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  1. Analogue Audio Association
  2. RolandG

Beiträge von RolandG

  • Ärger mit neuen Schallplatten

    • RolandG
    • 8. September 2026 um 18:23
    Zitat von aufgerollt

    Wenn sich jemand durch beharrliches Ignorieren weigert eine defekte Ware umzutauschen, kann ich als Geschädigter erstmal Absicht unterstellen und die erfüllt den Tatbestand des Betruges.


    Das zeigt leider Deine Unkenntnis der Grundlagen. Allein der objektive Tatbestand (den Du hier völlig außer Acht lässt) ist recht komplex; Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung, Kausalitäten dazu. Dann noch der subjektive Tatbestand (die Absicht der Verschaffung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils ist nur ein Element von mehreren, Vorsatz hinsichtlich der Merkmale des objektiven Tatbestands ist das weitere). Danach Rechtswidrigkeit und Schuld.

    Wie wäre es, wenn wir alle hier einfach keine kruden und falschen juristischen Behauptungen aufstellen? Dann können wir uns dem eigentlichen Thema widmen.

    Zitat von aufgerollt

    Aber bei mir hat so eine ähnliche Drohung im Anwaltsbrief vor Jahren schon mal zum Einlenken bei einer defekten Uhr geführt.

    Das heißt aber nicht im Mindesten, dass das Verhalten auch einen Betrug darstellt. Mit Phantasien drohen kann jeder. Und was machst Du, wenn der Händler Deinen Bluff erkennt? Glaubst Du wirklich, es gäbe eine Staatsanwaltschaft, die bei dem Sachverhalt ein Ermittlungsverfahren einleitet?


    An alle hier: Es tut mir leid, wenn der Thread ab und zu in juristische Feinheiten abdriftet. Aber es nutzt keinem Leser, wenn Misinformation unwidersprochen bleibt. Seine Rechte als Verbraucher zu kennen ist wichtig. Ebenso wichtig ist es zu wissen, was eben nicht geht.

  • Ärger mit neuen Schallplatten

    • RolandG
    • 8. September 2026 um 14:56
    Zitat von aufgerollt

    Wenn ich schadhafte Ware verkaufe und sie nicht zurücknehme, ist das erstmal Betrug, allerdings deutlich unter der Bagatellgrenze.

    Wie ich schon schrob, würde ich penetrant jeden Tag die gleiche eMail mit angehängten Bildern und der Bitte um Reklamation senden.


    Bitte nochmal zurück ins Grundstudium Strafrecht. Weder scheint mir der Tatbestand erfüllt noch gibt es eine gesetzliche Bagatellgrenze. Jeder Händler, der auf Reklamationen spät/nicht reagiert, begeht Betrug? :S

    Die Idee der Stete-Tropfen-Mails kann schon eher funktionieren. Birgt gleichwohl das Risiko, dass die Mails dann im Spam oder auf einer Mail-Blacklist landen. Vielleicht also nicht jeden Tag, eher alle 3-4 Tage.

  • Ärger mit neuen Schallplatten

    • RolandG
    • 8. September 2026 um 11:31
    Zitat von aufgerollt

    Dann unterstellst du nach deinen ganzen Bemühungen Vorsatz und drohst mit einer Strafanzeige.

    Gegen wen? Wegen welcher Delikte?

    Sowas landet derart schnell in der Rundablage, …

  • Ärger mit neuen Schallplatten

    • RolandG
    • 8. September 2026 um 09:00
    Zitat von megman

    Am liebsten würde ich meinen Anwalt einschalten.


    Es ist im Umgang mit Unternehmen eher ein Mythos, dass die ihr Verhalten ändern, weil sie ein Schreiben bekommen, in dessen Briefkopf „Rechtsanwalt“ steht.

    Die Risikoeinschätzung des Unternehmens wird dadurch nicht beeinflusst. Für €35 zieht der Kunde nicht vor Gericht, also kann man sich folgenlos nicht rechtstreu verhalten. Keiner von uns kann für seinen Mandanten die Rechtslage oder — zumindest idR — die Haltung der Gegenseite ändern.

  • Ärger mit neuen Schallplatten

    • RolandG
    • 1. September 2026 um 10:59
    Zitat von deimsch

    Einfach Antwort gemäß §312g Absatz 1: Ja. Es sei den Absatz 2 sieht eine Einschränkung vor.

    Das ändert aber nichts an der Gültigkeit von Absatz 1.


    Das ist grundlegend falsch. Abs. 2 existiert ausschließlich, um die Gültigkeit von Abs. 1 zu ändern. Dazu muss man nicht einmal Jura studiert haben, man muss nur den Text verstehen: „Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen“.

    Wir sollten uns aber in der Tat nicht weiter in diesem Detail der Diskussion verlieren. Man sollte sich vor einer Bestellung entweder auf der Website des Shops oder (falls dort keine ausreichenden Informationen zum Widerrufsrecht zu finden sind) per Kontaktaufnahme informieren, ob man auch eine geöffnete Platte bei Nichtgefallen zurückgeben kann.

