Ärger mit neuen Schallplatten

  • hier wurden ja mal bereits Preise bei anderen Versendern thematisiert. Habe festgestellt, dass sich für mich einige Platten bei imusic.dk im Vergleich zu jpc durchaus lohnen würden. Ich habe da noch nie bestellt: wie ist deren Kundenservice und wie läuft bei Reklamation der Retourenprozess bzw. Austausch?

    Danke in die Runde!

  • Freundlich und Umtausch war kein Problem.


    Kann aber auch gleiches von dussmann, bravado und muziker sagen. Bei letzterem sogar problemloser Umtausch deutlich nach den 14 Tagen, da ich kurzzeitig keinen Plattenspieler hatte.

  • hier wurden ja mal bereits Preise bei anderen Versendern thematisiert. Habe festgestellt, dass sich für mich einige Platten bei imusic.dk im Vergleich zu jpc durchaus lohnen würden. Ich habe da noch nie bestellt: wie ist deren Kundenservice und wie läuft bei Reklamation der Retourenprozess bzw. Austausch?

    Danke in die Runde!

    Bestelle bei imusic.de öfters. Keine Probleme, bisher eine Rücksendung zum Umtausch ohne weiteres geklappt.

  • Ich hatte bei imusic schonmal Cover-Beschädigungen, weil ich deren Verpackung im Vergleich zu jpc nicht so gut finde. Mir ist es den jpc-Aufpreis auch wert, dass ich da auf Rechnung bestellen kann. Wenn eine Platte nicht ok ist, schicke ich sie halt zurück und bestelle neu oder auch nicht.

    Technics SL-1200 MK2 / 1210 GR / 1300 / 1510 + Ortofon VM red / 2m blue / AT 540

    Dual 731Q + Shure v15

    Hitach PS48 + AT VM95 MR

    Marantz PM 8006 / Denon PMA 700AE
    Musical Fidelity v90 / Pro-ject Phonobox DS
    Canton Ergo 690 / Quadral Tribun MK4

  • Ich hatte mir vor einiger Zeit schon sechs Alben von Rammstein aus dem Shop bestellt. Alles Doppelt-LPs zu je 38,- (wow!).

    Alle zwölf LPs: mittelmäßig bis stark verwellt. Risse in den Labels, Vinylreste hängen an den Scheiben, durchgestoßene Innenhülle und Risse in den Außenhüllen, dazu angeknickte Ecken. Vieles davon stört mich im Einzelnen gar nicht so sehr aber in Summe, und das zu dem Preis, finde ich das schon ziemlich heftig.


    Die LPs selbst sind wenigstens frei von Störgeräuschen (wobei das bei der Musik eh kaum auffallen dürfte). Die Soundqualität in Bezug aufs Master ist bei zwei Alben herausragend, beim Rest immer noch sehr gut.

    Thorens - McIntosh - ATC

  • Bei jpc kann man auch noch länger reklamieren. Die letzte John Mayall Platte - The Sun Is Shining Down hatte ich vor über einem Jahr (Mai 2022) gekauft und mehrmals umgetauscht, da Kratzer und Nebengeräusche drauf waren. Habe mich dann mit einem Exemplar abgefunden, das die wenigsten Nebengeräusche hatte, aber längst nicht perfekt war. Als ich gesehen habe, dass in 2023 eine Neuauflage in blauem Vinyl erschienen ist, habe ich Anfang Mai 2023 beim Kundendienst nachgefragt, ob die Pressung eventuell besser ist und ich die Platte noch umtauschen kann. Die Antwort war, dass ich 2 Jahre Gewährleistung habe und die alte Platte zurücksenden soll. Der Kaufpreis wurde erstattet und ich habe neu bestellt. Das blaue Exemplar ist zum Glück einwandfrei. Ich bezweifle dass andere Versender diesen Service auch bieten. Bei Vinyl finde ich diesen Service schon bemerkenswert, da man das auch leicht missbrauchen kann.

    Gerald

  • .........durchgestoßene Innenhülle und Risse in den Außenhüllen, dazu angeknickte Ecken.

    Das Platten Höhenschläge, Kratzer etc. haben kann der Versender mangels Röntgenblick ja nicht sehen. Deshalb kann man auch keinen Vorwurf machen wenn so was verschickt wird. Aber das Platten mit, von aussen sichtbaren Fehlern trotzdem zum Kunden geschickt werden ist schon frech. Da fühle ich mich vera.....t.

  • Als ich gesehen habe, dass in 2023 eine Neuauflage in blauem Vinyl erschienen ist, habe ich Anfang Mai 2023 beim Kundendienst nachgefragt, ob die Pressung eventuell besser ist und ich die Platte noch umtauschen kann. Die Antwort war, dass ich 2 Jahre Gewährleistung habe und die alte Platte zurücksenden soll.

