davon aus das es Eduard Schicke ist.
Irgendwo zwischen Grobschnitt, Randy Pie, (JMJ) und Kraftwerk passen SFF genau in die Late-Seventies-German-Cosmic-Scene, mein Anspieltip ist der Titel B/2 "Slow Motion"
Viele Grüße
Daniel
Moin,
und noch mal spezielle Grüße an alle Nordlichter und einen guten Rutsch mit
Schicke, Führs und Fröhling
das Sunburst Album wurde im August 1977 bei Dierks in Stommeln aufgenommen, waren auf dem Debut-Album Pictures noch Klangkonstruktionen zu hören die an Bands wie Gentle Giant erinnern ist hier ein wesentlich breiteres Spektrum an Einflüßen von Bands wie Kraftwerk bis hin zu Jade Warrior zu hören. Cosmic-Fusion wäre wohl der passendste Begriff um die (ausschließlich instrumentale) Musik in ein Kostüm zu zwängen.
entweder es ist alles falsch was ich über Preisaufkleber zu wissen glaube oder die Platte wurde einen Monat bevor sie aufgenommen wurde bereits verkauft/ausgepreist ![]()
Viele Grüße
Daniel
Es steht sogar auf den Schallplatten mit drauf,
"Urheber- und Leistungsschutzrechte. Besonders Vervielfältigung (außer zum persönlichen Gebrauch)
was mir nicht ganz klar wird ist warum ich die Kopie bei Verkauf der Vorlage genau genommen wegschmeißen müßte, ich hab die Vorlage doch legal erworben, sei es per Download-Code, Konvertierung von Vinyl etc.,
werde ich dann bei einer Hausdurchsuchung als Raubkopierer geahndet wenn ich zwar den Vertrag mit Duophonic über die Einzelanfertigung der Kopie vorweisen kann, aber nicht die Vorlage für die Tondatei ?
Viele Grüße
Daniel
Good Morning,
auch von mir allen einen guten Rutsch ![]()
The World - Lucky Planet
Viele Grüße
Daniel
Google sagt zu Lizenzrechtsverletzungen das hier:
(auf das wesentliche zum Thema "Vervielfältigung von Tonträgern zur privaten Nutzung" zusammengekürzt)
Lizenzrechtsverletzungen bei Tonträgern in Deutschland können zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben, wie Abmahnungen, Schadensersatzforderungen und im schlimmsten Fall Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.
Rechtliche Grundlagen
Mögliche Folgen einer Rechtsverletzung
Eine Vervielfältigung von rechtlich geschütztem Tonmaterial dürfte beim erstellen und der Weitergabe an den Hersteller der eigenen Top-Ten-Sampler Tondatei entstehen, ob ihr dann 1 Exemplar oder 10 Exemplare herstellen laßt dürfte für den Bestand der Lizenzrechtsverletzung egal sein.
Natürlich könnte ein derartiges Szenario nur durch Korrospondenz der z.B. Gema, Urheberrechts- und Lizenzinhabern und Duophonic entstehen.
Das Argument "wenn ich mir zuhause eine CD brenne..." sollte auch in "wenn ich eine Tondatei an ein Label schicke und eine CD brennen lasse..." abgeändert werden um hier im Kontext zu bestehen.
Viele Grüße
Daniel
j
Doch, wissen wir. Siehe oben.
Und sorry, ich kann nicht sehen, dass du im Forum postest, während du kochst.
Hätte aber schlimmer kommen können: Jalapènos passen gut in ein Chili.
ja stimmt, wir wissen jetzt wie das klingen kann.
Mein Gesicht kann ich nach dem letzten abschmecken noch fühlen, ist also nicht so schlimm das die mit dem ganzen anderen scharfen Zeug zerkocht sind, die bringen dann halt diese fiese hinterhältige Schärfe die bei den ersten zwei Tellern noch in den Augen brennt ![]()
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Viele Grüße
Daniel
Aha. Nun, hier gibt es aber nichts zu schnuppern.
Ich habe jetzt alles dazu gesagt.
och Rudi, es ist doch nicht verkehrt mal darauf hinzuweisen das keiner nix genaues weis, wie das bei Einzelanfertigungen ausschaut, und man nicht unbedingt damit hausieren sollte.
Bei mir schon, aber weil ich hier nebenbeim kochen mit dir schreibe kann ich jetzt die beiden Jalapènos in meinem Chili nicht mehr wiederfinden, ganz toll, das kann ja was werden ![]()
Viele Grüße
Daniel
Es geht hier um die Anfertigung eines EINZELNEN Tonträgers FÜR DEN REIN PRIVATEN GEBRAUCH.
das dürfte der Gema und dem Urheberrechtsinhaber egal sein, wenn die Morgenluft schnuppern und Geld wittern spielt es keine Rolle mehr ob der Tonträger vervielfältigt wurde oder als Einzelanfertigung das Werk verläßt.
Eine weitere unangenehme Komponente bei der Präsentation ist wie ich finde der Ausdruck "Unikat", es sollte hier einzig die Bezeichnung "Einzelanfertigung" gebraucht werden, denn der Erwerb eines Unikates, sei es in Bild- oder Tonform berechtigt den Besitzer immer zur Vervielfältigung.