  • Ärger mit neuen Schallplatten

    • RolandG
    • 31. August 2026 um 15:57
    Zitat von deimsch

    Das halte ich nicht für schlüssig, da die Art der Verpackung oder Versiegelung eben nicht unabdingbarer Bestandteil, Wesen oder gar Eigenschaft eines Tonträgers ist.


    Hat niemand behauptet und ist auch nicht relevant.

    Einfache Frage: Gibt es für alle Tonträger ein Widerrufsrecht?

    Einfache Antwort: Nein, für versiegelte Tonträger gibt es nach deren Entsiegelung kein Widerrufsrecht.

    Nächste Frage: Was ist eine Versiegelung?

    Nächste Antwort: Etwas, das dem Kunden klarmacht, dass hier ein physisches Hemmnis der Öffnung vorliegt.

    Weitere Frage: Was genügt dieser Funktion?

    Weitere Antwort: Das kommt drauf an, wen man fragt. Die Meinungen gehen auseinander.

  • Ärger mit neuen Schallplatten

    • RolandG
    • 31. August 2026 um 13:11
    Zitat von deimsch

    Entschuldige, dass ich auch da nochmal einhacke - aber das stimmt ja so auch nicht: es gibt natürlich ein generelles 14-tägiges Umtauschrecht auch auf Tonträger. Das steht doch völlig außer Frage. Ausgenommen sind ja nur geöffnete, "versiegelte" Platten". Natürlich kann ich ungeöffnete versiegelte LPs, in Folie eingeschweißte LPs (siehe OLG Hamm) und auch nicht eingeschweißte oder versiegelte LPs zurücksenden.

    Dann hast Du leider die Gesetzessystematik nicht verstanden. Es gibt eben kein generelles Widerrufsrecht bei Tonträgern, weil dieses bei versiegelten und nach Lieferung entsiegelten Tonträgern nicht besteht. Sobald auch nur eine Ausnahme existiert, ist es eben nicht mehr generell (= immer existent).

    Ich würde mich an Deiner Stelle auch nicht auf ein einzelnes, 16 Jahre altes Urteil verlassen, zumal die Frage der Versiegelung in der Kommentarliteratur immer noch umstritten ist und ich nicht erkennen kann, dass das Urteil die herrschende Meinung wiedergibt.

  • Ärger mit neuen Schallplatten

    • RolandG
    • 28. August 2026 um 11:09
    Zitat von deimsch

    Das stimmt so auch nicht, da es im BGB dazu heißt: "soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben". Es kommt also schlicht auf jeden EInzelfall an.


    Also ist der gesetzliche Regelfall, dass das Widerrufsrecht nicht bei versiegelten Tonträgern gilt. Damit ist die Verallgemeinerung, es gäbe bei der Bestellung von Tonträgern ein „vierzehntägiges Rückgaberecht“, nicht korrekt.

    Zitat von hoennetaler

    Es geht um versiegelte Tonträger. Das OLG Hamm sieht das in seiner Entscheidung vom 30.03.2010 (Az.: 4 U 212/09) daher anders:

    „Eine Verpackung, die der Versiegelung dient, muss dem Verbraucher auch als solche erkennbar sein. Die Versiegelung soll dem Verbraucher deutlich machen, dass er die Ware behalten muss, wenn er diese spezielle Verpackung öffnet. Zwar ist hierfür nicht unbedingt ein ausdrücklich als solches bezeichnetes Siegel erforderlich. Die übliche Verpackung solcher Ware mit Kunststofffolie (...) genügt ohne jede Warnung indes nicht.“

    https://www.it-recht-kanzlei.de/ausnahmen-wide…l#abschnitt_142


    Daher ist diese Situation nicht selten in den AGB geregelt (s. z.B. die AGB von jpc). Unabhängig davon geht es hier momentan nicht um Besonderheiten von Einzelfällen, sondern um die unzutreffende Verallgemeinerung, es gäbe bei der Bestellung von Tonträgern ein „vierzehntägiges Rückgaberecht“.

  • Ärger mit neuen Schallplatten

    • RolandG
    • 28. August 2026 um 09:07
    Zitat von aufgerollt

    Dann ist ja die Bestellung im Internet eine wichtige Alternative, da hast du vierzehntägiges Rückgaberecht.


    Zum gefühlt hundertsten Mal: Nicht bei eingeschweißten Tonträgern (§ 312g Abs. 2 Nr. 6 BGB): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html

  • Ärger mit neuen Schallplatten

    • RolandG
    • 5. Juni 2026 um 18:33
    Zitat von Captn Difool

    Kann sein, es gibt immer mehr KI im Netz. Aber was macht KI in diesem Fall? Es zieht die Aussagen aus diversen Foren und Artikeln zu sammen. Nicht nur hier in Deutschland besteht das Problem.

    Das heißt aber nicht, dass die KI es gut macht. Egal, ist hier am Thema vorbei.