    Hallo Gerald,


    danke für die Info, diese Rechtslage war mir bisher unbekannt.

    Wußte bis vor einigen Jahren nicht einmal das ich im (Online-) Handel grundsätzlich das Recht habe eine (gebrauchte) Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung umzutauschen oder zurückzugeben.

    In diesem Fall wurde die Anspruchnahme der Gewährleistung ja vom Händler selber angeboten und deshalb unproblematisch.

    Wenn ich das richtig verstanden habe besteht jedoch dieses Gewährleistungsrecht generell und müßte im Zweifelsfall vom Händler eingefordert und ein vorliegender Mangel festgestellt werden.

    Gewährleistungsrecht – Ein Leitfaden für Online-Händler
    Das Gewährleistungsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet und vor allem Kunden mit gefährlichen Halbwissen können den Alltag dominieren.
    www.onlinehaendler-news.de

    Nett das dich der JPC-Mitarbeiter diesbezüglich über deine Rechte als Kunde informiert hat die sicherlich auch in den AGB`s erklärt werden.

    Bei Vinyl finde ich diesen Service schon bemerkenswert, da man das auch leicht missbrauchen kann.

    Gerald

    Wie sollte da ein Mißbrauch stattfinden ?

    Kann sein das ich grad nicht drauf komme weil es noch etwas früh ist :sleeping:


    Viele Grüße

    Daniel

    Mein Rezept ?

    Dreimal Solar Müsli und dann LANG ABSTREIFEN...

  • Missbrauch ist insofern möglich, weil man ja durch die Nutzung innerhalb von 2 Jahren selbst Kratzer verursachen kann oder die Platte durch schlechte Lagerung einen Höhenschlag bekommen kann.

  • Kratzer sind für Verkäufer und dessen Gewährleistungsplicht echt ein Problem.


    Aber er muß dafür nur 6 Monate gerade stehen. In der Zeit müßte er beweisen, daß der Kratzer duch den Kunden verursacht wurde.

    Die restlichen 1/2 Jahre kann der Kunde reklamieren, muß aber dann beweisen das der Fehler (Kratzer) schon beim Kauf drauf war.

    Gruß

    Rainer


    Ein Dual ist alles was man an Plattenspieler braucht.....

  • Aber er muß dafür nur 6 Monate gerade stehen. In der Zeit müßte er beweisen, daß der Kratzer duch den Kunden verursacht wurde.

    Die restlichen 1/2 Jahre kann der Kunde reklamieren, muß aber dann beweisen das der Fehler (Kratzer) schon beim Kauf drauf war.

    Danke für die Erläuterung Rainer.


    Das heißt wenn der Käufer die Schallplatte innerhalb von einem 1/2 Jahr reklamiert, hätte der Händler durch einen Notar verschicken lassen müssen um einen Mißbrauch beim Käufer festzustellen.

    Wenn der Käufer hingegen in den restlichen 1 1/2 Jahren (also nach einem 1/2 Jahr) reklamiert, hätte der Käufer die Schallplatte durch einen Notar empfangen und in der retoure verschicken lassen müssen um einen Mißbrauch beim Händler festzustellen.


    Ich nehme doch mal an das selbst ein Hinweis in den AGB`s des Verkäufers wie dieser nichts an der Rechtslage ändert:

    "Retoure Artikel werden beim Empfang auf den Zustand und Authentizität überprüft"

    Sollte ein Händler in einem solchen Fall behaupten können der Artikel wäre nicht in dem Zustand wie geliefert, und somit den "schwarzen Peter" mit der Beweispflicht wieder an den Käufer zurückschieben können, wäre das ja auch ein Mißbrauch.

    Zumal der Käufer dann wohl auch erst einmal Geld und Schallplatte los wäre, Sachen gibt`s =O


    Missbrauch ist insofern möglich, weil man ja durch die Nutzung innerhalb von 2 Jahren selbst Kratzer verursachen kann oder die Platte durch schlechte Lagerung einen Höhenschlag bekommen kann.

    Stimmt, jetzt blick ich das erst ^^


    Viele Grüße

    Daniel

    Mein Rezept ?

    Dreimal Solar Müsli und dann LANG ABSTREIFEN...

    Einmal editiert, zuletzt von S-G ()

  • Aber er muß dafür nur 6 Monate gerade stehen. In der Zeit müßte er beweisen, daß der Kratzer duch den Kunden verursacht wurde.

    Die restlichen 1/2 Jahre kann der Kunde reklamieren, muß aber dann beweisen das der Fehler (Kratzer) schon beim Kauf drauf war.


    Das ist beim Verbrauchsgüterkauf schon seit Anfang 2022 anders. Seitdem greift die Beweislastumkehr erst nach einem Jahr.


    Das heißt wenn der Käufer die Schallplatte innerhalb von einem 1/2 Jahr reklamiert, hätte der Händler durch einen Notar verschicken lassen müssen um einen Mißbrauch beim Käufer festzustellen.