Viele Grüße
Daniel
Was ist daran eindeutig? Also vielleicht bin ich in diesem Thema zu ungebildet aber reicht es jetzt nun die Titel einfach zu kaufen und dann zu vervielfältigen oder muss ich bei der GEMA einen Antrag ausfüllen und bezahlen?
Davon abgesehen sagte Duophonic auch dass sie selber nichts kontrollieren oder anfordern. Somit wäre sogar theoretisch möglich einfach Titel "aus unbekannter Quelle" zu schicken, anzufertigen und kein Hahn kräht danach. Oder übersehe ich da was?
rein rechtlich gesehen müßtest du dich wohl mit der Gema auseinandersetzen um die Rechte zu erhalten Tonträger mit Aufnahmen deren Urheberrechte nicht in deiner Hand liegen anzufertigen bzw. zu vervielfältigen. Aber wie gesagt, solange es keinen Anlaß gibt eine Urheberrechtsverletzung zu beanstanden, passiert auch nix.
Das Duophonic nix nach-kontrollieren ist schon mal ein schlechtes Zeichen und für mich Anlaß mir über die korrekte Ausführung des Herstellungsauftrags Gedanken zu machen. Schön wenn die Klangqualität dann wie beschrieben ist, nutzt aber nix wenn dafür Sprünge und o.ä. Fehler bei Erhalt ersichtlich werden.
Duophonic haben wohl auf alle Fälle die Einzelheiten / Aufnahmen des Auftrags gespeichert, ansonsten hätten die im Fall eines Rechtsstreits wohl kaum eine Handhabe bei Unkenntnis sämtlicher Einzelheiten, die werden schon ziemlich genau wissen was die da anfertigen.
Viele Grüße
Daniel
dafür positiv zu bemerken das sich der Preis für die Herstellung einer 7" Single im Vergleich 2025-1965 beim Umrechnungsfaktor 1 zu 2 (Euro-DMark) gar nicht erhöht hat.
ach, kleine Korrektur,
die 7" Single ist am Beispiel Duophonic im Vergleich Heute etwa um das dreifache teurer, und nur wenn der höchstmögliche Rabatt durch die Bestellmenge in Anspruch genommen wird, damals 10 DM (bei 100 Stck. Mindestabnahmemenge) und heutzutage etwa 17 € (bei Abnahme von 10 Stck.).
Viele Grüße
Daniel
Ich habe bei Duophonic angerufen. Antwort: "Wir dürfen keine Rechtsauskunft geben. Wenn Sie bei uns bestellen bestätigen Sie automatisch das sie alle nötigen Rechte dazu besitzen. Wir haften für keine Urheberrechtsverletzungen".
Oh je, das hört sich ja an wie bei einem DHL-Subunternehmer
, Service geht anders.
Zumindest hätten die auf ihre FAQ`s hinweisen können, bei einem Preis von 74,00 € für ein 2-seitiges 12" Blanko Exemplar muß das doch möglich sein !
Etwas enttäuschend die geringe Spielzeit der 10" Exemplare mit 8 Min. pro Seite, dafür positiv zu bemerken das sich der Preis für die Herstellung einer 7" Single im Vergleich 2025-1965 beim Umrechnungsfaktor 1 zu 2 (Euro-DMark) gar nicht erhöht hat.
Viele Grüße
Daniel
PS:
Der FAQ Eintrag bei Duophonic zu den VÖ-Rechten ist eindeutig:
Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der duophonic GmbH, § 12. Rechte Dritter:
Der Auftraggeber gewährleistet hinsichtlich der von ihm zu beschaffenden Ausgangsmaterialien (Masterbänder usw.), dass er in vollem Umfange über die erforderlichen urheberrechtlichen Vervielfältigungs- und Verwertungsrechte, insbesondere die von der GEMA wahrgenommenen Rechte, verfügt. […] Für den Fall, dass die duophonic GmbH von Dritten (einschließlich der GEMA) wegen der angeblichen Verletzung von Rechten Dritter (insbesondere von urheberrechtlichen Verwertungs- und Verbreitungsrechte) in Anspruch genommen wird, wird der Auftraggeber die duophonic GmbH von diesen Ansprüchen in vollem Umfange freistellen und der duophonic GmbH die erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfange erstatten.
es hat sich halt bis Mitte der 90er auch niemand dafür interessiert.
Seitdem Firmen, wie z.B. Universal, Titel wieder veröffentlichen besteht auch wieder großes Interesse daran bei Vinyl VÖ`s einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, bzw. Konkurrenz-Produkte vom Markt zu drängen.
Vom logischen Standpunkt aus sollte es möglich sein, ein Nutzer / Verbraucher läßt ein Einzelstück zum privaten Gebrauch anfertigen das möglicherweise nur vom Hersteller und dem Auftraggeber jemals gesichtet wird.
In Umlauf gebracht, bzw. für Dritte zugänglich gemacht werden dürfte dieses Exemplar zum privaten Gebrauch dann nicht, und da fängt das Dilemma an.
Wenn man sich dann mal die Handhabung mit teils aktuellen Reissues anschaut erscheint es als wird mit zweierlei Maß gemessen, und eine "klare Linie" zur Identifizierung legaler VÖ`s ist nicht ersichtlich.
Spontan kommen mir dazu zwei Redensarten in den Sinn:
- Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
- Wo kein Kläger, da keine Anklage
Viele Grüße
Daniel