Hallo Joachim,
a)Regelmäßigkeit liegt bei drei Artikeln garantiert nicht vor
Das wird von den Gerichten unterschiedlich gesehen. Wenn Du einmalig drei Artikel verkaufst, wird Dir (voraussichtlich) kein Gericht einen Strick daraus drehen. Verkaufst Du allerdings regelmäßig Waren (egal ob neu oder gebraucht und egal, ob aus einer "Kategorie" - also z.B. Vinyl - oder aus mehereren - zusätzlich auch noch Bierdeckel und Emaile-schilder), dann sieht die Sache schon anders aus. Für die Grenze gibt es keine einheitliche Zahl, das entscheidet das Gericht. Der o.g. Verkäufer würde da allerdings nur schwerlich als Privatverkäufer anerkannt werden, da die Gerichte auch wissen, dass nicht auf jeden Verkauf auch eine Bewertung erfolgt. Deswegen werden die Bewertungen mit dem Faktor drei bis 5 versehen, um auf die (geschätzte) Anzahl der Verkäufe zu kommen. Bei dem o.g. Verkäufer käme man also auf 1000 bis 1500 Verkäufe innerhalb von nicht einmal zwei Jahren.
b)angenommen,ich hätte die Platten bei Erscheinen zum ganz regulären Preis von sagen wir mal €15.- pro Stück im Laden erworben dh.für zusammen €45.-.Angenommen ich erwirtschafte bei ebay einen Verkaufspreis von €46.-.Macht mich das zu einem Händler??
Doch wohl nicht!
Leider doch, weil es nicht darum geht, ob Du wirklich Gewinn machst, sondern darum, ob Du einen Gewinn erzielen möchtest. Deswegen habe ich auch "Gewinnabsicht" in Klammern gesetzt und "planmäßig" davorgesetzt. Planmäßig handelst Du, wenn Du die Absicht hast, etwas mit Gewinn zu verkaufen - und das tust Du im Normalfall bei jedem Verkauf.
Und: Nein, ich finde diese Rechtsprechung weder gut, noch praxisnah, aber sie existiert dummerweise. Es wurden auch schon Verkäufer abgemahnt, die ihre Plattensammlung aufgelöst haben, weil die Kriterien "planmäßig" und "wenige Verkäufe in kurzer Zeit" erfüllt waren und sie mehrere gleiche Platten verkauft haben.
Gruß
Stefan