  • Ärger mit neuen Schallplatten

    • RolandG
    • 5. Juni 2026 um 08:53
    Zitat von Captn Difool

    Ich weiß nicht, ob der Artikel hier schon mal verlinkt wurde, ist vom letzten Jahr. Dort beklagt man sich auch über den zunehmenden Qualitätsverlust bei gleichzeitig anziehenden Preisen.


    https://www.headphonesty.com/2025/07/new-vi…ampaign=comment


    Besteht die Seite nicht vorwiegend aus KI-generierten Artikeln?

  • Ärger mit neuen Schallplatten

    • RolandG
    • 24. Mai 2026 um 08:13

    Haben wir nicht (auch in diesem Thread) die Unterschiede zwischen Widerrufsrecht, Gewährleistung, Garantie und Kulanz wirklich oft genug erörtert? Das sollte alles eigentlich bekannt sein.

  • Ärger mit neuen Schallplatten

    • RolandG
    • 23. Mai 2026 um 08:50
    Zitat von Muck

    nicht gefallen ist auch ein umtauschgrund der greift sogar wenn dir einfach nur die musik nicht gefällt

    Woher hast Du das? Nichtgefallen ist kein Sachmangel und daher nicht von der gesetzlichen Gewährleistung umfasst.

  • Ärger mit neuen Schallplatten

    • RolandG
    • 21. Mai 2026 um 13:59
    Zitat von SKA

    Die Reaktion hier hat mich tatsächlich sehr überrascht, u. a. auch weil weiter oben geschrieben wurde, dass es Aufnahmen der Scheibe geben soll, die die beschriebenen Eigenschaften nicht haben sollen.


    Die müssten dann aber einen anderen Mix haben, nicht nur ein Re-Mastering, wie das bei den beiden (inzw. 3) aktuellen Blue-Note-Serien der Fall ist.

  • Ärger mit neuen Schallplatten

    • RolandG
    • 10. Mai 2026 um 10:44
    Zitat von Aronaut

    Na, über Wiederveröffentlichungen von Alben die mal mehr & mal weniger gelungen sind.

    Ich verstehe Dein Ansinnen nicht. Wer bitte hat behauptet, ich sei ein Lexikon der Wiederveröffentlichungen?

  • Ärger mit neuen Schallplatten

    • RolandG
    • 10. Mai 2026 um 09:45
    Zitat von Aronaut

    RolandG

    Dann kläre mich bitte auf!

    :)

    Worüber?

  • Ärger mit neuen Schallplatten

    • RolandG
    • 10. Mai 2026 um 08:30
    Zitat von Aronaut

    Das Made in Germany ist nicht unbedingt das Problem. Ok, daß mit den Schüsseln ist großer Mist & liegt an der schlechten Verarbeitung.

    Meistens ist es das schlechte Mastering.


    Die Blue Note Classics und Tone Poets werden von Kevin Gray gemastered (bei den Tone Poets in Zusammenarbeit mit Joe Harley).

    Da liegt es definitiv nicht am Mastering.

  • Ärger mit neuen Schallplatten

    • RolandG
    • 29. April 2026 um 09:20
    Zitat von Sir Joseph Porter K.C.B.

    Kurze Frage: In welchem Jahrhundert lebst denn Du? Nicht falsch verstehen - aber bei jedem (!) Onlinekauf hast Du innerhalb von 14 Tagen das Recht, den gekauften Artikel zurückzugeben. Je größer der Anbieter, desto einfacher geht es. Echt jetzt.

    Sind wir jetzt zum gefühlt hundertsten Mal beim Thema „Was ist der Unterschied zwischen Widerrufsrecht und Gewährleistung und Kulanzumtausch“?


    Was Du meinst, ist das Widerrufsrecht beim Fernabsatzkauf. Das gilt nicht unbedingt bei versiegelten Produkten, wie z.B. eingeschweißten LPs. Viele Online-Plattenläden z.B. schließen den Widerruf nach Öffnung der LP aus. Andere tun das nicht, manche erlauben aus Kulanz sogar jedwede Rückgabe.

    Hat die LP einen Sachmangel (Defekt), greift die gesetzliche Gewährleistung.

  • Ärger mit neuen Schallplatten

    • RolandG
    • 5. Mai 2025 um 09:55
    Zitat von Zenon von Kition

    Noch eine Frage als Einsteiger: Wer ist mit “Dänen“ (offensichtlich ein Konkurrent von jpc) gemeint?

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  • Workflow HumminGuru Ultraschall

    • RolandG
    • 25. April 2025 um 13:27
    Zitat von anderl1962

    Nein das reicht definitiv nicht. Laut Maschinenrichtlinie und CE-Zertifizierung ist die Sprache des Landes des Inverkehrbringens ( innerhalb der EU ) zwingend vorgeschrieben.

    Das meine ich nicht. Es reicht für einen Endverbraucher, der im Besitz einer englischen BDA ist, sich diese per Tool übersetzen zu lassen, wenn er unbedingt deutschen Text haben will. Rechtliche Vorgaben für Hersteller/Importeur sind ein anderes Thema.

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