    Wenn der Käufer hingegen in den restlichen 1 1/2 Jahren (also nach einem 1/2 Jahr) reklamiert, hätte der Käufer die Schallplatte durch einen Notar empfangen und in der retoure verschicken lassen müssen um einen Mißbrauch beim Händler festzustellen.

    Nein, es muss natürlich nicht über Notar verschickt werden; das ist - mit Verlaub - weltfremd.


    § 477 Abs. 1 BGB regelt klar, dass im ersten Jahr grds. gesetzlich vermutet wird, dass die mangelhafte Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.

    Grüße von der Deutschen Weinstraße,
    Roland

  • § 477 Abs. 1 BGB regelt klar, dass im ersten Jahr grds. gesetzlich vermutet wird, dass die mangelhafte Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.

    Ein Jahr inzwischen? Das soll den Onlinehandel wohl in die Knie zwingen.


    Wenn ich eine Platte nach einem halben Jahr reklamiere wegen Kratzer, wird doch niemand glauben das die so geliefert wurde. Trotzdem muß der Händler sie zurücknehmen oder ersetzen.

    Auch nicht wirklich fair.

    Gruß

    Rainer


    Ein Dual ist alles was man an Plattenspieler braucht.....

  • Wenn ich eine Platte nach einem halben Jahr reklamiere wegen Kratzer, wird doch niemand glauben das die so geliefert wurde. Trotzdem muß der Händler sie zurücknehmen oder ersetzen.

    Niemand will den Online-Handel in die Knie zwingen; schließlich gilt § 477 BGB für alle Verbrauchsgüterkäufe, auch offline.


    Wie hoch sind denn die Zahlen für missbräuchliche Ausübung der Gewährleistung? Vielleicht ist die große Masse der Verbraucher ehrlicher als man ihr zugesteht.

    Grüße von der Deutschen Weinstraße,
    Roland

  • Niemand will den Online-Handel in die Knie zwingen; schließlich gilt § 477 BGB für alle Verbrauchsgüterkäufe, auch offline.


    Wie hoch sind denn die Zahlen für missbräuchliche Ausübung der Gewährleistung? Vielleicht ist die große Masse der Verbraucher ehrlicher als man ihr zugesteht.

    Ich vermute sogar, das die große Masse (oft aus Bequemlichkeit, weil man die Mühen des Schreibens vom Mängelbericht und der Rücksendung vermeiden will, oder wegen Geringfügigkeit) mit Gewährleistungsanspruch diesen überhaupt nicht wahrnimmt. Deswegen stelle ich mal die Gegenfrage:

    Wie hoch ist der Anteil, der seinen Gewährleistungsanspruch überhaupt wahrnimmt bzw. der Anteil, der ihn nicht wahrnimmt ?

    Gibt es darüber representative Umfragen und daraus hochgerechtete Statistiken ? Ich kenne nur welche wie die unter

    Statistiken zur Reklamation – REKLAMATION.COM

    aus der die tatsächlich erfolgten Rücksendungen hervorgehen.

    Da ich im Repaircafe ehrenamtlich tätig bin und wir viele neue (meist sehr minderwertig verarbeitete) Geräte zur Reparatur bekommen, die wegen des geringen Alters von unter 2 Jahren noch Garantie haben, die Nutzer aber aus div. Gründen diese nicht beanspruchen, gehe ich mal davon aus, das auch im Schallplattenversandhandel diese Mentalität ähnlich ausgeprägt sein könnte.

    Sollte das stimmen, wäre das eine Erklärung, das heute auf breiterer Ebene sehr viel ausgeprägter mangelhafte Platten versendet werden als früher.

    == Gewerblicher Teilnehmer ==

  • Hello,


    ich suche im Raum Frankfurt jemanden/Shop, der Platten bügeln kann.

    Kennt jemand einen Shop und hat Erfahrungen mit dem Service gemacht?

    Habe Antolini als DMM mit beiden Platten und ca. 3-5 mm Höhenschlag am Aussenrand.


    Danke für Hilfe.

  • Meine Sam Cooke wurde von JPC ohne probleme getauscht, 2 Kratzer die ich nicht sehen konnte, die sogenannten Innenhüllen sind Karton der spuren auf denn Platten hinterlassen hatte, ohne Waschen unbrauchbar. :)

    Guter Händler. :)

    mfg

  • § 477 Abs. 1 BGB regelt klar, dass im ersten Jahr grds. gesetzlich vermutet wird, dass die mangelhafte Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.

    Gilt ausdrücklich auch für den Verkauf von (älteren) Gebrauchtwaren, da wird`s für mich interessant :)

    Danke noch mal für den Hinweis :thumbup:


    Viele Grüße

    Daniel

    Mein Rezept ?

    Dreimal Solar Müsli und dann LANG ABSTREIFEN...