Die Geschichte hat eine unschöne Wendung genommen.
Hab wegen dem Problem sowohl Panasonic als auch den Händler kontaktiert. Beide haben mir geantwortet und geraten, den Spieler zur Überprüfung einzuschicken, Panasonic hat mir sogar einen Pick-Up-Service angeboten. Leider habe ich mich dann aber für den Händler entschieden, weil ich dachte, der ist eher dafür verantwortlich, und ihm den Dreher geschickt.
Nachdem erstmal drei Wochen nichts passiert ist, habe ich angefragt, ob der Plattenspieler nun schon überprüft wurde. Die Antwort war, dass ich die Verzögerung entschuldigen solle und meine Anfrage an die Service-Abteilung weiter gereicht werde - da war ich noch guten Mutes, dass die Sache nun endlich ins Rollen kommt. Allerdings ist dann wieder eine Woche vergangen, ohne dass ich eine Rückmeldung (geschweige denn den Plattenspieler) erhalten habe und so habe ich dem Händler letzte Woche eine letztmalige Frist gesetzt (eine Antwort darauf habe ich gar nicht erhalten). Wenn die Frist abgelaufen ist, werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten.
Da die Preise für den Technics inzwischen gestiegen sind, würde mir beim Kauf des Drehers bei einem anderen Händler nach § 249 BGB sogar ein Schadensersatz in Höhe des Erfüllungsschaden zustehen, jedoch wäre ich schon froh, wenn ich einfach meine gut 500 Eur wiederbekommen würde.
Die Website des Händlers macht übrigens einen sehr seriösen Eindruck, man kann einen eigenen Katalog bestellen und man sieht Bilder von Messeauftritten; es ist mir wirklich ein Rätsel, was da schief gelaufen ist.
Gruß, Florian